2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen |
gmg
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2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen |
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Heute wurde ein Forderung des Fachbeirates Glücksspiel veröffentlicht:
Empfehlung (1 /2016) vom 22.06.2016 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwVGlüStV vom 23. Mai 2012
Quittungen bei Automatenspielen
Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden.
Zur vollständigen Veröffentlichung geht es
hier.
Grüße
__________________ gmg
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1
01.07.2016 19:17 |
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Solon
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Stresstest
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RE: 2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen |
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Zitat: |
Original von gmg
Heute wurde ein Forderung des Fachbeirates Glücksspiel veröffentlicht:
Empfehlung (1 /2016) vom 22.06.2016 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwVGlüStV vom 23. Mai 2012
Quittungen bei Automatenspielen
Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden.
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... ja, die berühmten Forderungen und Beschlüsse des Fachbeirats Glücksspiel:
"Beschluss des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV vom 17. Februar 2010 zur Einführung der Lotterie „Eurojackpot“
Der Fachbeirat fasst folgenden Beschluss:
Nach Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen der Lotterie Eurojackpot auf die
Bevölkerung kommt der Fachbeirat zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Einführung der
Lotterie Eurojackpot nicht erlaubnisfähig ist."
https://innen.hessen.de/sites/default/fi...ckpot_hh_2_.pdf
Stresstest - "Großraum Krefeld"
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
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2
01.07.2016 22:40 |
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Solon
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Rooobert
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Also wie immer, der sogenannte "Fachbeirat" hat den Verstand verloren
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3
02.07.2016 20:08 |
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gmg
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Warum Rooobert?
INSIKA sieht doch einen Belegausdruck vor.
Grüße
__________________ gmg
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03.07.2016 10:06 |
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Stresstest
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Zitat: |
Original von Rooobert
Also wie immer, der sogenannte "Fachbeirat" hat den Verstand verloren
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... @Rooobert, so in etwa. Deshalb warte ich jetzt auf einen vernünftigen Beschluss von Prof. Dr. Michael Adams, Prof. Dr. Christian Pfeiffer & Co., in dem dringend empfohlen wird, alle staatlichen Loterien wegen Unseriosität, Manipulation und Betrugs sofort einzustellen - so, wie das um 1800 Friedrich der Große vormachte.
Die zwei absichtlich herbeigeführten Lottopannen waren zwei linke Nummern zu viel!
Hiermit möchte ich noch Prof. Adams an seine eigenen Worte erinnern:
„Da Glücksspielveranstalter Güter verkaufen, deren wesentlichen Eigenschaften die Spieler nicht durch Beobachtung feststellen und kontrollieren können, sind die Veranstalter der Versuchung zu betrügerischen Machenschaften ausgesetzt"
http://www.gluecksspielsucht.de/materialien/adatolk_01.pdf
Als Zugabe die Feststellung vom Bundesverfassungsgericht:
„Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was geschieht, ist nicht möglich.“
Stresstest - "Großraum Krefeld"
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03.07.2016 10:10 |
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Rooobert
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Also Stressi, bei deinem Lottoproblem kann ich dir auch nicht weiterhelfen, damit solltest du dir professionelle Hilfe suchen, oder einfach nicht mehr Lotto spielen.
gmg, soll nun aus dem GSG jedesmal wenn einer 10ct spielt eine Quittung rauskommen ???
Die einzigen, die sich darüber freuen würden, sind die Thermorollen Hersteller.
Das ist doch völlig unsinnig
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6
03.07.2016 14:04 |
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gmg
Foren Gott
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Die Geräte in den "staatlichen Spielcasinos" drucken doch auch Belege.
Grüße
__________________ gmg
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7
03.07.2016 16:29 |
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Stresstest
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Zitat: |
Original von Rooobert
Also Stressi, bei deinem Lottoproblem |
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... ich hab kein Lottoproblem. Probleme haben staatliche Lottogesellschaften - und zwar gewaltig!
