Aktionswoche der Steuerfahndung |
Solon
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gmg
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Zitat: |
Original von Rooobert
Diese Aufnahmen stammen ja wohl kaum von der Kontrolle, oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass das Finanzamt den SR dazu eingeladen hat, um zu filmen ?
Die Bilder sind eher im Übungsraum der Fahnder entstanden, wo ein paar uralte Geräte stehen zum erklären usw...
Die ersten und letzten Bilder stammen auch nicht aus einer Spielhalle sondern aus einem staatlichen Casino ! |
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Grüße
__________________ gmg
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22
06.09.2016 18:44 |
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Solon
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Meike
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Hallo Herr Fries,
im Anfgangspost hatten Sie geschrieben:
"Geprüft wurde die Versteuerung der Umsätze bei Geldspielgeräten und Wettterminals."
Von der Prüfung der Umsätze der Wettterminals fand ich danach nichts mehr.
Wie wurde das denn gemacht?
VG
Meike
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23
12.09.2016 05:43 |
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kbf
Eroberer
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Herr Fries,
im Anfgangspost hatten Sie geschrieben:
"Geprüft wurde die Versteuerung der Umsätze bei Geldspielgeräten und Wettterminals."
Von der Prüfung der Umsätze der Wettterminals fand ich danach nichts mehr.
Wie wurde das denn gemacht?
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Das ist eine gute Frage. Ich weiß es nicht.
Ein standardisiertes Verfahren zur Aufzeichnung oder Auslesung gibt es wohl nicht.
Meine rudimentären Kenntnisse des Steuerrechts sagen mir aber, dass zumindest die Barumsätze an den Terminals doch in irgendeiner Form aufgezeichnet werden müssen.
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24
13.09.2016 21:46 |
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Meike
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Guten Morgen zusammen,
schade, dies liest sich wie üblich,
dass dann das "Hochpreissegment" erneut von den Steuerbehörden vernachlässigt wurde
und nur an die einfachen, ordentlich angemeldeten, konzessionierten Betriebe herangegangen wurde.
VG
Meike
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25
15.09.2016 05:22 |
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kbf
Eroberer
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Ergebnisse der Aktionswoche |
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Hallo zusammen,
nach der Aktionswoche im August, veröffentlichte das saarländische Finanzministerium nun eine erste Wasserstandsmeldung in dieser Sache. Hier einmal die Pressemitteilung des Ministeriums und der Pressebericht aus der Saarbrücker Zeitung. Auch wenn es die Überschriften zuerst nicht vermuten lassen, kommen am Ende der beiden Texte Informationen über den Glücksspielbereich. Insgesamt wurden bisher wohl rund 110.000 Euro an Steuermehreinnahmen festgesetzt.
Finanzministerium: Pressemitteilung vom 27.12.2016 - 11:30 Uhr
Honorarärzte und freie Pfleger müssen Steuern nachzahlen
Grüße
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26
04.01.2017 23:17 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Ergebnisse der Aktionswoche |
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Zitat: |
Original von kbf
Hallo zusammen,
nach der Aktionswoche im August, veröffentlichte das saarländische Finanzministerium nun eine erste Wasserstandsmeldung in dieser Sache. Hier einmal die Pressemitteilung des Ministeriums und der Pressebericht aus der Saarbrücker Zeitung. Auch wenn es die Überschriften zuerst nicht vermuten lassen, kommen am Ende der beiden Texte Informationen über den Glücksspielbereich. Insgesamt wurden bisher wohl rund 110.000 Euro an Steuermehreinnahmen festgesetzt.
Finanzministerium: Pressemitteilung vom 27.12.2016 - 11:30 Uhr
Honorarärzte und freie Pfleger müssen Steuern nachzahlen
Grüße |
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ja !
und dann gibts für bestimmte Personen der Branche von den Landesregierungen
den BONUS Härtefall für Ihre Spielos obendrauf !
prosit Neujahr !
pg.
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27
05.01.2017 09:13 |
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gmg
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Ergebnisse der Aktionswoche |
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Zitat: |
Original von kbf
Hallo zusammen,
nach der Aktionswoche im August, veröffentlichte das saarländische Finanzministerium nun eine erste Wasserstandsmeldung in dieser Sache. Hier einmal die Pressemitteilung des Ministeriums und der Pressebericht aus der Saarbrücker Zeitung. Auch wenn es die Überschriften zuerst nicht vermuten lassen, kommen am Ende der beiden Texte Informationen über den Glücksspielbereich. Insgesamt wurden bisher wohl rund 110.000 Euro an Steuermehreinnahmen festgesetzt.
