2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
PeterSt
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ja dann ist ja die Zeit gekommen.
Die Aufsteller müssen die Geräte dann ja UNVERZÜGLICH ausser Betrieb nehmen,
sonst kommt gmg und schöpft ab !
ALSO SOFORT ABSCHALTEN UND DEN HERSTELLER/PTB AUF SCHADENERSATZ VERKLAGEN !
Oder hab ich da wieder was falsch verstanden ?
Ja, falsch verstanden. Bis zum Ablauftermin der Verfristung entsprechen die Geräte mit altem Software-Stand noch der Bauart, danach nicht mehr.
Wird ja bald die neuen Geräte gem. TR 5.0 der PTB geben. Hoffentlich dann mit besseren - manipulationsfesteren - Komponenten.
Und zwar TR 5.0 "heavy".
Nicht wie bei Gauselmann TR 5.0 "light".
Auch nicht richtig: Schon bei den "Gauselmann TR 5.0 'light'"-Zulassungen müsste die "Manipulationsfestigkeit der Komponenten" nach § 13 Nr. 11 SpielV durch "ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle" nach § 13 Abs. 3 SpielV bestätigt worden sein. Das dürfte wohl der Grund gewesen sein, dass Novo diesbezüglich etwas langsamer, zu langsam, war ...
__________________ PeterSt
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41
08.02.2017 11:31 |
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Solon
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gmg
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Wieso zu langsam?
Gauselmann will mit den Geräten ohne Spielerkarte und "ohne gute Datenaufzeichnung" [Bauartzulassungen bereits veröffentlicht] noch in diesem Jahr die Aufstellung "fluten".
Novomatic hält mit Geräten mit Spielerkarte und "mit guter Datenaufzeichnung" dagegen [Bauartzulassungen noch nicht veröffentlicht].
Der Aufsteller (= der Steuerpflichtige) kann dann entscheiden, welche Geräte er erwerben wird:
Geräte die den Vorschriften der Abgabenordnung entsprechen, oder die anderen.
Mich interessiert die Spielverordnung nicht primär.
Mich interessiert primär die Abgabenordnung. Und deren Aussagen sind eindeutig. Diese wurde noch Ende vorigen Jahres über das BMF dem VDAI -noch einmal- erläuternd mitgeteilt.
Grüße
__________________ gmg
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42
08.02.2017 11:52 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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Nach den Aussagen, die ich aus dem Haus Novo kenne, gibt es dort noch keine Bauartzulassungen nach TR 5.0, auch keine unveröffentlichten. Mal sehen, ab wann man die Wahl haben wird ...
Richtig ist, dass mich primär das Spielrecht interessiert. Hier ist ja auch ein "Forum Gewerberecht".
Das Schreiben des BMF an den VDAI, von denen Sie schon ein paar mal geschrieben haben, habe ich mir zwischenzeitlich trotzdem besorgt (ging auch ohne AZ und Datum, was die Angelegenheit aber einfacher gemacht hätte). Äußerst bemerkenswert an dem Schreiben finde ich die letzte Passage, wo formulierungsmäßig ein Rückgriff auf § 13 Nr. 9 SpielV und nicht auf § 13 Nr. 9 a SpielV erfolgt. Die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können damit nach Anicht des BMF auch auf der bisherigen Datenbasis erfüllt werden -- anders wird es dann erst ab TR 5.0 "heavy".
__________________ PeterSt
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43
08.02.2017 13:31 |
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gmg
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Zitat: |
Original von PeterSt
Nach den Aussagen, die ich aus dem Haus Novo kenne, gibt es dort noch keine Bauartzulassungen nach TR 5.0, auch keine unveröffentlichten. Mal sehen, ab wann man die Wahl haben wird ...
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Wer gestern auf der ICE in London das Ohr am richtigen Ort hatte, wurde darüber wohl aufgeklärt.....
...und natürlich auch über die Vorteile der 5.0 "light" Bauarten ohne die "störende Spielerkarte". Dann klappt das auch weiterhin mit der Mehrfachbespielung der Geräte irgendwie besser....
