2017-02-01 ADP GSG Veröffentlichung BAZ TR. 5.0 "light" |
gmg
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2017-02-01 ADP GSG Veröffentlichung BAZ TR. 5.0 "light" |
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Nun sind sie also tatsächlich auf der WebSide der PTB veröffentlicht worden:
Die neuen ADP-Bauartzulassungen, zugelassen nach den TR 5.0 in deren Form vor dem 10. 02. 2016.
Das bedeutet:
Ohne Spielerkarte gem. den aktuellen Vorgaben der SpielV.
Ohne gesicherte Datenaufzeichnungen gem. den aktuellen Vorgaben der SpielV.
Zur Erinnerung:
Die Veröffentlichung bedeutet das Abrufen von Zulassungszeichen für diese neuen Bauarten.
Insgesamt wurden 16 Bauarten veröffentlicht.
Bemerkenswert finde ich die Mischung unter den einzelnen Zulassungsfirmen der Gauselmann Gruppe.
1 x adp Gauselmann
(die wohl werthaltigste Firma in der Gauselmann Gruppe)
4 x Spiel Tech 21 GmbH
11 x Spiel Tech 17 GmbH
Mit Spannung warte ich auf die ersten Bauarten in der Aufstellung.
Wird es noch bis in den Herbst 2017 dauern? Auf der grossen Fete in OWL...??
Oder entdecken wir diese Geräte schon eher?
Wer einmal auf die "Technik von gestern" (diese Geräte wären heute so nicht mehr zulassungsfähig) in den "Gehäusen von morgen" gucken möchte:
PTB Datenbank
Bauarten 4001-4016.....
Grüße
__________________ gmg
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1
01.02.2017 12:07 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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2017-03-01 ADP und BW GSG Veröffentlichung BAZ TR. 5.0 "light" |
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Heute kamen dann noch weitere Bauartzulassungen dazu, welche neu veröffentlicht worden sind:
4017 - adp
4018 - BW
4019 - BW
4020 - adp
4021 - adp
Es fehlt somit nur noch die Veröffentlichung der Bauartzulassung 4022. Es dürfte sich um eine Bally-Wulff Bauartzulassung handeln.
Damit sind dann nahezu alle "neuen" Geldspielgerätebauartzulassungen - zugelassen nach der TR 5.0 in deren Form vor dem 10. 02. 2016 - veröffentlicht worden.
Wer findet das erste Nachbaugerät in der Aufstellung?
Der Tanz kann beginnen....
Grüße
__________________ gmg
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2
01.03.2017 08:21 |
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Solon
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Rooobert
Routinier
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Also Einsatz heisst Level, Punktespeicher Bank , ansonsten alles beim Alten
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3
01.03.2017 20:25 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Also Einsatz heisst Level, Punktespeicher Bank , ansonsten alles beim Alten
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hallo
hier kann
gmg
uns aufklären
was geht was geht nicht !
pg.
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4
04.03.2017 19:46 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
gmg:
Es fehlt somit nur noch die Veröffentlichung der Bauartzulassung 4022. Es dürfte sich um eine Bally-Wulff Bauartzulassung handeln. |
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Ist inzwischen aufgetaucht. Tatsächlich Bally-Wulff. Novo, womöglich mit direkter Verfristung, wäre ja wirklich eine Überraschung gewesen ...
Zitat: |
petergaukler:
hier [gemeint: Punkte, ...] kann
gmg
uns aufklären
was geht was geht nicht !
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Da ich nicht gmg bin, kann ich nur die TR 5.0, Punkt 5.1 der PTB zitieren:
"[...]Geldäquivalente, denen in der Summe ein fester Gegenwert in Euro und Cent
zugeordnet ist, dürfen bei der Spielgestaltung nicht verwendet werden.
§ 13 Nr. 2 bzw. Nr. 3 SpielV gelten weiterhin [...]"
__________________ PeterSt
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5
05.03.2017 10:17 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von petergaukler
Zitat: |
Original von Rooobert
Also Einsatz heisst Level, Punktespeicher Bank , ansonsten alles beim Alten
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hallo
hier kann
gmg
uns aufklären
was geht was geht nicht !
pg. |
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Ich lasse mich ebenfalls überraschen, welche unterschiedlichen Lösungen die Hersteller realisiert haben.
Und zumindest bemerkenswert ist das verspätete Auftauchen der Bauartzulassung 4022 schon.
Wo lag der Fehler?
Beim Hersteller oder bei der PTB?
