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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen 2 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,00
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2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen

Moin

Heute wurde ein Forderung des Fachbeirates Glücksspiel veröffentlicht:

Empfehlung (1 /2016) vom 22.06.2016 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwVGlüStV vom 23. Mai 2012

Quittungen bei Automatenspielen

Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden.

Zur vollständigen Veröffentlichung geht es
hier.


Grüße

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1 01.07.2016 19:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2016-07-01 Fachbeirat Glücksspiel fordert Quittungen bei Automatenspielen

Zitat:
Original von gmg
Moin

Heute wurde ein Forderung des Fachbeirates Glücksspiel veröffentlicht:

Empfehlung (1 /2016) vom 22.06.2016 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwVGlüStV vom 23. Mai 2012

Quittungen bei Automatenspielen

Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden.

Zur vollständigen Veröffentlichung geht es
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Grüße


... ja, die berühmten Forderungen und Beschlüsse des Fachbeirats Glücksspiel:

"Beschluss des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV vom 17. Februar 2010 zur Einführung der Lotterie „Eurojackpot“

Der Fachbeirat fasst folgenden Beschluss:

Nach Untersuchung und Bewertung der Auswirkungen der Lotterie Eurojackpot auf die
Bevölkerung kommt der Fachbeirat zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Einführung der
Lotterie Eurojackpot nicht erlaubnisfähig ist."


https://innen.hessen.de/sites/default/fi...ckpot_hh_2_.pdf


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"Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
2 01.07.2016 22:40 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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Also wie immer, der sogenannte "Fachbeirat" hat den Verstand verloren großes Grinsen
3 02.07.2016 20:08 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Warum Rooobert?

INSIKA sieht doch einen Belegausdruck vor.

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4 03.07.2016 10:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Rooobert
Also wie immer, der sogenannte "Fachbeirat" hat den Verstand verloren großes Grinsen


... @Rooobert, so in etwa. Deshalb warte ich jetzt auf einen vernünftigen Beschluss von Prof. Dr. Michael Adams, Prof. Dr. Christian Pfeiffer & Co., in dem dringend empfohlen wird, alle staatlichen Loterien wegen Unseriosität, Manipulation und Betrugs sofort einzustellen - so, wie das um 1800 Friedrich der Große vormachte.

Die zwei absichtlich herbeigeführten Lottopannen waren zwei linke Nummern zu viel!

Hiermit möchte ich noch Prof. Adams an seine eigenen Worte erinnern:

„Da Glücksspielveranstalter Güter verkaufen, deren wesentlichen Eigenschaften die Spieler nicht durch Beobachtung feststellen und kontrollieren können, sind die Veranstalter der Versuchung zu betrügerischen Machenschaften ausgesetzt"

http://www.gluecksspielsucht.de/materialien/adatolk_01.pdf

Als Zugabe die Feststellung vom Bundesverfassungsgericht:

„Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was geschieht, ist nicht möglich.“


Stresstest - "Großraum Krefeld"

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5 03.07.2016 10:10 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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Also Stressi, bei deinem Lottoproblem kann ich dir auch nicht weiterhelfen, damit solltest du dir professionelle Hilfe suchen, oder einfach nicht mehr Lotto spielen.
gmg, soll nun aus dem GSG jedesmal wenn einer 10ct spielt eine Quittung rauskommen ???
Die einzigen, die sich darüber freuen würden, sind die Thermorollen Hersteller.
Das ist doch völlig unsinnig
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6 03.07.2016 14:04 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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Die Geräte in den "staatlichen Spielcasinos" drucken doch auch Belege.

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7 03.07.2016 16:29 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Rooobert
Also Stressi, bei deinem Lottoproblem


... ich hab kein Lottoproblem. Probleme haben staatliche Lottogesellschaften - und zwar gewaltig!

Zitat:
Original von Rooobert
kann ich dir auch nicht weiterhelfen


... das weiß ich doch, @Rooobert. Ich erwarte nur, dass man sich wenigstens die angeblichen Ziehungspannen anschaut und dabei das Hirn einschaltet. Das reicht vollkommen, um diese kriminellen Machenschaften als solche erkennen zu können. Nach der ersten Nummer in Mainz, gab es eine brutalstmögliche Untersuchung. Wo ist der Untersuchungsbericht, verdammt noch mal?

