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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Live-Sportwetten waren illegal

Büßen kleine Fische für Ganoven im Ausland? Ein Kelheimer Prozess warf mehr Fragen auf als er beantwortete.

Der Tatbestand hörte sich interessant an: Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels. Doch das Verfahren war am Ende nur die Spitze eines Eisbergs. Die Hauptverhandlung vor dem Kelheimer Strafrichter nahm nach gut zweistündiger Sitzung eine unerwartete Wendung.

Zwei Männer aus Landshut, die für eine GmbH nach außen als Geschäftsführer auftraten und intern Ansprechpartner für die Angestellten waren, saßen auf der Anklagebank. Sie sollen in zwei öffentlich zugänglichen Wettbüros in Kelheim und Mainburg, die im Franchise-System betrieben wurden und teils im Laufe der Zeit ihren Namen änderten, sogenannte Live-Sportwetten für einen unbegrenzten Kundenkreis angeboten haben – ohne in Besitz der dafür notwendigen Erlaubnis zu sein.

Live-Sportwette heißt, dass man auf bestimmte Ereignisse und/oder bestimmte Ergebnisse wetten kann und zwar live während ein Sportereignis läuft. Bei einem Fußballspiel kann man etwa zu jeder Minute wetten, wer das nächste Tor schießt, wie viele Tore bis wann gefallen, oder wie viele Ecken, rote Karten etc. zustande gekommen sind.

Die „Limited“, die Kapitalgesellschaft, die hinter dem Unternehmen steht, hat laut Staatsanwältin ihren Sitz in einer ehemaligen britischen Kolonie, nämlich auf der Insel Malta.

Der 25-jährige Angeklagte kam ohne Rechtsbeistand. Sein Anwalt hatte vier Wochen zuvor das Mandat niedergelegt, bemerkte Richter Hermann Vanino. Der andere, ein 37-Jähriger, hatte dagegen neben dem bestellten Pflichtverteidigerauch noch einen Wahlverteidiger an seiner Seite.

Zwischen Dezember 2013 und Juni 2014 waren die Lokale fünfmal kontrolliert worden. Ein ums andere Mal waren Live-Sportwetten im Angebot. Analog per Tippschein oder online per Wettcomputer. Auch eine Kundenkarte gab es. Obwohl die dafür notwendige Konzession nicht vorlag. Dies stellte für die GmbH wiederholt eine „nicht unerhebliche Einnahmequelle“ dar, so die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklageschrift.

Zunächst sah es so aus, als ob die acht geladenen Zeugen – von denen sieben erschienen waren – Licht ins Dunkel bringen würden. Darunter Polizisten, ein Beamter des Kelheimer Landratsamts und ehemalige Mitarbeiter der Wett-Lokalitäten.

Doch auf Anregung des Pflichtverteidigers zog sich der Vorsitzende Richter Vanino mit den beiden Rechtsanwälten und der Staatsanwältin kurz nach Beginn der Verhandlung zu einem Rechtsgespräch zurück. Nach eineinhalbstündigem Treffen ohne Öffentlichkeit ging es weiter.

Der Wahlverteidiger des 37-Jährigen erklärte für seinen Mandanten: „Er räumt die ihm vorgeworfenen Tatbestände und Verstöße ein.“ Jedoch lege der Mann Wert auf den Hinweis, dass er sich als Geschäftsführer bemüht habe, die gerügten Verstöße abzustellen. Und er erklärte, dass seit Dezember 2015 die Wettbüros nicht mehr für die GmbH in Betrieb seien. Damals habe die Firma Insolvenz angemeldet. Die Mitarbeiter hätten ihre Jobs verloren.

Der 37-Jährige ist aktuell arbeitssuchend, sein Mitangeklagter arbeitet seither wieder als angestellter Friseur.

Der 25-Jährige räumte anschließend ebenfalls alle Tatvorwürfe ein und bestätigte, dass die Wettbüros nicht mehr von der Firma betrieben würden. Nachdem die beiden Geständnisse auf dem Tisch lagen, wurde auf die Zeugeneinvernahme verzichtet.

Doch wer mutmaßte, dass eine Absprache bezüglich des Strafmaßes getroffen worden war und in Kürze ein Urteil fallen würde, irrte. Denn: Das Rechtsgespräch endete ohne Ergebnis.

Richter Vanino erklärte, dass bei der Staatsanwaltschaft in Landshut gegen die beiden Angeklagten seit 2014 ein weiteres Verfahren laufe. Dafür notwendige umfangreiche Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Die Kripo Landshut ermittle.

Weitere Verfahren stehen an

Des Weiteren sollen laut der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft in Landshut drei weitere Verfahren hinzuverbunden werden. Es gehe um Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug sowie Insolvenzverschleppung. Darüber hinaus ermittle die Staatsanwaltschaft Amberg ebenfalls wegen Betrugs.

„Es ist zu erwarten, dass in Landshut eine erheblich höhere Strafe herauskommen wird“, so Vanino. Der in Kelheim verhandelte Sachverhalt würde strafmäßig dagegen kaum ins Gewicht fallen. So begründete der Richter die von der Staatsanwältin beeintragte vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß Paragraf 154,2 StPO (siehe Infokasten). Den Männern auf der Anklagebank erklärte er, dass der Ausgang der Verfahren in Landshut nun erst einmal abgewartet werde. Gegebenenfalls könne dieses Verfahren später erneut aufgenommen werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

http://www.mittelbayerische.de/region/ke...art1413407.html
1 08.08.2016 08:57 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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