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Zum Ende der Seite springen selbständig Angestellt Problem
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hatchtherat hatchtherat ist männlich
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selbständig Angestellt Problem

Hallo Leute,

ich bin ganz neu in dem Forum, ich bitte also zu Entschuldigen falls ich etwas falsch machen sollte. Ich habe folgendes Problem:

Ich habe eine Amerikanische Firma gefunden die mich gerne einstellen würde. Da diese Firma in Europa keinen Sitz hat, würde ich für die sozusagen selbständig arbeiten.

Da hier natürlich schnell der Begriff Scheinselbständigkeit aufkommt, wollte ich mich mal erkundigen, was die beste Möglichkeit für mich wäre.

Wenn ich angebe, dass ich für diese Firma selbständig arbeite muss ich neben Steuern und der Krankenversicherung auch in die Rentenversicherung einzahlen.

Als ich allerdings noch studiert habe, habe ich oftmals selbständig Promotion verschieden Produkte gemacht (unter Studenten besonders beliebt). Im allgemeinen handelt es sich bei dieser Arbeit um nichts anderes. Ich weiss noch, dass ich damals die Möglichkeit hatte bei einem Anbieter zu arbeiten, ohne dass ich unter die Scheinselbständigkeit falle.

Meint ihr die 2. Möglichkeit ist a) erlaubt und b) würde mir die Einzahlung in die Rentenversicherung ersparen.

Danke schonmal für jegliche Hilfe. Wie schon gesagt, entschuldigt bitte meine Fehler und bitte seht ab von irgendwelchen Anschuldigungen. Ich habe in keinster Weise vor etwas zu machen was nicht erlaubt ist und bin auch aus diesem Grund in diesem Forum.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von hatchtherat: 28.02.2017 11:51.

1 28.02.2017 11:50 hatchtherat ist offline E-Mail an hatchtherat senden Beiträge von hatchtherat suchen
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Moin

Tja...das schöne Thema Scheinselbständigkeit.

Das Erste worüber ich stolpere ist schon mal die Aussage "selbständig angestellt". Das ist nicht möglich und widerspricht sich.

Darüber hinaus gibt es für Scheinselbständigkeit lediglich Indizien, für Selbständigkeit gewisse Merkmale.

Ich lade mal unser Merkblatt hoch, was wir als Gewerbeamt den Leuten aushändigen, bevor oder nachdem sie Gewerbe anmelden, bei denen wir recht sicher sind, dass es sich um Scheinselbständigkeit handeln könnte.

Letztendlich prüfen und entscheiden tut das die Rentenversicherung. Im Zweifelsfalle wäre also die Möglichkeit, einen Antrag auf Statusfeststellung bei der RV zu stellen, damit die das beabsichtigte Verhältnis prüfen, damit man sich selbst und den Auftraggeben (bzw. Arbeitgeber) nicht in Schwierigkeiten bringt.

Dateianhang:
pdf Info_Scheinselbständigkeit.pdf (231 KB, 740 mal heruntergeladen)


__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
2 06.03.2017 15:14 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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