Kasinoverbot für Hartz IV-Empfänger |
räubertochter
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Kasinoverbot für Hartz IV-Empfänger |
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Die Zahl der Arbeitslosen in Nordhessen ist im Oktober 2016 um 605 auf 17.132 gefallen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen (6623) ist jedoch weiterhin Grund zur Sorge. In Hessen gibt es immer noch rund 64.000 Langzeitarbeitslose, davon die meisten im Arbeitslosengeld-II-Bezug.
„Die Jobcenter, das Land Hessen und die Kommunen müssen diesen harten Kern der Langzeitarbeitslosen noch entschlossener aktivieren. Hierzu haben wir einen 15-Punkte-Plan entwickelt, in dem wir begründete Vorschläge machen, vom konsequenten Einfordern von Eigenanstrengungen bis zum Aufstiegscoach für in Arbeit vermittelte Arbeitslosengeld-II-Bezieher“, sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
Fasbender fügte hinzu, dass Menschen, die ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern könnten, zu Recht von der Allgemeinheit mit Arbeitslosengeld II unterstützt würden. „Im Gegenzug müssen Leistungsbezieher aber auch alles in ihrer Kraft stehende tun, um ihre Hilfsbedürftigkeit und die ihrer Familie so schnell wie möglich durch Arbeit oder Weiterbildung zu beenden.“ Der Besuch von Spielhallen und das Verschwenden von Zeit und Hilfsleistungen beim Glücksspiel sei hiermit absolut unvereinbar. Betreiber von Spielhallen in Hessen seien bereits jetzt gesetzlich verpflichtet, spielsuchtgefährdete oder überschuldete Personen auszusperren und dies in eine Datei einzutragen.
In diese Sperrdatei sollen, so Fasbender, auch arbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger eingetragen werden. Die hessische Landesregierung und den Landtag sollen die Jobcenter hierzu verpflichten und das hessische Spielhallengesetz entsprechend ändern. „Dies wäre ein wichtiges Signal dafür, dass Arbeitslosengeld II den Empfänger verpflichtet, mit ganzer Kraft selbst nach einer Beschäftigung zu suchen, mit der er sobald wie möglich wieder auf eigenen Füßen steht“, sagte Fasbender.
Mit Unverständnis reagierte Stefan Schäfer, Geschäftsführer Jobcenter Stadt Kassel, auf die Forderung, seine Kunden automatisch in die Sperrdatei eintragen zu lassen. „Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass Spielsucht und dadurch eine Verschuldung zu den großen Problemen der Kunden unsers Jobcenters gehören. Außerdem gibt es bei uns in Deutschland das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das sollte man beibehalten und die Menschen nicht bevormunden. Rechtlich ist das meiner Meinung nach derzeit sowieso völlig ausgeschlossen. Und wie sollte man das praktisch durchsetzen? Das Wort Datenschutz will ich hier gar nicht nennen.“
http://lokalo24.de/news/casinoverbot-fue...faenger/720933/
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07.11.2016 08:59 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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22.11.2016 20:54 |
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Solon
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tfis
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RE: Kasinoverbot für Hartz IV-Empfänger |
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Ich bin dafür ALGII Beziehern ein grosses "H4" auf die Jacke zu nähen,
auf das selbst der Trinkhallenbetreiber ihn von weiten erkennt.
Muss ja nicht gelb sein....
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23.11.2016 15:28 |
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