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Spielhallen wehren sich gegen neues Gesetz

Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielgesetzes können sich Spielhallen bald nicht mehr auf den Bestandsschutz berufen. Doch viele Betreiber legen gegen die Verfügungen Widerspruch ein – und könnten ihre Schließung so erheblich aufschieben.

Deutschland will der Spielsucht zu Leibe rücken – und hat dazu 2011 etliche Gesetzesänderungen beschlossen. Ab 2017 sollen nun schärfere Regeln für den gesamten Sektor gelten. Dann läuft die Übergangsfrist für den Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 aus.

Anlass zum Handeln besteht laut der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Marlene Mortler, dringend. Vor allem Spielautomaten stellen ihr zufolge ein erhöhtes Risiko dar, spielsüchtig zu werden. Besonders junge Erwachsende im Alter zwischen 18 und 20 würden inzwischen mehr spielen, als noch vor wenigen Jahren. „Um Spieler wirkungsvoll zu schützen, müssen wir rechtsfreie Räume vermeiden und die bestehenden Regelungslücken schnellstmöglich schließen“, so Mortler in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Eine Neuerung des Glücksspielgesetzes will hier nun gegenwirken. Zum einen soll dadurch die Dichte von Spielhallen gemindert werden. Mindestens 100 Meter Abstand, in manchen Bundesländern wesentlich mehr, müssen demnach künftig zwischen zwei Spielhallen liegen. Auch mehrere Spielhallen in einem Gebäude sind nicht mehr zugelassen, nach der Gesetzeslage darf nur eine Spielhalle pro Standort bleiben.

Bislang gelten diese Regeln nur für neu eröffnete Spielhallen, bereits bestehende waren durch den Bestandsschutz für fünf Jahre ab dem Inkrafttreten des Gesetzes 2012 davon befreit. Doch 2017 endet diese Ausnahme.

Die neuen Regeln aber sorgen für Unmut. Nicht nur sind Tausende Arbeitsplätze in der Branche bedroht. Welche Spielhalle geschlossen wird, soll laut Ankündigung der Kommunen auch das Zufallsprinzip entscheiden. Schließungen werden dann im Losverfahren bestimmt.

Das bedeutet in den Bundesländern unterschiedlich harte Einschnitte für Spielhallenbetreiber.

Viele Spielhallen stellen Härtefallantrag

In Baden-Württemberg etwa endet der 2012 vom Land verabschiedete Bestandsschutz, der bisher für viele Spielhallen galt, ab dem 1. Mai.

Ob in der Landeshauptstadt Stuttgart dann alle betroffenen Spielhallen schließen müssen, ist jedoch unklar. Von den 55 Spielhallen in der Innenstadt müssten wegen des vorgeschriebenen Abstands von mindestens 500 Metern Luftlinie eigentlich die meisten geschlossen werden. Der Großteil der 121 Spielhallen in ganz Stuttgart habe aber einen Härtefallantrag gestellt, so Albrecht Stadtler vom Ordnungsamt der Stadt in der Stuttgarter Zeitung. Konkret heißt das: Können Investitionen nicht abgeschrieben werden, tritt unter Umständen ein Härtefall ein. Ob und inwieweit sich die Stadt auf die Anträge einlässt, ist jedoch noch unklar.

Man wolle „verschiedene Kriterien“ prüfen, um zu entscheiden, welche Betriebe trotzdem weitergeführt werden dürfen, heißt es dazu. Wird in einem Betrieb eine Suchtberatung angeboten? Weist die Spielhalle Spielsüchtige ab, die sich selbst gesperrt haben, dann aber doch wiederkehren? Das sind nur einige der Punkte, die geprüft werden sollen. Er rechne damit, dass auf Schließungsbescheide der Stadt einige langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen folgen werden, so Ordnungsamt-Vertreter Stadtler.

Legen Spielhallenbetreiber gegen die Verfügungen der Stadt Widerspruch beim Regierungspräsidium (RP) ein, dauert es allein bis zur Bearbeitung der Anträge mehrere Monate und kann über das Verwaltungsgericht bis hin zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Damit lassen sich Schließungen länger hinauszögern – es sei denn, illegale Aktivitäten in einer Spielhalle berechtigen zu einer sofortigen vorübergehenden Schließung.

Michael Mühleck, Vorsitzender des Automatenverbands Baden-Württemberg, ist jedoch irritiert über die angekündigten Maßnahmen der Stadt: „Im Dezember wurde uns in Gesprächen mit dem Ordnungsamt noch signalisiert, dass ein Vollzug unwahrscheinlich ist, man für Stuttgart als Fall mit besonderer Dichte an Spielhallen über einen Freischein nachdenke“, sagte er gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Er hofft nun, dass diesbezüglich so schnell wie möglich Rechtsklarheit geschaffen wird.

Bei aller Unsicherheit ist eines aber ziemlich klar. Auch die neuen Regeln können nicht ausreichend Schutz gegen Spielsucht bieten. Kritiker warnen sogar, dass die neuen Regeln dem illegalen Online-Glücksspiel Vorschub leisten könnten, weil Spieler dann vermutlich aus den Spielhallen oder Casinos in andere rechtsfreie Räume ausweichen. Bedarf danach besteht wohl genug. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge nutzen in Deutschland 2,6 Prozent der Einwohner zwischen 16 und 70 Jahren regelmäßig Geldspielautomaten. Die Automatenwirtschaft selbst spricht von fünf Millionen über 18-Jährigen Spielern, die regelmäßig um Geld spielen.

https://www.euractiv.de/section/finanzen...n-neues-gesetz/
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