Lebensmittel/Drogerieeinzelhandel im Seniorenheim als Zweckverband |
Roesje
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Lebensmittel/Drogerieeinzelhandel im Seniorenheim als Zweckverband |
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Wegen einer Gewerbeauskunftsanfrage ist mir folgendes aufgefallen:
In einem Seniorenheim (Gewerbeanzeige mit Betrieb von Alten-, Altenwohn-, und Pflegeheimen sowie Erholungsheimen vorhanden) gibt es auch ein kleines Geschäft für die Senioren mit Lebensmitteln, Drogerieartikeln für den täglichen Bedarf.
Bis 2007 gab es für das Geschäft eine eigene Gewerbeanmeldung von einem Dritten (hatte also nichts mit dem Seniorenheim zu tun).
2008 wurde der Betrieb des Seniorenheims von einem neuen Unternehmen übernommen, seither gibt es nur o.g. Anzeige mit der Tätigkeit des Betriebs der Heime. Von dem Geschäft erfährt man durch die Gewerbeanmeldung nichts, es existiert aber noch immer.
Der GF teilte mir mit, dass das Geschäft als Zweckverband mit geführt wird und auch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Es ist also ausschließlich für die Senioren aus dem Heim gedacht.
Meine Frage ist nun, ob der Betrieb dieses Geschäfts mit in die Gewerbeanzeige aufgenommen werden müsste, da man ja ansonsten nicht weiß, dass in dem Heim Lebensmittel- und Drogerieartikel vertrieben werden oder ob es ggf. üblich ist, dass ein solches Lädchen unter den Betrieb von Altenheimen als ggf. "Annex-Tätigkeit" zu sehen ist. Schließlich passiert da nichts "Großes", das Sortiment ist begrenzt und soll ein Angebot ausschließlich für die Bewohner sein.
Ich tendiere eigentlich prinzipiell dazu, dass man es aus der Gewerbeanzeige herauslesen sollen müsste, da ansonsten z.B. auch unser Veterinäramt ja grds. nichts davon weiß und folglich eine Überwachung nicht ausüben kann.
Wie seht ihr das?
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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13.11.2015 09:05 |
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