Bund verbietet Firma das Geschäft mit Tippgemeinschaften |
räubertochter
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Bund verbietet Firma das Geschäft mit Tippgemeinschaften |
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Die Firma Euro-Lotto Tipp darf keine Tippgemeinschaften für die Lotterie Euro Millions mehr organisieren und so Geld verdienen. Dies hat die Aufsichtsbehörde entschieden. Der Betrieb in Brunnen mit über 20 Mitarbeitern muss innert sechs Monaten schliessen.
Die Euro-Lotto Tipp AG mit Sitz in Brunnen verstösst mit der gewerbsmässigen Organisation von Tippgemeinschaften für «Euro Millions» gegen das Lotterierecht. Zu diesem Schluss kommt die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) des Bundes nach einer Untersuchung, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Die Kommission sieht den Spielerschutz gefährdet und den Verfassungsgrundsatz verletzt. Demnach müssen Erträge aus Lotterien für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Aufsichtsbehörde erliess am 13. Oktober eine Verfügung, wonach Euro-Lotto Tipp mit Sitz in Brunnen und über 20 Beschäftigten ihre entsprechenden Aktivitäten innert des nächsten Halbjahres einstellen muss.
Kritik von Monopolisten
Euro-Lotto Tipp hat Kritik von den Lotteriemonopolisten Loterie Romande und Swisslos auf sich gezogen, weil sie als Privatfirma seit 2007 ebenfalls verschiedene Dienstleistungen für Lotto-Spieler von «Euro Millions» anbietet. Die Spieler können in der von der Schwyzer Firma organisierten Tippgemeinschaften an der Mehrstaatenlotterie teilnehmen und so die Chance auf einen Gewinn steigern.
Die Aktiengesellschaft sei mit ihren Aktivitäten selbst als Veranstalterin einer Lotterie zu betrachten, ohne über eine entsprechende Bewilligung zu verfügen, begründet die Aufsichtsbehörde Comlot ihren Entscheid. Zudem übe Euro-Lotto Tipp verbotene Tätigkeiten aus, die den Bewilligungsträgern von «Euro Millions» vorbehalten seien.
Mit der Frist von 180 Tagen solle der Euro-Lotto Tipp AG eine geordnete Beendigung ihrer Aktivitäten ermöglicht werden, schreibt die Comlot. Zudem sollen mit der Frist Unsicherheiten bei den Vertragspartnern soweit möglich verhindert werden.
Loterie Romande begrüsste das Verbot in einer Mitteilung. Sie unterstrich die Wichtigkeit des Entscheids im Zusammenhang mit dem geplanten, neuen Geldspielgesetz. Dieses sehe ausdrücklich ein Verbot von Spielergemeinschaften aus kommerziellen Zwecken vor.
Firma erwägt Klage
Euro-Lotto Tipp sprach in einer schriftlichen Stellungnahme von einem «undurchsichtigen Entscheid» der Comlot. Die Firmenspitze will das Verdikt nicht auf sich sitzen lassen. Sie ziehe den Entscheid an die Rekurskommission weiter und gehe nötigenfalls bis vor Bundesgericht.
Sie habe ihr Geschäftsmodell vor Beginn umfassend überprüfen lassen und gegenüber den Behörden transparent dargelegt, schreibt Euro-Lotto Tipp. 2007 habe ihr die Comlot bescheinigt, dass aus lotterierechtlicher Sicht grundsätzlich nichts gegen Tippgemeinschaften spreche. Im Vertrauen auf die schriftlichen Zusicherungen habe Euro-Lotto Tipp in den letzten Jahren erhebliche Investitionen getätigt.
Weil mit dem nun plötzlich auferlegten Verbot die bestehenden Arbeitsplätze in der Schweiz vernichtet würden, werde die Euro-Lotto Tipp AG den Entscheid an die Rekurskommission und nötigenfalls auch an das Bundesgericht weiterziehen. Zudem behält sich das Unternehmen aufgrund der behördlichen Zusicherungen vor, eine Staatshaftungsklage einzureichen.
Die Schweizer Lotterieaufsichtsbehörde hatte das Verfahren gegen die Schwyzer Firma bereits 2012 eröffnet. Euro-Lotto Tipp bestritt jedoch die Zuständigkeit der Comlot. Nach einem Bundesgerichtsentscheid im Juli 2015 konnte die Kommission das Verfahren wieder aufnehmen.
«Euro Millions» ist eine europäische Kooperation von zehn nationalen Lotterien. Sie wird seit 2004 angeboten und erreicht über 220 Millionen potenzielle Spieler. Die Ziehungen für das Zahlenlotto findet Dienstags und Freitags in Paris statt. Den bislang höchsten Einzelgewinn strich 2012 ein Ehepaar aus England ein. Es gewann bei der Lotterie 190 Millionen Euro.
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichte...en;art96,863016
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24.10.2016 08:53 |
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