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Zum Ende der Seite springen Zwei Gaststättenbetriebe, aber nur ein Eingang
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wfb wfb ist männlich
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traurig Zwei Gaststättenbetriebe, aber nur ein Eingang

Wir haben derzeit den Fall, dass Gewerbetreibender X ein Café und eine ShishaBar betreibt. Der Betrieb hat einen Eingang. Im vorderen Zimmer befindet sich das Café und im hinteren die ShishaBar. Nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) ist es lediglich erlaubt im Nebenraum zu rauchen, in diesem Fall im hinteren Zimmer, der ShishaBar. Herr X möchte aber zudem, dass seine Gäste im vorderen Zimmer rauchen dürfen. Hierfür hat er beide Betriebe separat angemeldet. Faktisch jedoch betreibt er Sie als ein Gewerbe, wonach er das NRSG nicht umgehen kann.

Nun kam die Frage seines Anwaltes, ob es rechtlich möglich sei, den hinteren Raum abzutrennen, eine eigene Theke, ein eigenes Aufsichtspersonal sowie eine getrennte Buchführung einzurichten?

Hierbei ist insbesondere die Frage: Ist es rechtlich möglich, dass der hintere Betrieb, der dann eigenständig agiert, den selben Eingang nutzt wie der Vordere, da es immer zwingend notwendig ist durch das vordere Lokal in das Hintere zu gelangen?
1 03.11.2015 15:37 wfb ist offline E-Mail an wfb senden Beiträge von wfb suchen
Solon
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Früher gab es Mal die Botschaft, dass zwei Gaststätten angenommen werden können, wenn diese organisatorisch getrennt voneinander betreibbar sind. Das scheint mir nicht der Fall zu sein, wesewegen die vom RA angedachte Lösung wohl zu verwerfen ist.
2 03.11.2015 16:12 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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RE: Zwei Gaststättenbetriebe, aber nur ein Eingang

Hallo,
die Frage stellt sich für mich, was ist wenn aus gewerblicher Sicht oder die Lebensmittelüberwachung bzw. Gesundheitsamt …etc. die vorderste Gaststätte, schließen muss. Wie soll die ShishBar weiter laufen?
Was passiert wenn ein Automatenaufsteller seine Geldspielgeräte aufstellen möchte, in dem Cafe´ und auch in der ShishBar?
Ups, dann haben wir ja gleich mal die doppelte Anzahl von Geldspielgeräten.
Meine Frage weiter, ist die ShishBar ein Nebenraum????? (nein oder…)
Ist das „Cafe´“ durch die ShishBar, wo geraucht werden kann, auch rauchfrei??????
Was hält das Bauordnungsamt vom Umbau? (Bandschutz, Fluchtweg)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zwei getrennte Buchführungen geben soll.
Ich hatte so einen ähnlichen Fall und aus den zwei Gaststätten, ist wieder eine entstanden.
smile
3 04.11.2015 10:56 Knoblauchschachtel ist offline E-Mail an Knoblauchschachtel senden Beiträge von Knoblauchschachtel suchen
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Der Anwalt argumentiert so, dass es dennoch die Möglichkeit gibt die Nutzungsrechte für den durch die vordere, dann ggf. geschlossene Gaststätte, an die hintere Aufrecht zu erhalten. Ansonsten stellt der hintere Betrieb, die Shishabar, eine eigenständige Gaststätte dar. Sie würde lediglich die Wegerecht der vorderen Nutzen.

Die SishaBar ist ein etwas kleinerer Raum als der vordere Cafébereich. So gesehen im weiteren Sinne ein Nebenraum. Derzeit darf auch nur im Shishabereich geraucht werden.

Bauordnungsrechtliche Fragen außen vor. ;-)
4 26.11.2015 08:15 wfb ist offline E-Mail an wfb senden Beiträge von wfb suchen
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Hallo aus Bad Fallingbostel,

kann so etwas den baurechtlich eine eigenständige Betriebsstätte sein?

Regina Runge
5 26.11.2015 12:09 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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