Mehrere Personen - keine GbR |
BernshausenL
Tripel-As
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Mehrere Personen - keine GbR |
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Hallo zusammen,
ich hab beim besten Willen keinen passenden Eintrag gefunden und wüsste auch nicht so recht nach welchen Schlagworten ich da suchen müsste. Ich stehe momentan vor einem Problem, bei welchem ich gar nicht weiß ob es eins ist.
Folgender Sachverhalt:
Eine Bürgerin, Gewerbe ist bereits angemeldet (Herstellung von Holzrahmen), möchte in Zukunft mit zwei Freundinnen zusammen diese Sachen herstellen und verkaufen. Auf der Visitenkarte bspw. werden die drei namentlich erwähnt, gewerblich gemeldet ist allerdings nur die eine.
Eine GbR soll zunächst nicht gegründet werden und die steuerliche Abwicklung erfolgt auch alleine über die angemeldete Person. Angestellt werden bei ihr sollen die beiden Freundinnen auch nicht.
Geht das überhaupt? Welche Konstellation ist das? Gewerberechtlich/Steuerrechtlich möglich?
Ich bin überfragt und wäre über alle Ideen dankbar!
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1
18.11.2015 09:17 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Könnte unentgeltliche Mithilfe der beiden anderen sein. Inwiefern das möglich ist, insbesondere nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, weiß ich auch nicht genau. Bei Eheleuten geht es wohl.
Sollte man vielleicht Mal mit der IHK besprechen.
Sollten die nicht weiterhelfen können, wäre der RV-Träger Ansprechpartner.
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2
18.11.2015 11:05 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Mehrere Personen - keine GbR |
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aus Rheinhessen,
ob eine Person in Ihrem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt oder nicht, darf uns als Gewerbebehörde (in den meisten Fällen) egal sein, so dass hier eine Anzeigepflicht wohl nicht besteht, zumal erklärt worden ist, dass eine GbR-Gründung (noch) nicht ansteht.
Ob die Freundinnen der Gewerbetreibenden unentgeltlich oder gegen eine Bezahlung helfen ist für uns unter diesem Aspekt ebenfalls nicht relevant.
Denkbar ist allerdings, dass hier steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und andere versicherungsrechtliche Problemstellungen entstehen, die uns aber nicht interessieren sollten, allenfalls wäre bei Kenntnis des Sachverhaltes ein Hinweis an die Finanzbehörde denkbar.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
18.11.2015 11:13 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Themenstarter
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Sehr gut, dann gebe ich das mal so weiter
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4
18.11.2015 11:16 |
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
aus meiner Sicht doch ganz einfach:
1 Visitenkarte mit 3 Namen, die das Gleiche und Selbe verkaufen.
Kein Angestelltenverhältnis von 2 Personen.
Bleibt unter dem Strich nur:
2 Personen melden jeweils ein eigenes Gewerbe an, wie es schon 1 Person schon vorher (Herstellung von Holzrahmen) getan hat.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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5
19.11.2015 10:37 |
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F.Lichtenstern
Doppel-As
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Zitat: |
Original von Delius
Hallo aus Helmstedt,
aus meiner Sicht doch ganz einfach:
1 Visitenkarte mit 3 Namen, die das Gleiche und Selbe verkaufen.
Kein Angestelltenverhältnis von 2 Personen.
Bleibt unter dem Strich nur:
2 Personen melden jeweils ein eigenes Gewerbe an, wie es schon 1 Person schon vorher (Herstellung von Holzrahmen) getan hat.
Mit Grüßen aus Helmstedt |
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Sehe das genauso. Aber letztlich haben die Damen genau 2 Möglichkeiten. Obige oder sie entscheiden sich doch dazu, eine GbR zu gründen.
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6
19.11.2015 11:42 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von F.Lichtenstern
Aber letztlich haben die Damen genau 2 Möglichkeiten. Obige oder sie entscheiden sich doch dazu, eine GbR zu gründen. |
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Was aus dem Blickwinkel Gewerbemeldung ja auf das Gleiche hinausläuft, denn auch im Falle der GbR müsste jede der Damen anmelden.
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7
19.11.2015 13:47 |
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