Zitat: |
Original von Rooobert
kann ich dir auch nicht weiterhelfen |
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... das weiß ich doch, @Rooobert. Ich erwarte nur, dass man sich wenigstens die angeblichen Ziehungspannen anschaut und dabei das Hirn einschaltet. Das reicht vollkommen, um diese kriminellen Machenschaften als solche erkennen zu können. Nach der ersten Nummer in Mainz, gab es eine brutalstmögliche Untersuchung. Wo ist der Untersuchungsbericht, verdammt noch mal?
Zitat: |
Original von Rooobert
damit solltest du dir professionelle Hilfe suchen, oder einfach nicht mehr Lotto spielen. |
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... ich spiele doch kein Lotto, Mensch. War vor Jahren nach der Einführung des manipulierten Kenospiels von Lotto Hessen relativ kurze Zeit so was wie ein "Testkäufer", hab viel zu oft mittlere Gewinne im vierstelligen Bereich "geschenkt" bekommen und das war der eigentliche Grund für meine Aufklärungsarbeit.
Zitat: |
Original von Rooobert
soll nun aus dem GSG jedesmal wenn einer 10ct spielt eine Quittung rauskommen ???
Die einzigen, die sich darüber freuen würden, sind die Thermorollen Hersteller.
Das ist doch völlig unsinnig
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... warum "unsinnig"? Alles, was dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts dienlich sei, sollte von Bürgern der BRD solidarisch begrüßt werden!
Stresstest - "Großraum Krefeld".
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
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8
03.07.2016 21:11 |
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PeterSt
Tripel-As
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Die Geräte in den "staatlichen Spielcasinos" drucken doch auch Belege.
Grüße
__________________
gmg
Das stimmt so aber nicht. Es werden keine Belege ausgegeben, die den Einsatz ausweisen, sondern nur "Tickets", die die Gewinnhöhe vermerken -- einfach deshalb, weil die Slotmaschinen keine Hopper mehr haben. Dort,wo die Slotmaschinen noch Hopper haben (z.B. Spielbank Leipzig), drucken sie auch keine Tickets.
Außerdem müssen die Spieler ihre Tickets -- egal ob an einer Redemptionmaschine, an der Kasse oder an einem anderen Automaten (zum Weiterspielen) -- beim Einlösen abgeben.
Resümee der Situation in Spielbanken:
* Transparenz für den Spieler sieht anders aus!
* INSIKA (das scheint ja der eigentliche Hintergrund des Vorschlags für die Belegausgabe zu sein) mit Tickets, die man nicht mit nach Hause nehmen kann, würde auch nicht funktionieren.
* Ticket-Systeme im gewerblichen Spielbereich gibt es zwar in Holland, in Deutschland aber aufgrund von § 13 Nr. 8 SpielV nicht.
__________________ PeterSt
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9
06.07.2016 09:46 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von PeterSt
Die Geräte in den "staatlichen Spielcasinos" drucken doch auch Belege.
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gmg
Das stimmt so aber nicht. Es werden keine Belege ausgegeben, die den Einsatz ausweisen, sondern nur "Tickets", die die Gewinnhöhe vermerken -- einfach deshalb, weil die Slotmaschinen keine Hopper mehr haben. Dort,wo die Slotmaschinen noch Hopper haben (z.B. Spielbank Leipzig), drucken sie auch keine Tickets.
Außerdem müssen die Spieler ihre Tickets -- egal ob an einer Redemptionmaschine, an der Kasse oder an einem anderen Automaten (zum Weiterspielen) -- beim Einlösen abgeben.
Resümee der Situation in Spielbanken:
* Transparenz für den Spieler sieht anders aus!
* INSIKA (das scheint ja der eigentliche Hintergrund des Vorschlags für die Belegausgabe zu sein) mit Tickets, die man nicht mit nach Hause nehmen kann, würde auch nicht funktionieren.
