2017-01-13 Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland |
gmg
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2017-01-13 Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland |
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Wie die Zeit vergeht:
Da ist sie nun wieder, die aktualisierte (Stand 01. 01. 2016) Ausgabe der
Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland
des Arbeitskreises gegen Spielsucht in Unna.
Was mich überrascht hat, ist die Entwicklung des Kasseninhaltes der Geldspielgeräte in der Gastronomieaufstellung in den letzten beiden Jahren.
Während im Jahr 2014 der Kasseninhalt noch bei 781,83 € pro Gerät im Monat lag, so liegt er im Jahr 2016 bei 1.237,60 € im Monat !
Das ist eine Steigerung in zwei Jahren um 58,3 %.
Ein absoluter HAMMER!
Wer die weiteren Ergebnisse dieses Mammutwerkes nachlesen möchte (aufgeteilt auf die jeweiligen Bundesländer usw.), kann dies auf der
Webside des Arbeitskreises gegen Spielsucht nachlesen.
Deswegen habe ich auch vollstes Verständnis für solche Bekenntnisse.
Grüße
__________________ gmg
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13.01.2017 16:29 |
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Solon
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gmg
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Vergleich mit den Umsatzzahlen des Statistischen Bundesamtes |
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Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jedes Jahr die Zahlen aus der Umsatzsteuerstatistik.
Aktuell liegen die Vergleichszahlen für die Spielhallen und den Betrieb von Spielautomaten vor.
Es wurden gemeldet für die Jahre 2009 - 2014
1) Anzahl der Betriebe:
2009 - 5.289
2010 - 5.477
2011 - 5.678
2012 - 5.875
2013 - 5.897
2014 - 5.995
2) Umsätze
2009 - 3.798.588.000 €
2010 - 4.307.944.000 €
2011 - 4.758.884.000 €
2012 - 5.129.471.000 €
2013 - 5.360.957.000 €
2014 - 5.784.662.000 €
Umsatzsteigerungsrate in 5 Jahren fast 2.000.000.000 € (2 Milliarden €!!!) .
Das nenne ich doch mal eine Hausnummer!
Und damit die o. a. Zahlen zutreffend einzuordnen sind:
Es handelt sich um die -selbsterklärten -Umsätze der Branche, nur aus dem Bereich der Spielhallengeräteaufstellung. Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten. Nicht Geräteherstellung oder Gerätegroßhandel. Diese Zahlen kämen noch oben drauf.
Bemerkenswert finde ich die Übereinstimmung der hier gelisteten Umsatzzahlen aus der Geräteaufstellung mit den Zahlen aus der aktuellen Trümperstudie für das Jahr 2014.
Trümper verweist im Vorwort seiner Studie darauf, dass er nicht über die Zahlen aller Geldspielgeräte in der Aufstellung in Deutschland verfügt.
Er konnte aus logistischen Gründen "nur" die Daten der Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verarbeiten. Dabei erreichte er bei diesen kommunen eine Auslastung von 99,88 %.
Trümper kommt mit dem von ihm gelisteten (Teil-)Aufstellungsbereich auf Umsätze im Jahr 2014 von
Spielhallen 4.571.822.311
Gastronomie 505.584.442
Summe 5.077.406.753
Die erklärten (Gesamt-)Umsätze lt. Umsatzsteuererklärungen der GSG-Aufstellunternehmer belaufen sich lt. Statistischem Bundesamt im Jahr 2014 auf 5.784.662.000 €.
EINE BEMERKENSWERTE BESTÄTIGUNG DER ZAHLEN DER TRÜMPERSTUDIE!
Grüße
__________________ gmg
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2
14.01.2017 15:22 |
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Solon
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Rooobert
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10% Wachstum pro Jahr ist doch gesund
allerdings die dreifache Vergnügungssteuer
alles halb so wild ...
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3
15.01.2017 20:11 |
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Michi344
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Na da müsste sich doch Vater Staat und seine Beamten freuen über die Mehreinnahmen an Steuergelder. Aber denen kann man es anscheinend in keinster Weise "RECHT" machen. Sich über die Umsatzsteigerung der Branche aufregen, aber die Steuern vor allem die Vergnügungssteuern die sich z. Bsp. bei uns zum teil verdreifacht haben, für das "NICHTSTUN" jeden Monat einstecken.
Ja richtig gelesen: Die Gemeinden bekommen fürs "NICHTSTUN" fette Vergnügungssteuereinnahmen.
