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Zum Ende der Seite springen Wünschelrutengänger
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Gewerbeanfänger   Zeige Gewerbeanfänger auf Karte Gewerbeanfänger ist männlich
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Wünschelrutengänger

Hallo Zusammen,

bei uns möchte jemand Wünschelrute gehen anmelden. Er hat schon einige verschiedene Auftraggeber so dass er das Gewerbe soweit es notwendig ist, gerne im Nebenerwerb anmelden möchte.

Habt Ihr sowas schon mal gehabt? Kann man hier denn wirklich von Gewerbe sprechen?

Danke.
Tobi
1 03.05.2016 13:56 Gewerbeanfänger ist offline E-Mail an Gewerbeanfänger senden Homepage von Gewerbeanfänger Beiträge von Gewerbeanfänger suchen
Solon
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
Kaiser


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RE: Wünschelrutengänger

Moin aus Hückeswagen!

Nach diesem Merkblatt https://www.hk24.de/produktmarken/beratu...Gewerbe/1157144 der IHK Hamburg übt ein Rutengänger eine gewerbliche Tätigkeit aus, zumindest nach Einkommensteuerrecht (Ziffer 8.1, Parapsychologen, Hellseher, Rutengänger).
Ich hätte keine Probleme, die Gewerbeanzeige entgegenzunehmen.

Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau
2 03.05.2016 14:51 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Solon
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Gewerbeanfänger   Zeige Gewerbeanfänger auf Karte Gewerbeanfänger ist männlich
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Besten Dank für die schnelle Info.
3 03.05.2016 14:58 Gewerbeanfänger ist offline E-Mail an Gewerbeanfänger senden Homepage von Gewerbeanfänger Beiträge von Gewerbeanfänger suchen
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