* Ticket-Systeme im gewerblichen Spielbereich gibt es zwar in Holland, in Deutschland aber aufgrund von § 13 Nr. 8 SpielV nicht. |
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hallo
was mich immer wundert und ärgert , ist ,das wir bzw. die gesetzgeber immer nach EU.- recht rufen ,das dürfen wir in deutschland nicht .......
komisch ist in holland ,dänemark, italien frankreich ,spanien gehts doch auch
nach nationalem recht !
richtig offen ist eigentlich nur england und die sind raus aus der EU !
mahlzeit
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10
06.07.2016 09:53 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von PeterSt
Die Geräte in den "staatlichen Spielcasinos" drucken doch auch Belege.
Grüße
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gmg
Das stimmt so aber nicht. Es werden keine Belege ausgegeben, die den Einsatz ausweisen, sondern nur "Tickets", die die Gewinnhöhe vermerken -- einfach deshalb, weil die Slotmaschinen keine Hopper mehr haben. Dort,wo die Slotmaschinen noch Hopper haben (z.B. Spielbank Leipzig), drucken sie auch keine Tickets.
Außerdem müssen die Spieler ihre Tickets -- egal ob an einer Redemptionmaschine, an der Kasse oder an einem anderen Automaten (zum Weiterspielen) -- beim Einlösen abgeben.
Resümee der Situation in Spielbanken:
* Transparenz für den Spieler sieht anders aus!
* INSIKA (das scheint ja der eigentliche Hintergrund des Vorschlags für die Belegausgabe zu sein) mit Tickets, die man nicht mit nach Hause nehmen kann, würde auch nicht funktionieren.
* Ticket-Systeme im gewerblichen Spielbereich gibt es zwar in Holland, in Deutschland aber aufgrund von § 13 Nr. 8 SpielV nicht. |
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Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Geräte in "staatlichen Spielcasinos" Belege ausdrucken.
Über den Inhalt der Belege habe ich nicht ein Wort verloren.
Das ist die Sache der Programmierung.
Gerade ist hier das entsprechende BMF-Schreiben (Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) für die Kabinetts-Sitzung in der nächsten Woche eingegangen.
Ich zitiere:
"Zudem sehen die Regelungen vor, dass der Kunde zukünftig Anspruch auf einen Kassenbeleg hat."
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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06.07.2016 10:54 |
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Hugo2002
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Ja was hat denn der Fachbeirat für Berater? Ich habe selten so viel Naivität gesehen.
Zitat: "Durch Quittungen können die tatsächlichen Nettospielerverluste und -gewinne über den jeweiligen Spielzeitraum nachgewiesen werden. Weist die jeweilige Quittung beispielsweise einen Gewinn oder einen Verlust über der gesetzlichen Maximalgrenze aus, so ist dies ein Beleg für die Manipulation der Spielsoftware ..."
Das ist etwa so hilfreich wie "Jeder Mensch hat ein Einahme- und Ausgabebuch zu führen. Weist ein Eintrag eine Einnahme durch Taschendiebstahl aus, so ist dies ein Beleg für eine kriminelle Handlung."
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06.07.2016 11:25 |
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NUK-Harburg
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so lobenswert die forderungen nach "quittungen" im glückspielbereich auch sein mögen, um den spieler damit seine verlust/gewinn bilanz vor augen zu führen, so unpraktikabel ist sie auch !
wenn man das spielverhalten der gäste beobachtet, hopping von einem gerät zum anderen, geld rein - geld raus, auzahlungen durch spielpausen, gewinne die weiter verspielt werden, wo soll da ein schnitt gemacht werden ?
und wenn im kontext der forderung nach belegen, dann auch behauptet wird, dass in den staatlichen casinos auch belege gedruckt werden, so stimmt das einfach nicht !
bitte nicht das vernetzungssystem der spielbanken damit verwechseln. hier werden keine belege für einzahlungen gedruckt. im falle der barauszahlung (handpay ) werden nur quittungen für die finanzbeamten und das personal gedruckt, wenn ein gast sein guthaben cash ausgezahlt bekommt ! der gast erhält keinen beleg.