Zitat:
Original von Rooobert
damit solltest du dir professionelle Hilfe suchen, oder einfach nicht mehr Lotto spielen.


... ich spiele doch kein Lotto, Mensch. War vor Jahren nach der Einführung des manipulierten Kenospiels von Lotto Hessen relativ kurze Zeit so was wie ein "Testkäufer", hab viel zu oft mittlere Gewinne im vierstelligen Bereich "geschenkt" bekommen und das war der eigentliche Grund für meine Aufklärungsarbeit.

Zitat:
Original von Rooobert
soll nun aus dem GSG jedesmal wenn einer 10ct spielt eine Quittung rauskommen ???
Die einzigen, die sich darüber freuen würden, sind die Thermorollen Hersteller.
Das ist doch völlig unsinnig
Weißnicht


... warum "unsinnig"? Alles, was dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts dienlich sei, sollte von Bürgern der BRD solidarisch begrüßt werden!


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8 03.07.2016 21:11 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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Die Geräte in den "staatlichen Spielcasinos" drucken doch auch Belege.
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Das stimmt so aber nicht. Es werden keine Belege ausgegeben, die den Einsatz ausweisen, sondern nur "Tickets", die die Gewinnhöhe vermerken -- einfach deshalb, weil die Slotmaschinen keine Hopper mehr haben. Dort,wo die Slotmaschinen noch Hopper haben (z.B. Spielbank Leipzig), drucken sie auch keine Tickets.

Außerdem müssen die Spieler ihre Tickets -- egal ob an einer Redemptionmaschine, an der Kasse oder an einem anderen Automaten (zum Weiterspielen) -- beim Einlösen abgeben.

Resümee der Situation in Spielbanken:
* Transparenz für den Spieler sieht anders aus!
* INSIKA (das scheint ja der eigentliche Hintergrund des Vorschlags für die Belegausgabe zu sein) mit Tickets, die man nicht mit nach Hause nehmen kann, würde auch nicht funktionieren.
* Ticket-Systeme im gewerblichen Spielbereich gibt es zwar in Holland, in Deutschland aber aufgrund von § 13 Nr. 8 SpielV nicht.

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9 06.07.2016 09:46 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Zitat:
Original von PeterSt
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Das stimmt so aber nicht. Es werden keine Belege ausgegeben, die den Einsatz ausweisen, sondern nur "Tickets", die die Gewinnhöhe vermerken -- einfach deshalb, weil die Slotmaschinen keine Hopper mehr haben. Dort,wo die Slotmaschinen noch Hopper haben (z.B. Spielbank Leipzig), drucken sie auch keine Tickets.

Außerdem müssen die Spieler ihre Tickets -- egal ob an einer Redemptionmaschine, an der Kasse oder an einem anderen Automaten (zum Weiterspielen) -- beim Einlösen abgeben.

Resümee der Situation in Spielbanken:
* Transparenz für den Spieler sieht anders aus!
* INSIKA (das scheint ja der eigentliche Hintergrund des Vorschlags für die Belegausgabe zu sein) mit Tickets, die man nicht mit nach Hause nehmen kann, würde auch nicht funktionieren.
* Ticket-Systeme im gewerblichen Spielbereich gibt es zwar in Holland, in Deutschland aber aufgrund von § 13 Nr. 8 SpielV nicht.




hallo

was mich immer wundert und ärgert , ist ,das wir bzw. die gesetzgeber immer nach EU.- recht rufen ,das dürfen wir in deutschland nicht .......
komisch ist in holland ,dänemark, italien frankreich ,spanien gehts doch auch
nach nationalem recht !
richtig offen ist eigentlich nur england und die sind raus aus der EU !
mahlzeit Weißnicht
10 06.07.2016 09:53 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Zitat:
Original von PeterSt
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Das stimmt so aber nicht. Es werden keine Belege ausgegeben, die den Einsatz ausweisen, sondern nur "Tickets", die die Gewinnhöhe vermerken -- einfach deshalb, weil die Slotmaschinen keine Hopper mehr haben. Dort,wo die Slotmaschinen noch Hopper haben (z.B. Spielbank Leipzig), drucken sie auch keine Tickets.

