Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
gelroy
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was für ein sinnloses Gelaber. Wenn gelost, wird gelost - egal wie Deine Halle aussieht. Oder denkst Du es gibt markierte Lose für besonders tolle Hallen?
Zudem gibt es momentan keine rechtliche Grundlage, wie auch immer ausgestattete Hallen zu bevorzugen. Sind alle Vorgaben erfüllt, werden alle Hallen gleich behandelt. Was darüber hinaus geht ist reines Privatvergnügen.
Zitat: |
Original von PickAss68
.... dass einem dies in einem Losverfahren gegen andere Hallen genau den Vorsprung beschert, seine Konzession zu behalten.
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23.03.2017 09:49 |
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Solon
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Zündi
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Das muss man doch verstehen! |
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Nebelkerzen,nichts als Nebelkerzen
Anscheinend werden extra Falschinformierer in diesen und meinen Thread geschickt. Wo sind die beiden Forengötter die rechtlich einwandfreie Beratung bitte abliefern.
Nochmal für alle die es immer noch nicht verstehen😬😬😬
Der paragraph 6, also jugend und suchtschutz kann nur mit einer biometrisch einwandfreien Zutrittskontrolle erfüllt werden. Nur wer den 6er als Spielhallenbetreiber erfüllt, kann WENN BEI SEINER GENEHMIGUNGSBEHÖRDE kein automatisierter Sperrdateianschluß vorliegt darauf verweisen, dass erst mal das Land diesen bereitstellen muss. Ein Vertrag, das ist zu begreifen muss von beiden Parteien eingehalten werden.
2.Sichtweise,davon völlig unabhängig. Zunächst zumindest.
Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt nur dann das Losverfahren, wenn alle Spielhallen die gleichen Vorraussetzungen haben. Dann müssen sie in den TOPF.
Rüstet nun ein Berliner, Bremer oder sonst irgendeiner der bis 30.6.2017 gekillt werden soll, seine Spielhalle zur Erfüllung der 6er Auflagen nach, dann muss er nicht in den Lostopf, so sagt es das Bundesverwaltungsgericht.
Dazu muss erfüllt werden
1.biometrie mit Datenschutz und nicht mit Identhilfsmittel wie Perso!!!
2.100% Kontrolle am Eingang,auch wenn die Aufsicht strickt.
3.Eignungsbestätigung der Zutrittskontrolle einer anerkannten Suchthilfe Organisation.
4.Nachtrag mit nachgebessertem Suchtkonzept ist per Einschreiben/Rückschein zu senden.
Das alles gibt es nunmal nur bei der einen Anlage von sarnowtec. Dies ist eine Info die aktuell immens wichtig, ja lebensrettend sein kann. Es ist keine Werbung!!!
Also, alles aber kein Lostopf.
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22
23.03.2017 10:27 |
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Solon
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gelroy
Foren As
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RE: Das muss man doch verstehen! |
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mal abgesehen davon, dass Du leicht paranoid bist, redest Du auch noch dummes Zeug.
Die sarnowtec Verkäufe müssen ja sehr bescheiden sein, wenn hier mit solchen Falschinfos Kunden geködert werden sollen.
Sarnowtec schützt vor Losverfahren
Zitat: |
Original von Zündi
Nebelkerzen,nichts als Nebelkerzen
Anscheinend werden extra Falschinformierer in diesen und meinen Thread geschickt. Wo sind die beiden Forengötter die rechtlich einwandfreie Beratung bitte abliefern.
Nochmal für alle die es immer noch nicht verstehen😬😬😬
Der paragraph 6, also jugend und suchtschutz kann nur mit einer biometrisch einwandfreien Zutrittskontrolle erfüllt werden. Nur wer den 6er als Spielhallenbetreiber erfüllt, kann WENN BEI SEINER GENEHMIGUNGSBEHÖRDE kein automatisierter Sperrdateianschluß vorliegt darauf verweisen, dass erst mal das Land diesen bereitstellen muss. Ein Vertrag, das ist zu begreifen muss von beiden Parteien eingehalten werden.
2.Sichtweise,davon völlig unabhängig. Zunächst zumindest.
Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt nur dann das Losverfahren, wenn alle Spielhallen die gleichen Vorraussetzungen haben. Dann müssen sie in den TOPF.
Rüstet nun ein Berliner, Bremer oder sonst irgendeiner der bis 30.6.2017 gekillt werden soll, seine Spielhalle zur Erfüllung der 6er Auflagen nach, dann muss er nicht in den Lostopf, so sagt es das Bundesverwaltungsgericht.
Dazu muss erfüllt werden
1.biometrie mit Datenschutz und nicht mit Identhilfsmittel wie Perso!!!
2.100% Kontrolle am Eingang,auch wenn die Aufsicht strickt.
3.Eignungsbestätigung der Zutrittskontrolle einer anerkannten Suchthilfe Organisation.
4.Nachtrag mit nachgebessertem Suchtkonzept ist per Einschreiben/Rückschein zu senden.
Das alles gibt es nunmal nur bei der einen Anlage von sarnowtec. Dies ist eine Info die aktuell immens wichtig, ja lebensrettend sein kann. Es ist keine Werbung!!!
Also, alles aber kein Lostopf. |
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23.03.2017 17:39 |
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Zündi
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Guten Morgen gelroy,
Kopf in den Sand hilft nicht. Als Spielhallenbetreiber musst du hellwach und auf Ballhöhe sein, sonst nimmt man dir die Existenz.
Laß mich dir mit Fakten antworten:
Auszug aus dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, hier im Forum so nachzulesen unter dem Sunrise Thread wenige Zeilen hierunter.
4. Das sachneutrale Losverfahren ist jedenfalls insoweit zulässig, als zwischen konkurrierenden Erlaubnisanträgen keine Auswahl nach sachbezogenen Kriterien mehr erfolgen kann, weil die Erlaubnisvoraussetzungen in gleicher Weise erfüllt werden.
Mit einer korrekten und nicht angreifbaren Zutrittskontrolle hast du eben genau die nötigen verbesserten Erlaubnisvorraussetzungen die laut Urteil den Unterschied machen.
So, nun muß man nur noch wissen, was eine korrekte Zutrittskontrolle ausmacht. Wie wollen wir das nun verbreiten lieber gelroy. Die wo ich gekauft habe aus Sarnow haben kein großes Interesse sich selber hier vorzustellen und machen wohl auch keine Werbung im automatenmarkt oder bei games&business. Die verkaufen ihr System wohl recht gut an Labore und Museen. Aber wenn keiner weiß was er machen soll, dann klagt ein Spielhallenbetreiber aus anraten seines Rechtsanwaltes und er verliert seine Konzession, weil der Richter seine Zutrittskontrolle mit Perso oder Rfid Karte als Alibianlage verwirft, weil du weißt lieber gelroy, du kleiner Schlaumeier, ja richtig du den Paragraph 6 nicht vollumfänglich erfüllen kannst.
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24.03.2017 05:58 |
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sunrise
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RE: Ungläubig trotz Urteil |
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Selten so einen Blödsinn gelesen - Fake News auf dem Rücken der verunsicherten Aufsteller.
Bitte Sarnow Produkte kaufen, dann bekommt ihr alle eine Erlaubnis
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25.03.2017 20:01 |
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Zündi
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Routinier sunrise laut aber ohne Fakten |
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Gott schùtze uns vor Sturm und Wind und Beamten die im Forum sind!
Nochmals hier für alle Spielhallenbetreiber: sunrise hat aktuell Recht, mit einer sarnowtec biometrie Anlage hat man gute Karten fqr eine neue Konzession.
Man kommt aus dem Lostopf wieder heraus.
Man ist gegen die vielfältigen Anfeindungen durch Suchthilfevereine bestens geschqtzt.(siehe Fqchtenschnieder gegen Gauselmann vor dem Lg Bielefeld.)
Man hat mit dem Handrqckencheck ein enorm akzeptiertes Kontrollverfahren fqr die eigenen Spielgäste.
Man kann mit dieser Anlage die gesamte Situation bei den Ämtern umkehren, denn die haben alle keine Sperrdatei bzw. einen Anschluß, der bereit gestellt werden kann.
