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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB C.Stapler 10.12.2014 15:26
 RE: Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB C.Stapler 14.01.2015 12:34

Autor
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C.Stapler   Zeige C.Stapler auf Karte C.Stapler ist männlich
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Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB

Hallo Kollegen,

als Landkreis sind wir ja zuständig für die Verfolgung und Ahndung von OWi´s nach § 103 HGB.

Jetzt hat sich für mich die Frage gestellt, wer denn die zuführenden Tagebücher prüft und evtl. OWi-Verdachte an uns weiterleitet. Kopfkratz

Wer weiß das und hat das vielleicht auch schon mal gemacht? Bei uns ist bisher noch nichts eingegangen. Weißnicht

Für reichlich Antworten wäre ich Euch dankbar.

Grüße aus dem Vogelsberg
1 10.12.2014 15:26 C.Stapler ist offline E-Mail an C.Stapler senden Beiträge von C.Stapler suchen
Solon
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Themenstarter Thema begonnen von C.Stapler


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RE: Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB

Schönen guten Tag,

ich dachte, ich würde hier mal eine Antwort erhalten, aber scheinbar weiß dann doch niemand so richtig, wer zuständig ist oder sehe ich das falsch?

Es geht hier nicht um irgendwelche "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen". Es interessiert mich und ich bin leider noch nicht fündig geworden.


Grüße aus dem Vogelsberg
16 14.01.2015 12:34 C.Stapler ist offline E-Mail an C.Stapler senden Beiträge von C.Stapler suchen
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