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Zum Ende der Seite springen Anmeldung einer ausländischen Firma
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Kirchhainer Kirchhainer ist männlich
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Fragezeichen Anmeldung einer ausländischen Firma

Guten Morgen,

welche Unterlagen sowie Gebühren sind notwendig, wenn ein Betrieb, dessen Hauptniederlassung sich in Tunesien befindet (Inhaber ist auch dort wohnhaft), in Deutschland eine Zweigniederlassung oder unselbst. Zweigstelle anmelden möchte. Es handelt sich evtl. um ein Lager oder ein Geschäft mit Textilien.

Der Inhaber der Firma wohnt in Tunesien und bleibt auch dort. Dieser wird hier in Deutschland durch eine andere Person vertreten, die hier bei uns vorgesprochen hatte.

Habe schon mal in der Verwaltungsvorschrift nachgesehen. Ist eine Aufenthaltsgenehmigung (sh. unter Pkt. 5.4) auch bei erlaubnisfreien Tätigkeiten nachzuweisen und auch von Gewerbetreibenden, die nicht in Deutschland wohnen ? Welche Unterlagen sind noch erforderlich ?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße aus Kirchhain
1 16.09.2015 08:39 Kirchhainer ist offline E-Mail an Kirchhainer senden Homepage von Kirchhainer Beiträge von Kirchhainer suchen
Solon
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tizer
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2 28.09.2015 21:45 tizer ist offline Beiträge von tizer suchen
Solon
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Kirchhainer Kirchhainer ist männlich
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Nein, leider bisher noch nicht...:-(

Gruß
3 29.09.2015 07:43 Kirchhainer ist offline E-Mail an Kirchhainer senden Homepage von Kirchhainer Beiträge von Kirchhainer suchen
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Kaiser


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Moin aus Rheinhessen,
derartige Konstellationen hab ich bislang noch nicht gehabt. Ich würde diesen Personenkreis aber an meinen einheitlichen Ansprechpartner verweisen wollen, denn ich meine mich entsinnen zu können, dass genau diese Fälle von den EAP bearbeitet und mit "Laufzetteln" versehen werden sollen. Vielleicht wissen die weiter.
Einen Wohnsitz des Geschäftsinhabers in Deutschland brauche ich aber m. E. nicht, falls die Firma im Handelsregister eingetragen werden soll, würde ich die Eintragung abwarten.
Wenn der Inhaber in Tunesien bleibt, müsste aber ggf. die Frage nach einem Stellvertreter gestellt werden und ggf. eine Stellvertretererlaubnis erteilt werden.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
4 29.09.2015 07:57 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Moin,

vielen Dank für die Ausführungen.

M.E. ist der EAP nur im Zuge der Dienstleistungsrichtlinie, d.h. für Unternehmen, die im Unionsbereich ansässig sind, originär zuständig bzw. Vermittler.

In unserem Fall handelt es sich um eine Firma aus Tunesien, die nicht unter die Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht fällt.

Handelt es sich um eine einzutragende Firma im Handelsregister, muss diese sich korrekter Weise - falls es sich um eine Zweigniederlassung hier handelt - beim zuständigen Amtsgericht eintragen lassen.

Eine hier in Deutschland vertretungsberechtigte Person muss dann angegeben werden. Diese Person liegt uns inzwischen auch vor und wird die Anmeldung in den nächsten Tagen einreichen.

Wir werden dann wie gewohnt die Gewerbeanmeldung an die Fachbehörden sowie an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.

Sollte ich mich mit meinen Ausführungen zur EDLRL geirrt haben, würde ich mich hier um weitere Nachrichten freuen.

Vielen Dank! Danke

5 29.09.2015 08:48 Kirchhainer ist offline E-Mail an Kirchhainer senden Homepage von Kirchhainer Beiträge von Kirchhainer suchen
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