Somit sind die Pensionen der Beamten langfristig gesichert.
Bei uns gab es vor etwa 6 Wochen eine Kontrolle der Automaten durch den zuständigen Mitarbeiter des Gewerbeamtes, der der Meinung war, unsere Automaten hätten keinen gültigen TÜV. Also ließ er mal eben die Automaten stilllegen. Leider war der Typ einfach nur zu Dumm, die TÜV - Plakette richtig zu lesen. Wie soll man solchen Leuten noch helfen, die dann auch mit einer Arroganz die Ihresgleichen sucht, der Meinung sind, Sie sind Recht.
Die Gemeinde sollte mit den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lieber Ihre Mitarbeiter schulen lassen, statt diese Intelligenzprotze auf die Unternehmer los zu lassen.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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4
17.01.2017 22:26 |
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Michi344
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gmg;
Dem würde ich so ohne Kommentar zustimmen. Leider funktioniert das bei einzelnen Gemeinden nicht, obwohl Sie auf Nachfrage beim TÜV dazu verpflichtet wären. Stattdessen lässt man lieber widerrechtlich die Automaten stilllegen, weil man unter einer Leseschwäche leidet, statt mal beim Aufsteller nachzufragen.
Selbst ein Telefonat zu viel verlangt. Und dann müssen wir uns noch mit dem rechthaberischen Mitarbeiter rumärgern.
Man könnte mit den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer ja auch seine Mitarbeiter schulen lassen, statt mit dem Geld Haushaltslöcher zu stopfen.
Noch ein weiteres Beispiel gmg, jede Gemeinde kocht mittlerweile ihr eigenes Süppchen in Sachen Vergnügungssteuer, wie auch jeder der Meinung ist, eigene Formulare zu erstellen. Letzte Woche bekamen wir einen unfreundlichen Drohbrief mit Bussgeldandrohung vom Amt Cottbus, weil ein Deckblatt angeblich fehlte, auf dem nochmal die Gesamtsumme vermerkt werden muss. Die Einzelaufstellung Saldo 2 inkl. Summierung hat man aber erhalten. In meinen Augen mehr als peinlich was die zuständige Mitarbeiterin sich dabei nicht gedacht hat. Statt ein Telefonat zu tätigen, hau ich mal richtig drauf. Schreibt Sie lieber Stundenlang Seitenweise Briefe, gebe noch Porto aus, damit hat Sie dann Ihr Ego befriedigt.
Kann Sie wenigstens wieder Arbeitszeit abrechnen, statt Büroschlaf.
Was ist das nur für ein gemache in Deutschland.
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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6
18.01.2017 11:18 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Michi344
Die Gemeinde sollte mit den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lieber Ihre Mitarbeiter schulen lassen, statt diese Intelligenzprotze auf die Unternehmer los zu lassen. |
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Wenn Du den Satz wie folgt geschrieben hättest, würde ich Dir wohl zustimmen:
"Die Gemeinde sollte mit den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lieber Ihre Mitarbeiter schulen lassen, und sie dann mit der Überprüfung der Unternehmen beauftragen."
Anbei eine Aufnahme von Prüfplakette alt und neu.
Grüße |
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Es gibt dazu ein Infoblatt des Sachverständigenverbandes für die Behörden.
Wurde wohl an die meisten Behörden geschickt.
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7
19.01.2017 07:40 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von Michi344
Die Gemeinde sollte mit den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lieber Ihre Mitarbeiter schulen lassen, statt diese Intelligenzprotze auf die Unternehmer los zu lassen. |
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Wenn Du den Satz wie folgt geschrieben hättest, würde ich Dir wohl zustimmen:
"Die Gemeinde sollte mit den Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lieber Ihre Mitarbeiter schulen lassen, und sie dann mit der Überprüfung der Unternehmen beauftragen."
Anbei eine Aufnahme von Prüfplakette alt und neu.
Grüße |
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Es gibt dazu ein Infoblatt des Sachverständigenverbandes für die Behörden.
Wurde wohl an die meisten Behörden geschickt. |
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Das würde mich natürlich interessieren.
Kann man das eventuell hier einstellen oder per Mail etc. übersenden?
Grüße
__________________ gmg
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8
19.01.2017 08:32 |
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dieter116
König
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Ich werde mal nachfragen.
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9
20.01.2017 05:48 |
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