Verschmelzung einer GmbH (konkreter Fall) |
Jannes
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Verschmelzung einer GmbH (konkreter Fall) |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
es gibt schon den Thread "Verschmelzung einer GmbH", trotzdem will ich meinen konkreten Fall hier mal ganz egoistisch vortragen, da er große Bedeutung erlangen kann:
Die Gagneur GmbH hat bei uns 1982 eine Spielhalle angemeldet, mit allem drum und dran, sprich mit den entsprechenden Erlaubnissen. Dies ist bis heute so geblieben.
Aber siehe da, 2004 ist etwas passiert und wir haben es gar nicht mitbekommen: Die Dujardin GmbH ist jetzt der Gewerbetreibende.
Laut Handelsregister ist sie der "übernehmende Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages [...], mit der Gagneur GmbH [...], als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Absatz 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG -Verschmelzung durch Aufnahme- verschmolzen."
Mir kommen jetzt drei Möglichkeiten in den Sinn:
1. Die superleichte Lösung für alle beteiligten: Ich ändere lediglich administrativ im Gewerbeprogramm den Namen der GmbH von Gagneur zu Dujardin.
2. Die mittelschwere Lösung: Die alte GmbH wird von Amts wegen abgemeldet. Die neue wird aufgefordert anzumelden und bekommt ein Bußgeld, da sie mit 12 Jahren Verspätung abmeldet.
3. Die bitterböse Lösung: Alles wie bei 2., nur dass die neue GmbH natürlich keine Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle hat und daher auch der Besitzstandswahrungsrechte die derzeit sehr wichtig sind, verlustig geht.
Ich muss noch erwähnen, der Geschäftsführer ist bei beiden GmbHs der Gleiche, wahrscheinlich ist und war er auch der Eigentümer der beiden GmbHs.
Welche Lösung ist die Richtige?
Viele Grüße aus Zweibrücken, der Stadt der Rosen und der Rosse
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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27.01.2016 16:50 |
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Solon
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Delius
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Hallo aus Helmstedt,
leider aus meiner Sicht:
1) Abmelden der alten GmbH, da die Rechtspersönlichkeit aufgegeben wurde.
2) Erlaubnis für neue GmbH erforderlich
3) Dann Anmelden der neuen GmbH
Mit Grüßen aus Helmstedt
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2
28.01.2016 08:12 |
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Solon
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sme40
Haudegen
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Servus,
nähergehende Diskussionen würde ich lieber im internen Bereich verhackstücken. (siehe interner Bereich unter Suchbegriff Verschmelzung, zweiter Eintrag)
Grundsätzlich jedoch benötigt die neue GmbH eine neue Erlaubnis. Die Verschmelzung erfasst nämlich nicht die Gewerbeerlaubnis. Ich sehe hier ferner, dass die bitterböse Version eigentlich die richtige wäre.
Gruß
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3
28.01.2016 10:42 |
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