Grüße
__________________ gmg
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44
08.02.2017 14:40 |
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petergaukler
Kaiser
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alle warten auf einen neuen staatsvertrag 2021 ,danach soll wohl alles
wieder besser für die aufsteller werden!
ist wohl die einschätzung der oberen bei novomatic ,habe ich so erfahren !
pg.
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45
08.02.2017 14:47 |
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gmg
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Komme jetzt gerade - Stand 08. 02. 2017 einschließlich - auf 40 Stück verfristete Bauartzulassungen.
Grüße
__________________ gmg
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46
09.02.2017 08:45 |
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Pit
Tripel-As
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Hallo,
ist die TR5.0 "light" von ADP mit oder ohne Startautomatik zugelassen?
Wenn ohne Startautomatik wird eine Mehrfachbespielung doch höchstens auf maximal 2 nebeneinander gestellte Geräte möglich sein.
Und ob das ein so großer Vorteil ist?
Interessanter wird es sein wie die Mathematik und Spielinhalte sein werden.
Ich stelle mir gerad ein Gerät vor, wo der Kunde hohe Gewinne auf seinen
Geldzähler bucht und tatsächlich warten muß ohne ein weiteres Gerät be-
spielen zu können.
__________________ Gruß Pit
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47
09.02.2017 09:27 |
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gmg
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Ohne Startautomatik.
Allerdings gibt es ja die "Aufbuchmöglichkeit" lt. Spielverordnung bis zu dem Wert von 2,30 € pro Einsatzleistung (§ 13, Nr. 3 SpielV).
Und die dauert natürlich bis zu 75 Sekunden......
Und in der Zeit könnte man, damit es einem nicht langweilig wird, ....
Grüße
__________________ gmg
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48
09.02.2017 09:42 |
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kbf
Eroberer
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von petergaukler
es ist möglich ,dass sich der markt ab 11-2018 etwas ändert(weniger novos),
da (nur) adp zulassungen bis 2021 besitzt ,die keine spielerkarte ect.benötigen !
pg. |
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Zulassungen bis 2021 ohne Spielkarte? Wie kann das sein?
Die Spielverordnung, die die gesicherte Aufzeichnung und die Spielerkarte fordert, trat am 10.02.2016 in Kraft. Die jüngste veröffentlichte Zulassung der PTB stammt vom 08.02.2016. Die beiden Daten passen soweit zusammen.
Und nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 der SpielV beträgt die Aufstelldauer maximal vier Jahre. Danach müsste doch spätestens am 08.02.2020 das letzte Spielgerät ohne die genannten Anforderungen abgeschaltet werden.
Oder habe ich eine Übergangsvorschrift oder sonst etwas übersehen?
Grüße
kbf
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49
09.02.2017 23:50 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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MOIN kbf,
die Zulassungszeichen - diese gültig für vier Jahre Aufstelldauer - wurden für die zugelassenen Bauarten - letzte veröffentlichte vom 09. 02. 2016 - im Januar 2017 abgerufen. Daraus ergibt sich das von pg genannte Datum.
Grüße
__________________ gmg
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50
10.02.2017 06:56 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von gmg
Komme jetzt gerade - Stand 08. 02. 2017 einschließlich - auf 40 Stück verfristete Bauartzulassungen.
Grüße |
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Update:
...und 2 Stück vom 09. 02. 2017 macht 42 Stück.....
Grüße
__________________ gmg
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51
10.02.2017 06:59 |
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kbf
Eroberer
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
die Zulassungszeichen - diese gültig für vier Jahre Aufstelldauer - wurden für die zugelassenen Bauarten - letzte veröffentlichte vom 09. 02. 2016 - im Januar 2017 abgerufen. Daraus ergibt sich das von pg genannte Datum.
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Ok. Hat dieses Prozedere auch eine Rechtsgrundlage? Kann, könnte oder werden bestimmte Hersteller Ihre Zulassungsbelege für bestimmte Geräte bspw. erst im Jahr 2018 abrufen? Und sie so bis 2022 betreiben können?
