Catering mit Reisegewerbekarte? |
Screw
Grünschnabel
Dabei seit: 19.01.2017
Beiträge: 1
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.626
Nächster Level: 2.912
|
|
Catering mit Reisegewerbekarte? |
|
Ich habe eine Reisegewerbekarte beantragt, da ich mit meinem Imbissanhänger vegetarische Speisen und Getränke (kein Alkohol) auf Festivals etc. verkaufen (und natürlich auch im Anhänger zubereiten) möchte. (Gesundheitszeugnis ist vorhanden)
Ich bin nun nicht sicher ob mich die Mitarbeiter bei den zuständigen Behörden ausreichend informiert haben, was ich noch alles benötige.
1. Frage: Wenn ich die Speisen auch im Anhänger selbst zubereite und nicht nur fertige Ware verkaufe, benötige ich eine Gaststättenerlaubnis? Oder benötige ich die nur, wenn ich alkoholische Getränke anbieten will? (habe darüber widrsprüchliches gelesen)
2. (wichtigere) Frage: Ich würde mit dem Anhänger auch gerne auf Bestellung Catering für Familien- und Firmenfeiern etc. anbieten. Benötige ich dafür noch extra eine Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe oder reicht dafür auch die Reisegewerbekarte?
Ich freue mich sehr über Antworten und hoffe mir kann jemand helfen.
|
|
1
19.01.2017 13:48 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
SE-Schwarzarbeit
Routinier
Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.740
Nächster Level: 3.609.430
|
|
RE: Catering mit Reisegewerbekarte? |
|
Dein Misstrauen in allen Ehren, aber dem Grunde nach kann man den Damen und Herren in den Gewerbeämtern im Wesentlichen schon trauen. Ansonsten gehört es auch zum Service der Industrie- und Handelskammern, Firmengründern das nötige Know-How mit auf den Weg zu geben. Trau Dich, frag sie, im Regelfall beißen die nicht ;-)
Meinerseits nur folgender Hinweis, Zitat aus § 55 der Gewerbeordnung:
"Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ... oder ohne eine solche zu haben ... Leistungen anbietet ..."
Das Wesen des Reisegewerbes ist es, dass die Initiative, Waren oder Leistungen abzusetzen, vom Reisegewerbetreibenden ausgehen. Möchtest Du aber aufgrund einer Bestellung eines Kunden für ihn ein Catering ausrichten, so geht da die Initiative vom Kunden aus. Das wäre dann klassisches Gewerbe.
Das spricht nicht gegen Deine Geschäftsidee, Du müsstest dann nur diese Tätigkeit auch als stationäres Gewerbe anmelden.
Viel Erfolg!
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
|
|
2
20.01.2017 08:30 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 26.391 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.058.549
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|