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Zum Ende der Seite springen Freiverkäufliche Arzneimittel
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Freiverkäufliche Arzneimittel

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

meine Kollegin im Zimmer nebenan, kümmert sich um das Arzneimittelgesetz und überprüft hin und wieder unsere Supermärkte diesbezüglich.
Jetzt gibt es welche, die haben in ihrer Gewerbeanmeldung nur lapidar "Supermarkt" angegeben, andere haben aber tatsächlich bei ihrer erstmaligen Anmeldung angegeben, dass sie auch freiverkäufliche Medikamente anbieten werden.
Wir fragen uns nun, ob die Wirkung des Arzneimittelgesetzes soweit reicht, dass wir nach § 14 GewO diesen Umstand des speziellen Verkaufs auch im Gewerbeschein verlangen sollten (Aufforderung zur Ummeldung mit Ergänzung der Tätigkeiten) oder ist die Sache zu bedeutungslos um dies zu verlangen?
Erwähnt sei auch, dass in so manch alter Anmeldung auch der beeindruckende Begriff "Drogenschrank" auftaucht.

Wie seht Ihr das?

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Gewerbeamt Zweibrücken
1 22.11.2016 11:17 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Anni Weiler   Zeige Anni Weiler auf Karte Anni Weiler ist weiblich
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RE: Freiverkäufliche Arzneimittel

Hallöle,

ich hab mal bei unseren Anmeldung nachgesehen, und wir haben bei ALLEN Supermärkten, Drogerien, Discountern den Passus "Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel" dabei. Ich habs nicht kontrolliert, aber benötigen diese Läden für den Verkauf nicht sogar extra dafür ausgebildetes Personal? Wenn ja, sollte der Passus auch in der Gewerbeanmeldung erscheinen. Eine Anmeldung, die nur "Supermarkt" lautet würde ich heutzutage ohnehin nicht entgegen nehmen. Viel zu unkonkret. Aber ist vermutlich schon älter, oder?

Liebe Grüße - Anni

__________________
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2 23.11.2016 09:58 Anni Weiler ist offline E-Mail an Anni Weiler senden Beiträge von Anni Weiler suchen
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