Windenergieanlagen |
Madeleine
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Ich habe jetzt nur sehr alte Beiträge dazu gefunden und würde daher gern aktuell wissen, ob Windenergieanlagen unselbstständige Betriebsstätten sind.
Ich tendiere zu nein, da es für mich keine Betriebsstätte ist, da hier keine Anbahnungsgeschäfte stattfinden.
Aus meiner Sicht muss die Betriebsstätte dort angemeldet, wo die Verwaltung etc. der Anlage geschieht.
Kann man so eine Gewerbeanzeige zurückweisen? Hat jemand da ein Musterschreiben für mich?
Vielen Dank schon mal
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05.03.2015 16:29 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
das sehe ich auch so. Anzeigepflichtig sind nur Haupt- und Zweigniederlassungen sowie unselbständige Zweigstellen. Eine Windenergieanlage ist keine unselbständige Zweigstelle, da sie nicht unmittelbar dem Geschäftsverkehr nach außen dient. Mit dieser Begründung würde ich die Anzeige zurückweisen.
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2
06.03.2015 08:26 |
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