unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Aufenthaltstitel Geschäftsführer » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Aufenthaltstitel Geschäftsführer
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Borussenfan   Zeige Borussenfan auf Karte Borussenfan ist männlich
Foren As


Dabei seit: 18.03.2013
Beiträge: 86
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 348.313
Nächster Level: 369.628

21.315 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Aufenthaltstitel Geschäftsführer



Mir liegt eine Gewerbeanmeldung einer GmbH vor, bei der der Geschäftsführer zwar in Deutschland wohnt, aber lt. Aufenthaltstitel eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet ist.

Da es jedoch auch GmbH´s gibt, bei denen der GF im Ausland wohnt und die GmbH von dort aus leitet, denke ich, dass ich nicht umhin komme, das Gewerbe anzumelden.

Seht ihr das auch so oder ist jemandem eine andere Rechtsprechung bekannt.

Danke
1 20.10.2016 12:03 Borussenfan ist offline E-Mail an Borussenfan senden Beiträge von Borussenfan suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

HBinder HBinder ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 590
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.305.249
Nächster Level: 2.530.022

224.773 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Aufenthaltstitel Geschäftsführer

Hallo,

ich würde mal Kontakt zur zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen und diese über die Gewerbe-Anmeldung und der Tätigkeit als GF hinweisen. Es ist nicht Aufgabe des Gewerbeamtes die ausländerrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. Da die Gewerbe-Anmeldung nun einmal vorliegt, spricht nichts gegen deren Bestätigung.

Hätte sich der GF im Voraus erkundigt, dann hätte man ihm natürlich empfehlen können seinen Status und die Einschränkung erst einmal mit der Ausländerbehörde abzuklären, bevor das Gewerbe angemeldet wird.

Gruß
HBinder
2 20.10.2016 13:57 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.829.587
Nächster Level: 8.476.240

646.653 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn der AT die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, darf die GmbH den Geschäftsführer nicht beschäftigen.

Der GmbH droht ein Bußgeld bis zu 500 000 €.

Verstoß gegen § 98 Abs. 2a AufenthG.
3 20.10.2016 20:28 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Aufenthaltstitel Geschäftsführer


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 65.880
Antworten: 4
Zuverlässigkeit des Geschäftsführers im Gastättenberich Gaststättenrecht   15.02.2022 12:06 von Jannes     15.02.2022 12:46 von SteBa   Views: 117.512
Antworten: 1
Aufenthaltstitel - Fiktionsbescheinigung Gewerberecht   17.08.2021 10:32 von Hope2022     17.08.2021 10:57 von Roesje   Views: 48.958
Antworten: 1
Klappe zu, Affe tot: Der Geschäftsführer ist verstorben Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.04.2021 14:15 von Jannes     26.04.2021 14:13 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 67.066
Antworten: 2
Tenor für Gewerbeuntersagung gegen GmbH und Geschäftsführer Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.07.2020 09:28 von S'Tienchen     13.04.2021 14:35 von Crami   Views: 371.619
Antworten: 9

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 334.202 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.203.826


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 88 | Gesamt: 0.340s | PHP: 99.71% | SQL: 0.29%