Finanzministerium: Pressemitteilung vom 27.12.2016 - 11:30 Uhr
Honorarärzte und freie Pfleger müssen Steuern nachzahlen
Grüße |
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Aus der PM des saarländischen FM:
Die Steuerfahndung hat bisher im laufenden Jahr 2016 insgesamt 49 Fälle im Zusammenhang mit Geldspielautomaten zur steuerlichen Überprüfung aufgegriffen. Hiervon konnten bereits 14 Verfahren komplett abgeschlossen werden. Insgesamt wurden Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 110.000 Euro festgesetzt. Insgesamt acht Strafverfahren wurden wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und in mehreren Fällen Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt.
Zitat off
49 Fälle im Zusammenhang mit Geldspielgeräten.
14 abgeschlossene Verfahren.
Acht Verfahren mit eingeleitetem Strafverfahren.
Steuermehreinnahmen daraus rund 110.000 €.
110.000 € Steuermehreinnahmen aus welchen Steuern ?
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer??
In dem Zusammenhang fällt mit diese PM eines Falles ein.
Zitat on
Darüber hinaus betrieben die Beschuldigten in Saunaclubs und Spielhallen Geldspielgeräte, die sie so manipuliert sein sollen, dass die Gewinnwahrscheinlichkeit zu Lasten der Kunden verändert wurde. Den Beschuldigten soll es darauf angekommen sein, durch die Manipulationen auf Kosten der Kunden höhere Gewinne zu erzielen. Durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen sollen die Beschuldigten auch Umsatz- und Ertragssteuern verkürzt haben. Der verursachte Schaden liegt laut Berechnungen der Ermittlungsbehörden bei mehr als 5 ½ Millionen Euro.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 06.01.2017 11:22.
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28
06.01.2017 11:16 |
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dieter116
König
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Durchschnittlich ca. 2.200,- Euro pro Fall ?
Ist ja weniger als ein Prüfer bei einer normalen BP eines Kleinbetriebes hinzuschätzt.
Selbst wenn man es auf 14 Fälle begrenzt ziemlich wenig.
Hatte mal gehört, die Fahndung wird erst ab 50.000,- aktiv ?
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29
07.01.2017 06:02 |
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gmg
Foren Gott
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Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 208 AO.
§ 208
Steuerfahndung (Zollfahndung)
(1) Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist
1. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
2. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
3. die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. ....
Da steht nichts von einem Mindestbetrag.
Grüße
__________________ gmg
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30
07.01.2017 09:46 |
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dieter116
König
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Hatte auch nicht gesagt, dass es im Gesetz steht.
Hatte dies mal von einem Beamten des FA gehört.
Wenn bei jedem Kleingewerbetreibenden, der vielleicht 300,- Euro im Monat verkürzt, gleich die Fahndung kommt, hätten die wohl viel zu tun.
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08.01.2017 06:44 |
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gmg
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Zitat: |
Original von dieter116
Hatte auch nicht gesagt, dass es im Gesetz steht.
Hatte dies mal von einem Beamten des FA gehört.
Wenn bei jedem Kleingewerbetreibenden, der vielleicht 300,- Euro im Monat verkürzt, gleich die Fahndung kommt, hätten die wohl viel zu tun. |
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300€ pro Monat Steuerverkürzung hört sich "niedlich" an.
Das Jahr hat 12 Monate.
Man kann die 10 zurückliegenden Jahre.
Das macht dann in Summe 36.000 €. Das ist dann ein etwas anderer Betrag als die "niedlichen" 300 € im Monat.
Wie das besprochene Beispiel im Saarland zeigt, hat die dortige Steuerfahndung viel zu tun. Die aufgeführte Fallstückzahl ist für ein so kleines Bundesland nicht schlecht.
Eventuell üben die ja auch erst mal, um dann einen größeren Fall zu machen? Man muß ja erst einmal die Logistik für solche Maßnahmen aufbauen.
150 Kg schwere GSG (ohne Münzgeldinhalt) wollen erst einmal bewegt werden.
Bekanntlich macht ja "Übung den Meister".
Lassen wir uns überraschen, ob man aus dem Saarland noch einmal etwas hört!
Grüße
__________________ gmg
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32
08.01.2017 10:20 |
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dieter116
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Das ist richtig, aber dafür gibt es ja die BP.
Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt ( oder auch nur der Verdacht darauf) , wird hinzugeschätzt.
Ich wollte damit nur sagen, dass die SF wahrscheinlich nicht soviel Personal hat um in jedem 'kleinen Fall' zu ermitteln.
Dafür gibt es ja die Betriebsprüfer der FA.
Und in Zukunft :
2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug
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33
09.01.2017 07:09 |
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