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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung einer Körperschaft öffentlichen Rechts
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VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Fragezeichen Gewerbeanmeldung einer Körperschaft öffentlichen Rechts

Moin Moin aus dem Regen...

Ich habe bei meiner Suche nichts gefunden, deshalb möchte ich die Frage mal so in die Runde stellen:

hier möchte eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Gewerbeanmeldung vornehmen, ohne hierbei die private Adresse des Vorstandes anzugeben. Meiner Meinung nach ist diese jedoch erforderlich. Aber: woraus ergibt sich dies genau? Weißnicht
Ich habe schon einen Blick in § 33 HGB geworfen, doch der bezieht sich ja eher auf die Handelsregistereintragung. Kopfkratz
Hat Jemand Erfahrung mit so etwas? Wie geht ihr mit so etwas um?

Für ein wenig Brainstorming wäre ich sehr dankbar anbeten
1 10.12.2014 09:45 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
Solon
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sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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Unter www.smartsteuer.de/portal/lexikon/K finden sich weitere Informationen zur K.d.ö.R.
Gewerbeliche Anmeldung geht natürlich, aber ein vertretungeberechtigter Verantwortlicher muss schon benannt sein (meiner bescheidenen Meinung nach).

Grüße aus Mittelhessen
2 10.12.2014 10:52 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Gewerbeanmeldung einer Körperschaft öffentlichen Rechts

Hallo,

ich würde mal sagen, weil das Formular für die Gewerbe-Anmeldung die Angaben fordert. Wenn bei juristischen Personen in die Felder 3-9 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen sind, dann auch bei einer K.d.ö.R. Nur bei einer inländischen AG wird auf die Angaben verzichtet.

Gruß
HBinder
3 10.12.2014 13:49 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von VeSa


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Ja, das sehe ich an sich ja auch so. Nun habe ich aber dummer Weise schriftlich, dass der Herr dazu nicht bereit ist, weil er der Ansicht ist der Vorgang betreffe die Körperschaft, nicht ihn privat. Er möchte daher lediglich seinen Namen angeben sowie die Adresse der Körperschaft. Was mir eindeutig zu wenig ist!

Ich müsste also in letzter Konsequenz eine Eintragung ablehnen, wenn er dabei bleibt. Das ist zumindest meine aktuelle Meinung dazu.

Leider habe ich wie gesagt außer "das Formular fordert das" und "bei einer GmbH machen wir das auch" keine wirkliche Argumentation, die ich ihm schlüssig darlegen könnte. Das ist es, was mich ein wenig stört.
Der Landmann/Rohmer meint in Rn 63 zu § 14: "Da juristischen Personen die Unzuverlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter direkt zuzurechnen ist, ist die Kenntnis dieser Daten für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der juristischen Personen von großer Bedeutung." Das ist das einzige, womit man evt. noch argumentieren kann Weißnicht

Vielleicht hat ja noch Jemand eine Idee *hoff*

Vorerst wünsche ich aber mal einen schönen Feierabend smile
4 10.12.2014 15:30 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

unter http://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person

findet man bei Weblinks die "Schematische Übersicht über die juristischen Personen im Gefüge der Rechtssubjekte "

Auf dieser ist super aufgelistet das Körperschaften als juristische Personen zählen und "als bloße Rechtskonstrukte aber nicht handlungsfähig. Sie bedürfen der Organisation und für sie handelnder natürlicher Personen, der Organwalter."

Die entsprechende Rechtsprechung ist dort auch zitiert.

Des Weiteren habe ich zur Kommentierung §1 Nr. 4 im Handbuch zum Brandenburgischen Gaststättengesetz (Belger/Land) folgendes gefunden:

"Auch Stiftungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften des ÖR zählen zu den "juristischen Personen", besitzen jedoch für des Gewerberecht nur untergeordnete Bedeutung, da sie entweder nicht oder in seltenen Fällen ein Gewerbe betreiben. So auch im Fall der Gemeinde. Diese darf sich zwar nach § 91 BbgKVerf wirtschaftlich betätigen...."

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter um zu argumentieren, dass die Körperschaft des ÖR als juristische Person behandelt werden muss. Ohne gesetzlichen Vertreter ist sie nicht handlungsfähig. Und ohne die vollständigen Angaben der dazugehörigen natürlichen Person ist dies eine ordnungswidrige Gewerbeanmeldung nach §146 Abs. 2 GewO.

LG

Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
5 11.12.2014 11:46 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Gewerbeanmeldung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

also irgendwie habe ich so meine Zweifel, dass bei juristischen Personen tatsächlich der Geschäftsführer erfasst werden muss... zwar machen wir das auch so, aber ich glaube, es gibt sogar Gewerbeprogramme, die das nicht vorsehen... Gewerbetreibender ist ja in erster Linie die GmbH...
6 11.12.2014 13:54 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

welche Angaben in die Gewerbeanzeige aufzunehmen sind, ergab sich bisher aus § 14 Abs. 4 GewO („alter“ Fassung) bzw. künftig aus § 1 GewAnzV (bzw. bei elektronischer Erstattung der Gewerbeanzeige § 2 Abs. 1 GewAnzV), jeweils i. V. m. den Formblättern GewA1, GewA2 und GewA3.
In den Formblättern steht jeweils der Satz: „Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet).“
Damit steht fest, dass diese Angaben zum notwendigen Inhalt der Gewerbeanzeige gehören.
7 11.12.2014 14:44 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Ich sehe das absolut genauso wie Tommy Mischner. Wir hatten dieser Tage genau das gleiche Problem mit einer GmbH. Hier wird im HRB auch nur der Name des/der GF hinterlegt.

Da fragt die Gemeinde, wie kann ich die Wohnortanschrift des GF verlangen?
Das ergibt sich ganz klar aus der Verpflichtung, eine Gewerbeanzeige in den amtlichen Vordrucken vollständig auszufüllen.

Letztendlich handelt immer die Organschaft für die JP und nicht diese selbst.
8 12.12.2014 09:56 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Moin Moin von der D...

wir haben hier den Fall, dass die V AG gewerblich abgemeldet wurde, weil sie m it der Ge Versicherung AG vecshmolzen ist. Danach soll aber kein Gewerbe mehr angemeldet werden, weil das Versicherungsgewerbe im Rahmen Organträger und Organtochterschaft nicht mehr meldepflichtig sei.
Hat jemand schon so etwas gehört, gelesen oder???
Ich habe gesagt: gibt es nicht, also gewerblich anmelden, sonst die entsprechenden gewerberechtlichen Konsequenzen.
Oder ist etwas an uns vorbeigerauscht?
Bitte um baldige Mitteilung, die Firma agiert ja bundesweit, also müßte das ja häufig vorkommen.
Danke Danke vielmals im voraus.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von BE-DE: 28.08.2015 10:57.

9 28.08.2015 10:20 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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