und zwar geht es um grenzüberschreitende Dienstleistungen und Gewerberecht.
Man erbringt jetzt eine gewerbliche Dienstleistung (Bauleistungen) für einen Kunden im Ausland. Jetzt geht es um weitere Leistungen für diesen Kunden, die aber nicht im Gewerbeschein angemeldet sind. Muss man jetzt den Gewerbeschein für diese Leistungen im Ausland, entsprechend erweitern oder im Ausland anmelden oder kann man es einfach machen? (Ausland = Österreich)
LG
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Grenzgaengerin: 09.11.2015 09:34.
Grenzüberschreitende Dienstleistungen können per se nur solche sein, welche auch im Herkunftsstaat erlaubt ausgeübt werden.
Will man sein Angebot erweitern, müßte man sich entweder im Herkunftsstaat um die entsprechende Erlaubnis/ Erweiterung der Erlaubnis kümmern, oder sich erstmalig als Dienstleister im Ausland anmelden.
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