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Zum Ende der Seite springen Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion im Bayerischen Landtag zum Thema Glücksspiel 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion im Bayerischen Landtag zum Thema Glücksspiel

Vor wenigen Tagen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag (siehe Anhang) gestellt mit dem Titel „Rechtsunsicherheit beseitigen: Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags forcieren“.

ISA-GUIDE hat bei Thomas Mütze, MdL, Finanzpolitischer Sprecher, Wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Bayerischen Landtag nachgefragt.

Chefredakteur Reinhold Schmitt, ISA-GUIDE: Ihre Fraktion hat sich für eine Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrags ausgesprochen. Explizit unterstützt haben Sie in Ihrem Antrag den Wechsel von quantitativen hin zu qualitativen Kriterien für die Vergabe von Sportwett-Lizenzen sowie die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Aufsichtsbehörde für Glücksspiel.
Der von Hessen vorgelegte „Entwurf eines Staatsvertrages zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland und zur Errichtung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde“ sieht darüber hinaus auch vor, Casino- und Pokerspiele im Internet zu erlauben und zu regulieren.
Welche Position hat Ihre Fraktion zu diesem Punkt?

Thomas Mütze, MdL, Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Casino- und Poker auch regulieren.
Wenn wir die Prämissen des EUGH umsetzen wollen, brauchen wir eine Kohärenz (horizontal) über alle Spielangebote hinweg. Das schließt selbstverständlich Online-Poker und Casino mit ein.
Wir stellen uns hierbei, ähnlich wie bei den Sportwetten, ein Konzessionsmodell vor, welches denen Unternehmen eine Lizenz erteilt, die sich an die Regeln halten. Mit Regeln meinen wir neben Regeln bei Insolvenz des Unternehmens auch Spielerschutz und Jugendschutz sowie die Teilnahme an der bundesweiten Sperrdatei.

Reinhold Schmitt, ISA-GUIDE: In Ihrem Antrag schreiben Sie „Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich zusammen mit den Bundesländern umgehend für eine zumindest teilweise Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags einzusetzen.“
Was genau meinen Sie mit einer „zumindest teilweise(n) Neufassung“?

Thomas Mütze, MdL, Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Seit Erstellung des Glücksspielstaatsvertrags in 2008 doktern wir am Glücksspielrecht herum ohne wirklichen Fortschritt. Inzwischen stellen wir fest, dass ein Großteil des Spiels in einem Graubereich ohne Regulierung und auch ohne Spielerschutz stattfindet, Milliardenumsätze generiert werden, ohne dass der Staat daran partizipiert.

Leider stehen die meisten Länder aus Angst um wegbrechende Einnahmen im Lotto-Bereich gegen eine grundlegende Änderung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages. Aus diesem Grunde hoffen wir, dass zumindest partiell eine Einigung möglich ist. Für uns wichtig wären dabei die Regulierung des Sportwettenmarktes und ein Ersatz für das Glücksspielkollegium, welcher den Vorgaben der Gerichte entspricht. Wenn man sich noch auf die Sperrdatei oder die Verlustobergrenze einigen kann, freut uns das natürlich auch.

https://www.isa-guide.de/isa-casinos/articles/153662.html

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