Also hier meine Behauptung : Mit einer ordentlichen biometrie Zutrittskontrolle mit Zulassung/Abnahme durch einen bedeutenden Sozialträger kann zur Zeit niemanden eine Standard 12er Konzession entzogen werden.
Wir werden es schon sehr bald sehen,dass mit 100% Zutrittskontrolle die Zahl der Sqchtigen rapide zurqck geht. Damit wird der aktuellen Angriffswelle gegen Spielhallen die Kraft genommen. Vielleicht werden dann auch mal die Lottobqdchen mit Zutrittskontrolle beauflagt.
Warten wir mal ab was unsere Gewerbespezis sunrise und gelroy dazu schreiben. Vielleicht ärgern sie ja noch ein bißchen, dann hätte ich Grund genug, meinen nächsten Beitrag mit der Willkqr durch Beamte zu wqrzen!
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28.03.2017 02:40 |
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catweazle
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Spielhalle schnell verkaufen? |
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Ganz heimlich still und leise profitiert die Novomatic von der völlig unsauberen Position der Branchenfürsten in Sachen neue glücksspielrechtliche Erlaubnis.
Verängstigt verkauft! Ende Casino Royal!
So viel wie ein Wandgerät--
Dieses Gejammere um die paar tausend Euro für eine biometrische Zutrittskontrolle ist doch lächerlich, wenn im Gegenzug dafür die Konzession erteilt werden muß!!
Gut gemacht Sonnenteam und die Ösis freuen sich auch, was wollen wir mehr! Trotzdem sollte man jetzt wie gesagt keine Halle verkaufen.
Aber Achtung liebe Spielhallenbetreiber, eine Task-Force läuft wohl schon los, um Hallen auf den perfekten schummelsicheren Zutritt hin zu überprüfen.
Das gilt sicher für NRW und auch Rheiland Pfalz.
Ob das Gerücht stimmt, dass die sogar mit ausgetauschen RFID-Kundenkarten und mit aufgeklebten Fingerabdrücken sich der Zutritt ermogelt wird, das werde ich noch mal intensiv nachrecherchieren. Insgesamt aber ist die Diskussion um die neuen Konzessionen viel zu leise. Es passiert zu viel und es wird durch völlig nutzlose Threads verschleiert.
Warum?
Demnächst mehr!
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02.04.2017 18:06 |
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petergaukler
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RE: Hoffnung für Berliner und andere Spielhallen? |
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BVERwG.
11.4.2017
auch interessant :
Die fünfjährigen Übergangsregelungen sind auch mit dem in Art. 12 GG enthaltenen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar. Dieser verleiht weder im Hinblick auf die vorherige Rechtslage noch auf die vorhandenen Spielhallenerlaubnisse ein uneingeschränktes Recht auf Amortisierung getätigter Investitionen."
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29
12.04.2017 17:23 |
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catweazle
Jungspund
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Nebelkerze eines Hardliners |
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@peter gaukler
erst klagen sie mich als Mobber an, ohne sich auch nur ein wenig mit den nutzlosen, ja sinnverzerrenden Kommentaren ihrer Forum-Bruderschaftlern auseinanderzusetzen und dann setzen sie in meinen Beitrag eine völlig sinnlose Zeile rein, in der sie ganz in desinformatorischer Absicht einen völlig deplatzierten Rechtshinweis(Nebelkerze) geben.
Es fehlen die Ländersperrdateien! Wer hat versagt?
Na, die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst!
Einzig Herr Dr.Markus Unverzagt aus Hessen scheint der einzig Aufrechte zu sein.
Jeder Beamte, der also über Konzessionsanträge entscheidet und der seinen Aufstellern, die von ihm eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigen nicht darüber aufklärt, dass eine biometrische Zutrittskontrolle für ihn nötig ist, der begeht eine Unterlassung von einer Schwere, die vielleicht schon außerhalb des Disziplinarrechtes steht.
Ich erwarte ihre umgehende Richtigstellung
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30
16.04.2017 12:16 |
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sunrise
Routinier
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@catweazle
Du musst es ja echt nötig haben dein Produkt an den Aufsteller zu bringen. Laufen die Geschäfte so schlecht, dass du sogar in einem Gewerberechtsforum deinen Werbemüll platzieren musst?
