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Zum Ende der Seite springen Frage zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen
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Grenzgaengerin Grenzgaengerin ist weiblich
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Frage zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Guten Tag,

und zwar geht es um grenzüberschreitende Dienstleistungen und Gewerberecht.

Man erbringt jetzt eine gewerbliche Dienstleistung (Bauleistungen) für einen Kunden im Ausland. Jetzt geht es um weitere Leistungen für diesen Kunden, die aber nicht im Gewerbeschein angemeldet sind. Muss man jetzt den Gewerbeschein für diese Leistungen im Ausland, entsprechend erweitern oder im Ausland anmelden oder kann man es einfach machen? (Ausland = Österreich)

LG

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Grenzgaengerin: 09.11.2015 09:34.

1 09.11.2015 09:33 Grenzgaengerin ist offline E-Mail an Grenzgaengerin senden Beiträge von Grenzgaengerin suchen
Solon
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen können per se nur solche sein, welche auch im Herkunftsstaat erlaubt ausgeübt werden.

Will man sein Angebot erweitern, müßte man sich entweder im Herkunftsstaat um die entsprechende Erlaubnis/ Erweiterung der Erlaubnis kümmern, oder sich erstmalig als Dienstleister im Ausland anmelden.
2 09.11.2015 09:50 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Solon
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Grenzgaengerin Grenzgaengerin ist weiblich
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Vielen Dank für die Antwort.
Betreffend der erstmaligen Anmeldung als Dienstleister, muss man dieses dann beim örtlichen Gewerbeamt im Ausland tun?

LG
3 09.11.2015 10:20 Grenzgaengerin ist offline E-Mail an Grenzgaengerin senden Beiträge von Grenzgaengerin suchen
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Das beantwortet das Internet wie folgt:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...ite.990069.html
4 09.11.2015 11:07 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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