Kann ein Hersteller mehrmals Zulassungsbelege anfordern und sich so die Aufstelldauer verlängern?
Mich irritiert es sehr, dass es einmal eine feste Frist gibt, bis zu der die Geräte nach bestimmten Regeln zuzulassen sind. Hier halt der 10.02.2016. Es dann auch eine klar geregelte Aufstelldauer von 4 Jahren gibt. Aber der Zeitpunkt ab wann die Aufstelldauer gerechnet wird nirgendwo fixiert ist. Nicht in der Spielverordnung. Nicht in der TR oder im Zulassungsschein.
Ich hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
kbf
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52
10.02.2017 18:01 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?
und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?
was für eine aufgabe für novomatic
pg. |
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Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.
Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.
DAS SCHAFFEN DIE!
Grüße |
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wegen d.stückzahl siehe aussage novomatic =
10.02.2017
Novomatic-Chef erwartet reduzierte Anzahl von Geldspielgeräten in Deutschland
Harald Neumann, Vorstandsvorsitzender der Novomatic AG.
Aufgrund der strenger werdenden Regelungen in Deutschland und der zu erwartenden bundesweiten Zutrittskontrolle will der österreichische Novomatic-Konzern „verstärkt auf eigene Spielsalons setzen“. Dies gab Harald Neumann, Novomatic-Vorstandsvorsitzender, auf der Online-Plattform „Niederösterreichische Nachrichten“ bekannt.
Dort sagt Neumann zur Marktlage in Deutschland weiterhin: „Bisher haben wir 150 000 Maschinen unter Miete.“ Diese werde sich um ein Drittel reduzieren.
pg.
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53
10.02.2017 18:17 |
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gmg
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von gmg
Komme jetzt gerade - Stand 08. 02. 2017 einschließlich - auf 40 Stück verfristete Bauartzulassungen.
Grüße |
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Update:
...und 2 Stück vom 09. 02. 2017 macht 42 Stück.....
Grüße |
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Update:
.....und 5 Stück macht 47 Stück....
Grüße
__________________ gmg
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54
11.02.2017 17:45 |
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kbf
Eroberer
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Zitat: |
Original von gmg
Nun sind wir bereits bei 50 Stück veröffentlichten Nachträgen zu den GSG-Bauarten.
Früher waren es 51 Stück.
Habe ich mich verzählt, oder kommt da noch eine Bauart?
Grüße |
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Ich zähle heute 51 Stück. Der letzte Nachtrag kam am 14.02. beim ADM700B.
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57
17.02.2017 23:07 |
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gmg
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Da sind wir ja damit durch.
Habe auch diese Woche in der Aufstellung nur bereits auf die neue Software umgerüstete Geräte vorgefunden. Allerdings auch wieder abgelaufene ohne Geräteprüfung....
Grüße
__________________ gmg
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58
18.02.2017 11:21 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von gmg
Da sind wir ja damit durch.
Habe auch diese Woche in der Aufstellung nur bereits auf die neue Software umgerüstete Geräte vorgefunden. Allerdings auch wieder abgelaufene ohne Geräteprüfung....
Grüße |
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hi,
was ist schlimmer:
- Gerät mit alter Software und Tüv ?
oder
- Gerät mit neuer Software ohne Tüv ?
Was sind die folgen für den Betreiber ?
Grüsse
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59
18.02.2017 13:08 |
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kbf
Eroberer
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Zitat: |
Original von rosebud
was ist schlimmer:
- Gerät mit alter Software und Tüv ?
oder
- Gerät mit neuer Software ohne Tüv ?
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Aus meiner Sicht ist das eine nicht schlimmer oder besser als das andere. Ist eher beides gleich schlimm.
Zitat: |
Original von rosebud
Was sind die folgen für den Betreiber ?
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Ich würde als Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes die Geräte sofort abschalten lassen und amtlich versiegeln. So dass sie nicht mehr bespielbar sind. Schließlich läge in beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor.
Und dann ein Bußgeldverfahren einleiten. Gegebenenfalls inklusive der oben erwähnten Gewinnabschöpfung.
Grüße
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60
18.02.2017 15:54 |
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