Prüfung von "Innovationen" - TradingStar, daytrader&Co |
Meike
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Prüfung von "Innovationen" - TradingStar, daytrader&Co |
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Hallo zusammen,
nachdem ich nun von unterschiedlichen Seiten nachgefragt wurde zu angeblich innovativen und nicht unter "irgendwas" fallende "Spielideen" hier mal ein kleiner Hinweis, worauf bei der Prüfung vor Ort zu achten ist.
Nehmen wir z.B. einen Spielautomaten wie in den Beschreibungen von daytrader & Co.
Produktinformationen sollte es im Betrieb geben oder man erhält diese z.B. vom Hersteller, z.B. soll es hier welche geben
http://trading-entertainment.de/
so sollte man bei der Prüfung in einem Gewerbebetrieb NICHT mit dem "Schnickschnack", irgendwelcher Deko beginnen,
sondern schlichtweg wie bei jedem anderen Spielautomaten bei dem es Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten gibt, mit der Prüfung
1. Liegt eine Zulassung der PtB , - Spielgerät mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet-
oder liegt eine UB des BKA bei "anderen Spiel" vor?
Bei 2 x NEIN = Prüfung Spiel- und Gewinnplan
Bitte daran denken, wie wir es von den alten "Fungames" kennen, ob mit Token, Karten oder aufgebuchten Punkten gespielt wird, dies ändert NICHTS bei der Prüfung.
2. Bei dem Spiel- und Gewinnplan können die Spiele natürlich unterschiedliche Namen haben z.B. ein Spiel = ein Investment = eine Wette usw.
Dann muss man schauen z.B.
a) wie lange dauert dieses Spiel, ist es ein Spiel mit einem grundsätzlich offenen Spielende, welches ausschließlich durch den Spieler beeinflusst wird?
Beispiel, wenn es in der Beschreibung schon einen Hinweis darauf gibt, dass es Spielzeiten gibt, z.B. maximale Spielzeit = 120 sec ist das ein starker Hinweis, dass es
eine technische "Vorrichtung" gibt, die den Spielausgang beeinflusst.
b) welche Einflussmöglichkeit auf den Spielausgang hat der Spieler tatsächlich, d.h. kann er z.B. wie beim alten "Sekt-oder-Selters-Fungame" nur eine Start-Stopptaste drücken
und ist maßgeblich nicht beeinflussbaren Faktoren unterworfen wann das Spiel verloren oder gewonnen entschieden wird, haben wir es mit einem Glücksspiel zu tun.
und dann im gewohnten Prüfmodus weiter.....
D.h. bitte nicht an "Nebelkerzen" festhalten. Es ist egal ob die Aufsicht im Spielbetrieb Frisörin, Krankenschwester oder Bankkauffrau ist.
VG
Meike
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1
24.09.2016 09:31 |
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Solon
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gmg
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RE: Prüfung von "Innovationen" - TradingStar, daytrader&Co |
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Ich habe in Erinnerung, dass sich sowohl der BLA-Gewerberecht -bereits in der Sitzung am 25. / 26. 11. 2014 - als auch die BAFIN mit der Sache beschäftigt haben.
BAFIN teilte dazu mit:
Die zypriotische Finanzaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) hat mit E-Mail vom xx.xx.2016 gem. Art. 32 MiFID mitgeteilt, dass die A B C GmbH nicht als (isolierter) vertraglich gebundener Vermittler der XYZ, Zypern, in Deutschland tätig sein wird...
Also wären der BAFIN bei aufgestellen und betriebenen Gehäusen die festgestellten Sachverhalte anzuzeigen.
Meike hat ja die Handlungen vor Ort bereits beschrieben.
Grüße
__________________ gmg
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2
25.09.2016 14:03 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
bitte nicht die Nebelkerzen "BAFIN" und "CYSEC". - Da liegen auch von vor 10 Jahren schon Schreiben der BAFIN usw. vor.
Die BAFIN kann sich gerne um das "Kartensystem" nach ZAG kümmern, aber
"Spielautomat" bleibt "Spielautomat" und muss wie jedes Magic Games einfach nur durchgeprüft werden.
VG
Meike
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05.10.2016 06:30 |
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Rooobert
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4
05.10.2016 21:43 |
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