Außerdem müssen die Spieler ihre Tickets -- egal ob an einer Redemptionmaschine, an der Kasse oder an einem anderen Automaten (zum Weiterspielen) -- beim Einlösen abgeben.

Resümee der Situation in Spielbanken:
* Transparenz für den Spieler sieht anders aus!
* INSIKA (das scheint ja der eigentliche Hintergrund des Vorschlags für die Belegausgabe zu sein) mit Tickets, die man nicht mit nach Hause nehmen kann, würde auch nicht funktionieren.
* Ticket-Systeme im gewerblichen Spielbereich gibt es zwar in Holland, in Deutschland aber aufgrund von § 13 Nr. 8 SpielV nicht.


Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Geräte in "staatlichen Spielcasinos" Belege ausdrucken.
Über den Inhalt der Belege habe ich nicht ein Wort verloren.
Das ist die Sache der Programmierung.

Gerade ist hier das entsprechende BMF-Schreiben (Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) für die Kabinetts-Sitzung in der nächsten Woche eingegangen.

Ich zitiere:
"Zudem sehen die Regelungen vor, dass der Kunde zukünftig Anspruch auf einen Kassenbeleg hat."
Zitat off


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11 06.07.2016 10:54 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ja was hat denn der Fachbeirat für Berater? Ich habe selten so viel Naivität gesehen.
Zitat: "Durch Quittungen können die tatsächlichen Nettospielerverluste und -gewinne über den jeweiligen Spielzeitraum nachgewiesen werden. Weist die jeweilige Quittung beispielsweise einen Gewinn oder einen Verlust über der gesetzlichen Maximalgrenze aus, so ist dies ein Beleg für die Manipulation der Spielsoftware ..."
Das ist etwa so hilfreich wie "Jeder Mensch hat ein Einahme- und Ausgabebuch zu führen. Weist ein Eintrag eine Einnahme durch Taschendiebstahl aus, so ist dies ein Beleg für eine kriminelle Handlung."
12 06.07.2016 11:25 Hugo2002 ist offline Beiträge von Hugo2002 suchen
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so lobenswert die forderungen nach "quittungen" im glückspielbereich auch sein mögen, um den spieler damit seine verlust/gewinn bilanz vor augen zu führen, so unpraktikabel ist sie auch !

wenn man das spielverhalten der gäste beobachtet, hopping von einem gerät zum anderen, geld rein - geld raus, auzahlungen durch spielpausen, gewinne die weiter verspielt werden, wo soll da ein schnitt gemacht werden ?

und wenn im kontext der forderung nach belegen, dann auch behauptet wird, dass in den staatlichen casinos auch belege gedruckt werden, so stimmt das einfach nicht !

bitte nicht das vernetzungssystem der spielbanken damit verwechseln. hier werden keine belege für einzahlungen gedruckt. im falle der barauszahlung (handpay ) werden nur quittungen für die finanzbeamten und das personal gedruckt, wenn ein gast sein guthaben cash ausgezahlt bekommt ! der gast erhält keinen beleg.

natürlich könnte ein gerät einen beleg bei einzahlung von z.b 50 ,- euro ausdrucken, und wenn dann nur 35,- euro verspielt werden, einen auszahlungsbeleg in höhe von 15,- euro.

allerdings würden die gäste dann am ende des abends mit mindestens 50 belegen rumlaufen, das ist doch nun wirklich nicht praktikabel !

und beim echten roulette und blackjack wird ganz klar was das für ein aufwand ist !
hierbei müsste ja jedesmal eine quittung geschrieben werden, beim setzen und im falle eines gewinns !

da lohnt sich eher ein blick in den geldbeutel, beim betreten und beim verlassen des casinos, um eine bilanz des abends zu ziehen.....

nuk
13 06.07.2016 11:47 NUK-Harburg ist offline E-Mail an NUK-Harburg senden Beiträge von NUK-Harburg suchen
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Ich habe nur darauf hingewiesen, dass die Geräte in "staatlichen Spielcasinos" Belege ausdrucken.
Über den Inhalt der Belege habe ich nicht ein Wort verloren.