Zumindest sind nun alle Bauartzulassungen "TR 5.0 light" veröffentlicht worden (1 x PSM tec; 3 x Bally-Wulff und 19 x adp).
Die Spiele mögen beginnen!
Grüße
__________________ gmg
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6
06.03.2017 07:54 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von PeterSt
[Da ich nicht gmg bin, kann ich nur die TR 5.0, Punkt 5.1 der PTB zitieren:
"[...]Geldäquivalente, denen in der Summe ein fester Gegenwert in Euro und Cent zugeordnet ist, dürfen bei der Spielgestaltung nicht verwendet werden.
§ 13 Nr. 2 bzw. Nr. 3 SpielV gelten weiterhin [...]" |
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Und hier ist doch bereits ein Hinweis angeführt worden.
Stichwort:
"fester" Gegenwert....
Grüße
__________________ gmg
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7
06.03.2017 08:00 |
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Rooobert
Routinier
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Also wenn man 200 wasauchimmer gewinnt und man bekommt dafür mal 199 bzw 201€ gutgeschrieben, ist es kein "fester" sondern ein labiler Gegenwert,
und alles im Lack
Ein Hoch auf die Verfasser der Spielverordnung
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9
06.03.2017 14:36 |
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gmg
Foren Gott
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Nimm die bereits bestens bekannten Sonderspiele mit dem Namen:
Action Games
Gewinnmöglichkeiten:
1000 P / C
6 AGs
NIX!
Somit gibt es für 1 AG keinen festen Gegenwert.
Nun ja:
Ist ja bald die Evalutation der SpielV angesagt.
Ich habe den 30. 06. 2017 in Erinnerung...
Nach dem Spiel ist bekanntlich vor dem Spiel...
Zitat aus Drs:
....
Die Vergangenheit zeigt, dass die Anbieter nichts unversucht lassen, Regelungen zu umgehen......
Grüße
__________________ gmg
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10
06.03.2017 16:23 |
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Rooobert
Routinier
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Nun mgm ,so ganz möchtest du dein Hassobjekt Deutsches Geldspiel auch nicht töten ,würde dir ja langweilig im "Forum" wenn dein Senf fehlt ..
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11
06.03.2017 17:07 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
gmg:
Nun ja:
Ist ja bald die Evalutation der SpielV angesagt.
Ich habe den 30. 06. 2017 in Erinnerung...
Nach dem Spiel ist bekanntlich vor dem Spiel...
Zitat aus Drs:
....
Die Vergangenheit zeigt, dass die Anbieter nichts unversucht lassen, Regelungen zu umgehen......
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Naja, die Evaluierung wird sicher auch erwähnen, was für einen Unsinn der Bundesrat mit seinen logisch inkonsistenten Änderungen angerichtet hat. Noch schlimmer war nur, dass das BMWi diesen Quatsch abgenickt hat.
Interessant ist auch, die Differenzen zu anderen Glücksspiel-Anbietern, deren Möglichkeiten von Gewinnhöhen und das in den letzten Jahren erzielte Umsatzwachstum zu beleuchten. Letztlich sind die "Umgehungen" (in negativer Konnotation) bzw. der verwendete "Gestaltungsraum" (in neutraler, vielleicht euphemistischer Konnotation) eine Folge von einem Irrglauben, dass 2 € bzw. 23 € als Gewinnanreiz reichen, wenn man im Lotto gleichzeitig einen Eurojackpot mit bis zu 90 Mill. € kreiert (siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Eurojackpot#Notable_wins). Warum gibt es keine absolute Gewinnobergrenze von z.B. 1000 €, die dann inkl. aller "geldwerten Vorteile" gilt? Es bliebe ein genügend großer Abstand zu Spielbanken, wo man bei de facto den gleichen Spielabläufen wie "Book of Ra" etc. pro 3 sec bis zu 50 € einsetzen kann und dafür sechsstellige Gewinne versprochen bekommt.
Unabhängig davon darf man raten, wer bei den Kritikern als angeblicher Schuldiger herhalten muss. Auf Basis der Diskussionen vor der letzten Novelle könnte es sein, dass wieder einmal vor der Industrie die PTB den Schwarzen Peter zugeschoben bekommt. Vielleicht sind die sehr, sehr kleinen Ansätze ja bereits oben erkennbar:
Zitat: |
gmg:
Wo lag der Fehler?
Beim Hersteller oder bei der PTB?
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__________________ PeterSt
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12
06.03.2017 17:15 |
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Rooobert
Routinier
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Das würde mich auch interessieren, aber man kann sich ja seinen eigenen Reim draus machen , wir kennen ja die Pappenheimer
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14
07.03.2017 15:45 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
gmg:
Kommen wir auf den Kern dieses Beitrags zurück:
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Sehr gut!
