UG wird zu GmbH mit anderem Namen |
Keutzer
Jungspund
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UG wird zu GmbH mit anderem Namen |
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Hallo,
bei uns ist eine UG mit dem Namen (echte Namen geändert) "XY Helfende Hand UG" angemeldet. Diese wurde jetzt laut Mitteilung des Amtsgerichtes in die "Pflegedienste Mustermann GmbH" geändert und wird dort unter der gleichen Handelsregisternummer wie die UG geführt.
Jetzt meine Frage: Ist für die UG eine Abmeldung wegen Wechsel der Rechtsform und für die GmbH eine neue Anmeldung zu fertigen, oder kann man eine Ummeldung wege Änderung der Rechtsform durchführen? Zu bedenken ist, dass sich ja auch die Bezeichnung der Firma an sich von XY Helfende Hand in Pflegedienste Mustermann geändert hat und somit sogar eine neue / andere jur. Person nun Gewerbetreibender ist.
Für Antworten bedanken ich mich bereits jetzt.
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1
20.01.2016 17:13 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
die UG ist ja eine "kleine" GmbH. Dafür spricht auch, dass die Eintragungsnummer bei der Umwandlung zur GmbH nicht geändert wurde. So lange die gleich bleibt, würde ich von der selben juristischen Person ausgehen. Eine Anzeigepflicht nach GewO sehe ich deshalb nicht. Intern sollten die Daten aber auf jeden Fall auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Die Änderung des Namens würde ich eher wie z.B. bei einer Eheschließung sehen. Wichtig ist, dass die Eintragungsnummer im HR gleich bleibt.
Regina Runge
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21.01.2016 07:36 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
wie die Kollegin Runge schon ausgeführt hat, sofern sich an den meldepflichtigen Tatbeständen der GmbH (vorm UG) nichts geändert hat, sich also weder die Tätigkeit noch die Betriebsanschrift veränderte, braucht es keine Gewerbeanzeige. Allerdings würde ich das im Rahmen einer "freiwilligen Gewerbeummeldung" im Gewerbeprogramm ändern, damit es nachvollziehbar bleibt.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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21.01.2016 09:07 |
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Keutzer
Jungspund
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Themenstarter
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Hallo,
danke für die Antworten. Wollte jetzt nochmal Rückmeldung geben. Wir haben es jetzt so geregelt, dass wir eine kostenpflichtige Ummeldung erstellt haben, da sich im Bezug auf die UG auch die Tätigkeit zur GmbH geändert hat. Da wir in unserem Gewerbeprogramm (migewa) nur einen Grund anhaken können wurde es von folgendermaßen gehandhabt.
Sonstiger Grund
Umwandlung der "XY Helfende Hand UG" in die "Pflegedienste Mustermann GmbH" sowie Änderung der Tätigkeit.
Dann natürlich noch die neu ausgeübte Tätigkeit eingetragen und die alte entfallen lassen.
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4
22.01.2016 09:25 |
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