Änderung der Tätigkeit bei einer UG |
Steffko007
Jungspund
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Änderung der Tätigkeit bei einer UG |
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Hallo,
ich hätte eine Frage wie ist es zu handhaben wenn sich die Tätigkeit einer UG ändert. Muss der GF auch erst zum Notar um die neuen Tätigkeiten im HR eintragen lassen zu können oder kann ich einfach die Tätigkeit im Zuge einer Ummeldung ändern ohne das diese im HR geändert wurden?
Danke und Liebe Grüße aus Fürth
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1
25.09.2015 11:24 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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RE: Änderung der Tätigkeit bei einer UG |
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Hallo,
die Änderung der Tätigkeit ist nach § 14 Abs. 1 GewO mit einer Ummeldung anzuzeigen.
Der im Handelsregister eingetragene Gegenstand des Unternehmens ist nicht unbedingt mit der konkret ausgeübten Tätigkeit gleichzusetzen, sondern in der Regel weiter gefasst. Welche rechtlichen Folgen es hat, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft nicht mehr vom Gegenstand des Unternehmens abgedeckt wird, ist eine Frage des Handels- bzw. GmbH- Rechts und nicht des Gewerberechts. Die Frage wird deshalb in diesem Forum wahrscheinlich nicht beantwortet werden können.
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2
28.09.2015 08:18 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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RE: Änderung der Tätigkeit bei einer UG |
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Zitat: |
Original von Thomas Mischner
Die Frage wird deshalb in diesem Forum wahrscheinlich nicht beantwortet werden können. |
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... es sei denn, es liest jemand von der Rechtsabteilung einer IHK mit
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3
28.09.2015 09:20 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende
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Also ich denke, da ist es am sinnvollsten beim Registergericht mal nachzufragen bzw. im GmbH-Gesetz mal nachzusehen.
VG J. Simon
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4
29.09.2015 08:04 |
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
aber letztlich ist es doch die Eigenverantwortlichkeit des/der Gewerbetreibenden, evtl. erforderliche Erlaubnisse o.ä. unabhängig von der Gewerbeanzeige einzuholen.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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5
29.09.2015 08:07 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Delius
aber letztlich ist es doch die Eigenverantwortlichkeit des/der Gewerbetreibenden, evtl. erforderliche Erlaubnisse o.ä. unabhängig von der Gewerbeanzeige einzuholen. |
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Rechtlich ist dem so.
Ein Gewerbeamt kann aber seine Kompetenz zeigen und damit auch beim Bürger punkten, wenn es auf Fußangeln hinweist, die in anderen Rechtsbereichen liegen. In bestimmten Fällen kann der Gewerbetreibende hierbei sogar vor Existenz bedrohenden Situationen bewahrt werden.
Bei uns heißen die Abteilungen bei den Kommunen, die die Gewerbemeldungen entgegennehmen oft "Bürgerbüro". Wenn das nicht eine Worthülse bleiben soll, sollte man den Betroffenen weiterhelfen.
Im Übrigen gilt auch: Man sollte durchaus Informationen an andere Stellen weitergeben, wenn man Anlass für die Vermutung hat, dass deren Rechtsvorschriften verletzt sind.
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6
29.09.2015 09:00 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
stimme dir sowas von zu
Klasse Frank!
Hast Du auch noch toll ausgedrückt, für jeden verständlich.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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7
29.09.2015 09:14 |
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
mein Statement in dieser Sache soll nicht so verstanden werden, als dass uns diese Dinge egal sind.
Wir weisen schon im Vorfeld auf evtl. Fallstricke hin und versuchen zu helfen.
Wofür uns auch immer wieder gedankt wird.
Aber letztlich muss jeder Gewerbebetrieb schon für sich selbst agieren.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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8
29.09.2015 09:27 |
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