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Zum Ende der Seite springen Erbengemeinschaft wie gewerbelich anmelden????
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Lima2010 Lima2010 ist männlich
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Erbengemeinschaft wie gewerbelich anmelden????

Hallo liebe Mitglieder Moin ,

ich stehe im Moment auf dem Schlauch und bräuchte mal wieder eine kleine Gedenkstütze....

Also eine Erbengemeinschaft vermietet Ihre Grundstücke, welche nicht gerade sehr wenig sind. Es werden somit Einnahmen (Mieteinnahmen) erzielt, sodass hier von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen ist.

Nun ist die Frage wie diese Erbengemeinschaft gewerberechtlich zu erfassen ist. Müssen alle Erben erfasst werden oder reicht ein sogenannten Haupterben (der benannt worden ist um sich um alles zu kümmern) wie bei einer OHG, wo eine ähnliche Vertretungsregelung zu treffen ist????

Ich bitte um Hilfe und bedanke mich im voraus für die Bemühungen...

Viele Grüße

__________________
gez. Lima 2010
1 29.12.2014 08:19 Lima2010 ist offline Beiträge von Lima2010 suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

wenn die Erbengemeinschaft eigene Grundstücke vermietet, handelt sich das meines erachens um eine Verwaltung eigenen Vermögens, auch wenn einer aus diesem Kreis die federführung übernommen hat.
Eine Gewerbeanzeige wäre dann nicht erforderlich

Regina Runge
2 06.01.2015 09:40 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Zitat:
Original von Runge
wenn die Erbengemeinschaft eigene Grundstücke vermietet, handelt sich das meines erachens um eine Verwaltung eigenen Vermögens ...
Eine Gewerbeanzeige wäre dann nicht erforderlich


Dem stimme ich zu.

Und sollte doch einmal eine Erbengemeinschaft ein Gewerbe ausüben, würde ich sie im Hinblick auf § 14 GewO wie eine GbR behandeln.

3 06.01.2015 10:18 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo in die Runde,

ich bin der Ansicht, dass eine Erbengemeinschaft regelmäßig nicht in der Lage ist, tatsächlich ein Gewerbe zu betreiben.

Grund:
Eine Erbengemeinschaft ist keine Gesellschaft sondern eine Gesamthandsgemeinschaft, die gemeinschaftlich das Erbe des Erblassers antritt. Sie ist somit einerseits "zweckgebunden", indem sie die bloße Verwaltung und Verwertung von Vermögen betreibt. Diese Tätigkeit unterfällt jedoch nicht dem gewerberechtlichen Gewerbebegriff.

Andererseits kann eine Erbengemeinschaft nur Verfügungen zur "gesamten Hand" treffen, wodurch zu jedem Rechtsgeschäft das Einverständnis aller Erben notwendig ist. Dies stelle ich mir in der Praxis geradezu unmöglich vor.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
4 06.01.2015 10:46 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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