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Zum Ende der Seite springen "Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?
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alfi1950 alfi1950 ist männlich
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"Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?

Wenn ich hier lesen wie – alleine - wir Aufsteller zu Opferlämmer verkommen, kann ich gar nicht so viel essen wie ich kotxxx muss.

Einmal mehr geht’s hier nur um die Symptome und NICHT um die Ursachen!

Es ist erneut bezeichnend, dass ein Problem zwischen der PTB und einem Gerätehersteller einfach auf die Automatenaufsteller abgewälzt wird. Jedes Symptom hat eine Ursache!!

Die Abfolge der hier bekannten Ereignisse und Zustände ist eindeutig. Trotzdem wagt sich scheinbar keiner an eine nachhaltige Ursachenbekämpfung ran. – Der „VW- Skandal“ lässt grüssen (hat mir ein Insider gesteckt)!

Fakt ist doch, dass es eine Sache der Kausalität ist, welche auf ein Vertragsverhältnis zw. der PTB und eines Geräteherstellers aufbaut.

Fakt ist auch, dass es zwischen uns Automatenaufstellern und der PTB kein Vertragverhältnis gibt.

Fakt ist auch § 13 Nr. 1 der SpielVo, der wie folgt lautet:

Lesen „11. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.“

Somit dürfte feststehen, dass die hier relevanten Spielgeräte bzw. deren Komponenten, entgegen § 13 Nr. 1 SpielVo nicht gegen Veränderungen gesichert sind und trotzdem von der PTB eine „Bauartzulassung“ erhalten haben. – Immerhin wurden 12(!) „Funktionsfehler“ behoben, welche von der PTB zuvor per „Bauartzulassung“ zugelassen worden sind.

Die Möglichkeit einer sog. „Verfristung“ ist der SpielVo an keiner Stelle zu entnehmen! – Die SpielVo sieht jedoch in solch einem Fall eine Rücknahme oder einen Widerruf der Bauartzulassung vor.

Ein Widerruf oder eine Rücknahme der Bauartzulassung hätte mit großer Wahrscheinlichkeit einen Streit zw. den Vertragspartnern zur Folge. – Dann müßte nämlich geklärt werden, warum die Bundesprüfstelle (PTB) überhaupt eine Bauartzulassung für Spielgeräte erteilt hat, deren Komponenten offenkundig nicht gegen Veränderungen gesichert, bzw. mit 12(!) „Funktionsfehler“ behaftet sind.

Auch würde sich die Frage stellen, welche Personen bei der PTB und somit auch beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) von solchen, eigentlich offenkundigeren, Mängeln bei der Zulassung von Glücksspielgeräten seit wann etwas gewußt, bzw. darüber informiert waren. - Der „VW- Skandal“ lässt grüssen (hat mir ein Insider gesteckt)!

Ich werde gegebennenfalls über Strafanzeigen für Klarheit zu sorgen, damit ich bestmöglich vor solchen – in meinen Augen, willkürlichen – Handlungen von Seiten der PTB und dem Gerätehersteller geschützt bin.
Denn immerhin verfügen die von mir betriebenen Spielgeräte über eine (Bauart-)Zulassung und sind „TÜV- geprüft“.

Wenn etwas zu bekämpfen ist, dann sind es die Ursachen und die liegen offenkundig NICHT bei uns Aufstellern.

paßt doch auch ganz schön in die Zeit:

"NOVOMATIC ist mittlerweile in fast 80 Staaten tätig und betreibt rund 250 000 Spielautomaten sowie rund 1 900 Spielstätten."

Quelle: http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1624
8


Evtl. ist es innerhalb dieser 80 anderen Staaten von größerem Interesse wie "zuverlässig" Glücksspielgeräte aus österreichischer Produktion sind. - Bei VW waren es auch nicht die deutschen Behörden die den Stein ins rollen gebracht haben...................
1 11.02.2017 16:39 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Solon
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"Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?

Fährst Du einen VW?
Falls ja, hast Du VW - bzw. die Verantwortlichen von VW schon angezeigt??

Und vergiss bei Deiner angekündigten Strafanzeige wg. GSG nicht, wer die Bauartzulassungen inne hat....
Schon bist Du im Ausland....

Grüße

__________________
gmg
2 11.02.2017 17:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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