Ein Beleg ist ja wohl zunächst einmal ein Nachweis einer Zahlung. Den gibt es in staatlichen Spielbanken aber definitv nicht! Wer verliert, und sind die meisten, bekommt auch kein Ticket, und einen Beleg schon gar nicht.

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PeterSt
14 06.07.2016 11:55 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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Als ich das letzte Mal im staatlichen Spielcasino an einem "Geldspielgerät" gespielt habe, habe ich von dieser Maschine statt der Auszahlung meines Restgeldes ein Stück Papier erhalten.
Es gibt also "Geldspielgeräte" mit eingebautem Drucker.

Mehr sollte von hier aus nicht zur Sache vorgetragen werden.

Grüße

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gmg
15 06.07.2016 14:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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richtig...

in einigen wenigen casinos (z.b. berlin ), werden ab einer gewissen obergrenze (z.b 150,-€) , keine token mehr ausbezahlt (echtes geld wird an den geräten sowieso nie ausbezahlt ),

sondern ein ticket mit dem betrag erstellt, welches dann beim kassenhäuschen eingelöst werden kann !

nach dem einlösen hat man aber auch keinen beleg mehr.

es ist auch egal ob ein ticket erstellt oder eine guthabenkarte verwendung findet ( z.b. spielbanken schleswig holstein ) , eine "echte" quittung stellt einem keine spielbank aus......

nuk
16 06.07.2016 16:55 NUK-Harburg ist offline E-Mail an NUK-Harburg senden Beiträge von NUK-Harburg suchen
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Automatenbeleg

Beigefügt solch ein sog.

.....CASHOUT VOUCHER......

Wenn ich mir dieses Blatt Papier ansehe, da gibt es doch Programmiermöglichkeiten ohne Ende.
Sogar einen Strichcode kann ich da erkennen.

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
1 cashout Voucher.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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17 07.07.2016 07:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Automatenbeleg

Meinen herzlichen Glückwunsch zum Gewinn von 450 $. Leider konnte ich nicht erkennen, wieviel Einsatz dafür notwendig war ... ;-)

Genau das sind die Tickets, die man im Gewinnfall bekommt und dann in irgendeinen Schlitz steckt, um im Austausch dafür Bargeld -- oder Kredite an einer anderen Slotmaschine -- zu bekommen.

In anderen Ländern ist das nicht nur in staatlichen Spielbanken erlaubt, sondern auch bei gewerblichen Spielautomaten. Würde man § 13 Nr. 8 SpielV entsprechend ändern, würde man in Bezug auf die Kosten für den Drucker und den -- im Vergleich zu Spielbanken -- notwendigerweise deutlich höheren Papiervorrat (Ticket auch bei Verlust) wahrscheinlich offene Türen auch bei den Aufstellern einrennen. Für INSIKA ist der Zug trotzdem abgefahren, weil § 13 Nr. 9a SpielV bereits jetzt, und zwar papierlos, erfüllbar sein muss.

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PeterSt
18 07.07.2016 11:24 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
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RE: Automatenbeleg

Zitat:
Original von PeterSt
Meinen herzlichen Glückwunsch zum Gewinn von 450 $. Leider konnte ich nicht erkennen, wieviel Einsatz dafür notwendig war ... ;-)
[...]


... und ich wusste nicht, dass @gmg sich so aufwändig seine Fingernägel lackiert.


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19 07.07.2016 12:16 Stresstest ist offline E-Mail an Stresstest senden Beiträge von Stresstest suchen
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RE: Automatenbeleg

Zitat:
Original von PeterSt
Für INSIKA ist der Zug trotzdem abgefahren, weil § 13 Nr. 9a SpielV bereits jetzt, und zwar papierlos, erfüllbar sein muss.


... für ab dem 10. 02. 2016 zugelassene Bauarten....
Und die gibt es noch nicht.

[Es sind ja dem Vernehmen nach auch nur 23 Bauarten nach TR 5.0 "light" (d. h. vor dem 10. 02. 2016) zugelassen worden.
Das sind diese Bauarten, die noch nicht über die Spielerkarte und die gesicherten Daten verfügen.]

Der Fachbeirat Glücksspiel redet doch mit seiner Forderung über die Zukunft.

Grüße

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gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 07.07.2016 14:06.

20 07.07.2016 14:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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