Verschmelzung von zwei Firmen |
Anni
Routinier
Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 286
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.580.316
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Verschmelzung von zwei Firmen |
|
Moin Moin,
beim folgendem Fall weiß ich nicht genau wie die Gewerbemeldungen aussehen müssen.
Person A hat ein Einzelunternehmen mit der Tätigkeit X und eine weitere Firma e. K.
Herr A möchte aus beiden Firmen einen Firma machen. Die Privilegien der Firma e. K. möchte er auch weiter haben z. B. eine Einfuhrnummer nach EU-Recht für den Import von Waren.
Die Firma e. K. soll in diesem Einzelunternehmen aufgehen.
Ich hätte jetzt gesagt, er muss die Firma e. K. im Handelsregister austragen lassen.
Dann eine Gewerbeabmeldung der e. K. wegen Verschmelzung und eine Gewerbeummeldung des Einzelunternehmens wegen Erweiterung der Tätigkeit.
Ist das richtig?
|
|
1
12.12.2016 14:07 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
BernshausenL
Tripel-As
Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.525
Nächster Level: 824.290
|
|
Hallo Anni,
hm, das sehe ich anders. Wenn er den e.K. behalten möchte, bzw. die Privilegien eines eingetragenen Kaufmannes, dann muss er die Tätigkeiten aus seinem bisher nicht eingetragenen Einzelunternehmen zusätzlich im Handelsregister eintragen lassen, zu den bereits bestehenden Tätigkeiten des e.K. und nicht anders herum.
Zudem muss eine Abmeldung des nicht eingetragenen Einzelunternehmens erfolgen und eine Ummeldung des e.K.
So würde ich es machen. Im Normalfall ist es auch ungewöhnlich, dass von einer Person ein e.K. UND ein "normales" Einzelunternehmen angemeldet ist. Ein e.K. ist ja ebenfalls ein Einzelunternehmen, nur eben eingetragen.
Hoffe das hilft,
viele Grüße
|
|
2
12.12.2016 14:23 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Anni
Routinier
Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 286
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.580.316
Nächster Level: 1.757.916
Themenstarter
|
|
Ich habe mich auch gewundert.
Die Gewerbeanmeldungen der Firmen sind vor meiner Zeit gewesen.
|
|
3
12.12.2016 16:19 |
|
|
Delius
Haudegen
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.205.596
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Hallo aus Helmstedt,
die Sichtweise von BernshausenL teile ich.
Und die Konstellation einer e.K. und daneben einer Einzelfirma ohne Schnickschnack ist nichts Ungewöhliches. Haben wir hier auch ein paar Mal.
Mit Grüßen aus Helmstedt
|
|
4
13.12.2016 08:38 |
|
|
Tessa
Grünschnabel
Dabei seit: 28.04.2014
Beiträge: 4
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 14.489
Nächster Level: 17.484
|
|
Guten Morgen aus Berlin,
ich muss an dieser Stelle auch BernshausenL zustimmen. Meiner Meinung ist die Frage und die Anforderung nichts ungewöhnliches.
|
|
5
15.12.2016 07:52 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 303.906 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.983.897
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|