Nach Widerruf der Reisegewerbekarte macht der Betroffene geltend diese verloren zu haben |
Faber112
Grünschnabel
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Nach Widerruf der Reisegewerbekarte macht der Betroffene geltend diese verloren zu haben |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
nachdem ich bereits des Öfteren im Forum Antworten durch Suchen gefunden habe, stelle ich heute meine erste Anfrage:
Nach dem vollziehbaren Widerruf und der entsprechenden Zurückforderung einer RGK teilt der Betroffene mit, dass er diese verloren hat.
Hier stellt sich mir die Frage, wie man diesen Fall handhabt?
Habe bereits an eine eidesstattliche Versicherung gedacht, zu deren Abnahme ich jedoch meines Erachtens nicht befugt bin.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Viele Grüße
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1
26.04.2016 09:22 |
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Solon
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sme40
Haudegen
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Servus!
Das mit der Abgabe der EV des Betroffenen ist ja schon gar nicht übel. Sicherlich habt Ihr im Kreis oder in der Kommune jemanden, der berechtigt ist, diese Erklärung entgegenzunehmen und zu bestätigen. Geht aber auch, wenn der Betroffene eine solche Erklärung einem RA oder einem Gericht gegenüber abgibt.
Unabhängig davon kann ich mich daran erinnern, dass in grauen Vorzeiten in ähnlichen Fällen man hier sogar Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt hat, um das widerrufene Dokument aufzufinden.
Jedenfalls taucht der Widerruf der RGK ja irgendwann mit deiner Mithilfe im Zentralregister auf, so dass andere Behörden bei einer neuen Zuverlässigkeitsprüfung auf den Missstand hingewiesen werden.
Gruß
P.S.: Solche Fälle kann man gerne auch im internen Bereich klären.
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2
26.04.2016 10:40 |
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