natürlich könnte ein gerät einen beleg bei einzahlung von z.b 50 ,- euro ausdrucken, und wenn dann nur 35,- euro verspielt werden, einen auszahlungsbeleg in höhe von 15,- euro.
allerdings würden die gäste dann am ende des abends mit mindestens 50 belegen rumlaufen, das ist doch nun wirklich nicht praktikabel !
und beim echten roulette und blackjack wird ganz klar was das für ein aufwand ist !
hierbei müsste ja jedesmal eine quittung geschrieben werden, beim setzen und im falle eines gewinns !
da lohnt sich eher ein blick in den geldbeutel, beim betreten und beim verlassen des casinos, um eine bilanz des abends zu ziehen.....
nuk
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06.07.2016 11:47 |
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PeterSt
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Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Geräte in "staatlichen Spielcasinos" Belege ausdrucken.
Über den Inhalt der Belege habe ich nicht ein Wort verloren.
Ein Beleg ist ja wohl zunächst einmal ein Nachweis einer Zahlung. Den gibt es in staatlichen Spielbanken aber definitv nicht! Wer verliert, und sind die meisten, bekommt auch kein Ticket, und einen Beleg schon gar nicht.
__________________ PeterSt
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14
06.07.2016 11:55 |
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gmg
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Als ich das letzte Mal im staatlichen Spielcasino an einem "Geldspielgerät" gespielt habe, habe ich von dieser Maschine statt der Auszahlung meines Restgeldes ein Stück Papier erhalten.
Es gibt also "Geldspielgeräte" mit eingebautem Drucker.
Mehr sollte von hier aus nicht zur Sache vorgetragen werden.
Grüße
__________________ gmg
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06.07.2016 14:25 |
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NUK-Harburg
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richtig...
in einigen wenigen casinos (z.b. berlin ), werden ab einer gewissen obergrenze (z.b 150,-€) , keine token mehr ausbezahlt (echtes geld wird an den geräten sowieso nie ausbezahlt ),
sondern ein ticket mit dem betrag erstellt, welches dann beim kassenhäuschen eingelöst werden kann !
nach dem einlösen hat man aber auch keinen beleg mehr.
es ist auch egal ob ein ticket erstellt oder eine guthabenkarte verwendung findet ( z.b. spielbanken schleswig holstein ) , eine "echte" quittung stellt einem keine spielbank aus......
nuk
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16
06.07.2016 16:55 |
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PeterSt
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Meinen herzlichen Glückwunsch zum Gewinn von 450 $. Leider konnte ich nicht erkennen, wieviel Einsatz dafür notwendig war ... ;-)
Genau das sind die Tickets, die man im Gewinnfall bekommt und dann in irgendeinen Schlitz steckt, um im Austausch dafür Bargeld -- oder Kredite an einer anderen Slotmaschine -- zu bekommen.
In anderen Ländern ist das nicht nur in staatlichen Spielbanken erlaubt, sondern auch bei gewerblichen Spielautomaten. Würde man § 13 Nr. 8 SpielV entsprechend ändern, würde man in Bezug auf die Kosten für den Drucker und den -- im Vergleich zu Spielbanken -- notwendigerweise deutlich höheren Papiervorrat (Ticket auch bei Verlust) wahrscheinlich offene Türen auch bei den Aufstellern einrennen. Für INSIKA ist der Zug trotzdem abgefahren, weil § 13 Nr. 9a SpielV bereits jetzt, und zwar papierlos, erfüllbar sein muss.
__________________ PeterSt
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18
07.07.2016 11:24 |
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Stresstest
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Zitat: |
Original von PeterSt
Meinen herzlichen Glückwunsch zum Gewinn von 450 $. Leider konnte ich nicht erkennen, wieviel Einsatz dafür notwendig war ... ;-)
[...]
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... und ich wusste nicht, dass @gmg sich so aufwändig seine Fingernägel lackiert.
Stresstest - "Großraum Krefeld"
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19
07.07.2016 12:16 |
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