Zitat: |
gmg:
Es gibt zwei Unterschiede zu den TR 5.0 "heavy" GSG (zugelassen nach dem 10. 02. 2016):
1) keine Spielerkarte
2) keine "gute" Datenaufzeichnung (gut = nach den Vorgaben der Abgabenordnung).
Die Vorgaben der Abgabenordnung sind dem VDAI - und damit allen Herstellern - durch das BMF noch einmal mit Schreiben vom 08. 11. 2016 umfassend erläutert worden.
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Richtig ist: Im Schreiben, das leider hier nie hochgeladen wurde (warum wohl?!) und mir daher leider erst spät zur Kenntnis gelangte, wird begrifflich sehr präzise auf § 13 Nr. 9 und nicht auf § 13 Nr. 9a referiert.
Zitat: |
gmg:
Diese insgesamt 23 Stück GSG-Bauarten (Bauarten 4001 -4023) wurden alle vor dem 10. 02. 2016 zugelassen.
Sie wurden alle geprüft und zugelassen nach den Vorgaben der TR 5.0 der PTB.
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Richtig, die Bauarten wurden geprüft. Die Baurtzulassungen sind damit gültig und bleiben es, sofern nicht Tatsachen (nicht Bewertungen!) nachträglich bekannt werden, die eine Versagung der Bauartzulassungen gerechtfertigt hätten, wären sie zum Zeitpunkt der Zulassung bekannt gewesen. Dies ist aber offenkundig nicht der Fall. Die Krönung ist: Noch nicht einmal in diesem schlauen Forum wurde die PTB darauf hingewiesen, dass sie nicht in der Lage ist, ihre eigene TR zu verstehen ...
Zitat: |
gmg:
In diesen TR wird jedoch ausgeführt unter Tz 1.9:
1.9 Rückwirkungsfreiheit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 10 SpielV (ab 10. Februar 2016 Nr. 11) und § 12
Abs. 3 SpielV (Abs. 4 ab 10. Mai 2015)
Geräte, ....die nicht zur Bauart gehören, dürfen keine unerlaubten Einwirkungen auf ....aufgezeichnete Daten.....ausüben.
Schnittstellen des Spielgerätes, insbesondere Datenübertragungsschnittstellen,....... sind so zu sichern, dass unerlaubte Rückwirkungen auf das Geldspielgerät unter Verwendung der Schnittstellen .......ausgeschlossen sind.
[...]
Lebenssachverhalt aus der Welt der Geldspielgeräteaufstellung:
Ich lese mit einem GSG-Auslesegerät die Daten des GSG aus.
Diese Daten des GSG werden nach der Auslesung im GSG gelöscht.
Man wirkt somit durch die Auslesung auf die aufgezeichneten Daten des GSG über die Datenübertragungsschnittstelle unerlaubt (vgl. Vorschriften der Abgabenordnung) ein.
Nach hiesiger Einschätzung handelt es sich um einen Verstoß gegen die Rückwirkungsfreiheit der TR.
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Hier wird leider einiges durcheinandergeworfen:
Erstens werden die Daten nicht gelöscht, sondern von einem Medium auf das andere übertragen -- wie beim "Verschieben" (Kopieren und Löschung der Quelle) von einer Festplatte auf die andere. Daher erfolgt, anders als oben behauptet, die Löschung auch nicht direkt, damit bei Kommunikationsstörungen eine neue Auslesung möglich ist. Das ist ein technisch übliches Kopierverfahren.
Zweitens liegt die Charakterisierung und Abgrenzung einer "unerlaubten" Rückwirkungsfreiheit bei der PTB, die seit 2006 (TR 5.0 war nicht die erste TR) dafür die Festlegungen trifft. Die PTB formuliert die TR, die publiziert und bei der EU notifziert wird, wendet sie nach dem solchermaßen hergestellten Benehmen an und legt sie gegebenenfalls schließlich aus (gem. Ermächtigung in § 12 Abs. 4 SpielV). Dabei wird die angeblich "unerlaubte Rückwirkung" seit 2006 (und länger) unverändert angewendet - in ihrer Funktion transparent für alle Beteiligten.
Resümee: Netter Versuch, aber leider etwas abseits der gängigen Methodik der Rechtsanwendung.
__________________ PeterSt
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von PeterSt: 09.03.2017 21:52.
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16
09.03.2017 21:45 |
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