ist Interwiever ein anmeldepfl. Gewerbe |
Lux
Jungspund
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ist Interwiever ein anmeldepfl. Gewerbe |
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Ein Bürger interwievt für die Bahn 2015 Gäste für eine Studie der Landesregierung M-V
und macht statistische Erhebungen muss er Gewerbe anmelden oder nicht.
Ich bin der Meinung nicht, weil er dies nicht auf Dauer macht.
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1
04.03.2015 14:14 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: ist Interwiever ein anmeldepfl. Gewerbe |
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Hallo,
es stellt sich hierbei die Frage, ob er als Unternehmer handelt und wie seine Tätigkeit abgerechnet wird.
Wenn er nicht nur diese Interviews durchführen will, sondern grundsätzlich auf dem Markt agieren möchte und nach Aufträgen als Interviewer auch von anderen Unternehmen/Einrichtungen sucht sowie das Entgelt für seine Dienstleistung jeweils frei verhandelt, ggf. auch Personal einstellen könnte, welches die Interviews führt, wäre eine Einstufung als eine gewerbliche Tätigkeit möglich.
Ansonsten würde ich es auch nicht als Gewerbe einstufen.
Gruß
HBinder
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2
05.03.2015 07:55 |
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