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17.04.2017 16:21 |
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Zündi
Jungspund
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Da juckt es mich in den Fingern.
Also völlig unvoreingenommen wie ich bin, wirkt auf mich dein Geschreibe nicht ehrlig. Immer wieder verunsachlichst du,sunrise,den einzig wirklich wichtigen Thread hier.
Wenn du wirklich Beamter sein solltest, müsstest du eigentlich für eine sachliche Diskussion fechten.
Natürlich ist die Klage von dem Dr. MARC Schüffner vor dem Bundesverfassungsgericht völliger Blödsinn und die Aufsteller die da mitgemacht haben bedenklich wenig intelligent. Das die dafür wahrscheinlich einen Haufen Geld haben bezahlen müssen, ist das schärfste.
Die Gauselmann AG und die Sarnowtec GmbH haben ja mit den Erfolgen in Bielefeld vor dem Landgericht und der Anerkennung durch die Volkssolidarität deutlich gemacht, dass es ohne einwandfreien Jugend und Suchtschutz gar nicht geht.
Warum also all die Beamtenhetze gegen uns. Da kommen seit nunmehr 6 Wochen, aber auch gar keine Fakten mehr zum Thema Schutz der Konzessionen aus euren Reihen. Selbst Forengötter schweigen zu diesem Thema, bestenfalls ein Blubb kommt mal hier und da.
Vielleicht hat ein Kommunalpolitiker, den ich persönlich kenne und der sich für mich innerparteilisch informiert hat tatsächlich recht. Er meinte zu mir, dass die Zutrittskontrolle möglichst nicht auf Landesebene thematisiert werden soll. Dann müssten alle Lottoannahmestellen auch damit ausgerüstet werden. Außerdem meinte er, dass man doch nur schauen sollte wie Gauselmann reagiert hätte. Der bekommt wohl in NRW keine einzige(!) Spielhalle geschlossen, weil er eben mit der ihm nahestehenden Frau Füchtenschnieder sich ein perfektes Scheingefecht geliefert hat. Und da ja immer mal wieder Minister bei ihm Gnadenbrote bekommen kann sich jeder den Rest denken.
Das würde ja auch erklären, warum der Landesbeamte gmg sich so ruhig verhält.
Alles in allem gibt es also per heute keinen auffindbaren Kommentar, der auch nur ansatzweise sagt, warum eine b.Zutrittskontrolle eben nicht das Allheilmittel für uns alle ist.
MERKE: Jugend und Suchtschutz geht vor der Existenz eines einzelnen!
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23.04.2017 00:44 |
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Newbie70321
Grünschnabel
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RE: Biometrie oder Personalausweis?! |
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Zitat: |
Original von catweazle
Jeder aktuell eingereichte Antrag auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis ist chancenlos ohne Eingangsprüfung mit Biometrie (Zutrittskontrolle).
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Mit Konzession auf dieser Welt....ohne Konzession in Bielefeld! |
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Dies ist meiner Meinung nach vollkommener Unfug. Es gibt gar keine gesetzliche Grundlage für eine solche Aussage.
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33
09.05.2017 16:45 |
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Zündi
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Newbie,du toller Forengott |
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Präsident des Verwaltungsgerichts, Ulrich Schwenke. Die Stadt hätte zunächst alle Sachkriterien prüfen und ausschöpfen müssen, so der Richter.
Präsident des Verwaltungsgerichts, Ulrich Schwenke. Die Stadt hätte zunächst alle Sachkriterien prüfen und ausschöpfen müssen, so der Richter.
Präsident des Verwaltungsgerichts, Ulrich Schwenke. Die Stadt hätte zunächst alle Sachkriterien prüfen und ausschöpfen müssen, so der Richter.
Eine nicht vorliegende Gesetzeslage kann nicht mit Bruchstücken umgesetzt werden.
Setzen
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18.05.2017 00:16 |
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Newbie70321
Grünschnabel
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RE: Newbie,du toller Forengott |
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Was hat das bitte mit meinem Beitrag bzw. meiner Kritik an catweazle's Beitrag zu tun?
Richtig: nichts!
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35
18.05.2017 10:26 |
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