HILFE! Anmeldung einer KG, bestehend aus a) GbR aus nat. Person und GmbH und b) natürliche Person |
Roesje
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HILFE! Anmeldung einer KG, bestehend aus a) GbR aus nat. Person und GmbH und b) natürliche Person |
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Hallo!
Wie erfasse ich folgende Konstellation (ich arbeite mit GEVE4)????
XY KG
phG sind:
1. XX GbR > bestehend aus AA GmbH (GF S) und Person W
2. Person C
Und wie wirkt sich evtl. die Vertretungsregelung auf die Anmeldung (Erfassung der einzelnen Personen) aus?
Allg. Vertretungsregelung: Jeder phG ist berechtigt, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Jedem phG kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Konkretes Vertretungsrecht der phG:: Die XX GbR ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Gesellschafter Person C ist von der Vertretung ausgeschlossen.
Kommanditist ist S, der als GF für die GmbH eingetragen ist.
Die XX GbR ist bereits bei uns angemeldet, die GmbH allerdings nicht, weil diese Verw. eig. Vermögens ist.
Es handelt sich bei der Person S um einen unliebsamen Zeitgenossen, daher brauche ich UNBEDINGT Gewissheit, wie das alles rechtlich korrekt läuft, da der Stress bereits vorprogrammiert ist (abgesehen davon ist das alles ein faules Ei, bisher kam aber noch keine Behörde dahinter).
Ich hoffe auf eure Hilfe!!!!
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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1
11.08.2015 08:10 |
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Solon
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master_phk
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wird die KG nicht durch die Beteiligung der GmbH als phG zur GmbH & Co. KG??
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2
11.08.2015 16:25 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Hier wohl nicht, denn wir haben eben nicht nur die GmbH als Komplementär.
Ich würde die GbR "auflösen" in deren Gesellschafter mit dem Ergebnis, dass
- die GmbH,
- Person W und
- Person C
anmelden müssen, denn eine GbR kann ja nicht angemeldet werden.
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3
11.08.2015 16:58 |
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master_phk
Foren As
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4
11.08.2015 17:20 |
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Roesje
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Vielen Dank für eure Ideen!
Die GbR "auflösen" wäre aber auch nicht korrekt, denn diese steht definitiv mit im Handelsregister.
Ich konnte diesbezüglich gestern noch mit meiner Software-Firma EDV Ermtraud telefonieren.
Rein rechtlich gesehen, ist diese Konstellation mittlerweile möglich, wobei natürlich (noch) sehr ungewöhnlich. Rein theoretisch wäre das im Grunde eine
GbR & Co. KG
Diese Rechtsform gibt GEVE 4 jedoch noch nicht her. Zwecks Erfassung konnte mir jetzt wie folgt weitergeholfen werden:
1. Anmeldeformular:
Zeile 1: XY KG, phG: XX GbR, bestehend aus AA GmbH, Person W
Zeile 3-9: Angaben zu Person C
2. Anmeldeformular:
Zeile 1: XY KG, phG: XX GbR, bestehend aus AA GmbH, Person W
Zeile 3-9: leer lassen und über Beiblätter erfassen:
Beiblatt 1: GF S für AA GmbH
Beiblatt 2: Person W
Nach EDV Ermtraud ist das die beste Lösung, um a) sämtliche Personen mit aufzuführen und b) damit bei der Datenübermittlung nichts schief geht und diese Konstellation verstanden wird.
Vielleicht schreibe ich in Zeile 3-9 bei der 2. Anmeldung auch noch XX GbR, s. Beiblatt hinein.
Auf jeden Fall bin ich immer wieder erstaunt, was sich dubiose, clevere Leute so einfallen lassen können, um ihre Geschätstätigkeiten zu verschleiern. Ich bin mir nämlich bei diesem Fall sehr sicher, das dem so ist... Und es ist traurig, dass diese Leute auch noch mächtig Erfolg haben damit. Die Person, die hier hinter allem steckt, hat nämlich schon öfters sowas gebracht und das FA wie auch die Kripo waren schon hinter demjenigen her....aber sie können nichts nachweisen, der Typ ist zu clever (und gefährlich).
Ich freue mich schon auf den weiteren Kontakt mit diesem Typ...nicht
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 12.08.2015 07:53.
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5
12.08.2015 07:50 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Roesje
Die GbR "auflösen" wäre aber auch nicht korrekt, denn diese steht definitiv mit im Handelsregister.
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Das ist ja soweit klar. Bloß: Die HR-Vorschriften setzen natürlich nicht die gewerberechtlichen Grundsätze außer Kraft und die und nur die sind bei Gewerbemeldungen zu beachten. Und hiernach können im Falle von Personengesellschaften diese nicht selbst, sondern nur deren phG anmelden. Nur deswegen war meiner Meinung nach die "Auflösung" der GbR überhaupt erforderlich.
Die EDV-Lösung halte ich für unglücklich und auch nicht richtig.
Gehen wir Mal auf eine ganz gewöhnliche KG zurück. Hier steht im Feld 1 die Firma und nachfolgend der Name des Komplementärs. Warum hier anders verfahren? Warum nicht jeweils eine Meldung für alle drei phG?
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12.08.2015 09:53 |
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Roesje
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Wäre auch noch eine Idee und da hast du auch wiederrum irgendwie recht....ich lasse mir das alles mal durch den Kopf gehen...
Die Person muss mir eh noch die Formulare mit Ausweiskopien übersenden, da er mir bisher nur den HR-Auszug übersandt hat.
Das wird dem nach meiner Erfahrung sowieso nicht gefallen und ggf. wird die Person das dann wieder als sog. "Schikane" unsererseits werten und die Unterlagen gar nicht einreichen und vielleicht wieder zur Nachbarstadt wandern und dort anmelden, weil Nachbarstädtchen nicht so genau drauf guckt wie wir hier. Das wäre natürlich meine Lieblingslösung ;-)
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7
12.08.2015 10:06 |
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