Was bringt die TR 5.0 ? |
Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
nun erhielt ich den Entwurf der TR 5.0 zum Lesen und muss sagen,
dass dort endlich ein Schlußstrich unter die herstellerfreundlichen "Einsatzinterpretationen" der alten Versionen gezogen wurde.
Sehr gut ist dort z.B. die Definition des Geldspeichers, die überfällig war und nun endlich die alte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zehnervorlage aufgegriffen hat.
Hier soll es zukünftig heißen
"Ein Geldspeicher ist die Anzeige des vom Spielgerät für den Spieler verwalteten Geldes. Er hält Geld für Einsatzleistungen bereit und nimmt erzielte Gewinne auf. .... Das durch Geldspeicher verwaltete Geld gehört dem Spieler."
VG
Meike
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1
26.11.2014 19:24 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Was bringt die TR 5.0 ? |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
nun erhielt ich den Entwurf der TR 5.0 zum Lesen und muss sagen,
dass dort endlich ein Schlußstrich unter die herstellerfreundlichen "Einsatzinterpretationen" der alten Versionen gezogen wurde.
Sehr gut ist dort z.B. die Definition des Geldspeichers, die überfällig war und nun endlich die alte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zehnervorlage aufgegriffen hat.
Hier soll es zukünftig heißen
"Ein Geldspeicher ist die Anzeige des vom Spielgerät für den Spieler verwalteten Geldes. Er hält Geld für Einsatzleistungen bereit und nimmt erzielte Gewinne auf. .... Das durch Geldspeicher verwaltete Geld gehört dem Spieler."
VG
Meike |
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hi meike ,
ab wann könnte diese verordnung in kraft treten ?
übergangsfristen sind nun besonders wichtig !!
pg.
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2
26.11.2014 19:35 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
ich verstehe die Frage nicht. Das sind Technische Richtlinien, d.h. die regeln das Zulassungsverfahren ab dem 04.11.2014.
VG
Meike
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3
26.11.2014 19:56 |
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petergaukler
Kaiser
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re,
also ab 4.11.2014
und die anträge auf zulassung vor dem 4.11. dann wohl nach tr.4.1
gruss
pg.
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4
26.11.2014 20:30 |
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immo2012
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Das durch Geldspeicher verwaltete Geld gehört dem Spieler
ich verstehe solche dummen Aussagen nicht richtig.
wem soll das Geld denn sonst gehören?
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5
26.11.2014 21:34 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Was bringt die TR 5.0 ? |
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Der Artikel 1 der 6. Novelle der Spielverordnung ist am 11. 11. 2014 in Kraft getreten.
Grüße
__________________ gmg
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7
27.11.2014 01:07 |
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LotharM
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RE: Was bringt die TR 5.0 ? |
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Gmg, danke für den Hinweis, Inkrafttreten war ja am Tag der Verkündigung
Richtig ist also:
Anhängige Anträge nach TR4.1 werden von der PTB seit dem 11.11. nicht mehr entschieden - also sollte es keine neuen Zulassungen nach TR4.1 ab dem 11.11. mehr geben.
Lothar
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8
27.11.2014 07:48 |
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LotharM
Mitglied
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Und das Zulassungsdatum der Bauarten der neuen Spielpakete ist?
Für zugelassene Bauarten können weiterhin neue Spielpakete mit bisher gesperrten Spielen oder neuen Spielkombination ausgeliefert werden.
Es können auch noch neue Bauarten nach TR4.1 auf der PTB Website veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt ja nur für Bauarten für die auch Zulassungsbelege abgerufen wurden, die also in der Praxis auch in die Aufstellung gegangen sind.
Ich fände es logisch, dass die Hersteller da einiges an bereits erfolgten Zulassungen bzw zugelassenen aber bisher gesperrten Spielen zurückgehalten haben, um die Zeit bis brauchbare Spiele nach TR5 verfügbar sind, zu überbrücken - also den Fluß an tollen "Neuigkeiten" aufrecht zu erhalten.
lg
Lothar
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10
30.11.2014 19:14 |
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gmg
Foren Gott
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1) Welchen Datumsstand trägt der aktuelle Entwurf derTechnischen Richtlinien für Geldspielgeräte Version 5.0 ??
2) Ist es zutreffend, dass dieser Entwurf der Technischen Richtlinien für Geldspielgeräte in der nächsten Woche mit den Sachverständigen besprochen werden soll??
Grüße
__________________ gmg
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11
06.12.2014 10:31 |
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gmg
Foren Gott
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RE: Was bringt die TR 5.0 ? |
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Zitat: |
Original von gmg
1) Welchen Datumsstand trägt der aktuelle Entwurf derTechnischen Richtlinien für Geldspielgeräte Version 5.0 ??
2) Ist es zutreffend, dass dieser Entwurf der Technischen Richtlinien für Geldspielgeräte in der nächsten Woche mit den Sachverständigen besprochen werden soll??
Grüße |
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__________________ gmg
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12
06.12.2014 15:30 |
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Rooobert
Routinier
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Bitte
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13
07.12.2014 23:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
das habe ich doch gerne gemacht.
Hallo zusammen,
nun etwas Wirkung hatte bereits das Eröffnen des Themas und
die erste Stellungnahme dazu wurde auch bereits angefragt und darf an Interessierte weiter geleitet werden.
Ich bin sehr gespannt, ob noch weitere Stellungnahmen eingefordert werden.
Und ich bin besonders gespannt wie die PtB das "Zustellungsproblem" der Teilrücknahmen/-widerrufe von Zulassungen = "Softwareverfristung" löst.
Wer glaubt, dass er mal eben den §33e GewO ändern kann und der Rest ist egal wird dann auch schon mal von der Lebenswirklichkeit, vor allem der des Strafrechts eingeholt. - Zuletzt vor wenigen Wochen.
VG
Meike
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14
11.12.2014 05:12 |
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cUlater
Eroberer
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hi ho!
kann otto-normalverbraucher den entwurf der tr 5.0 eigentlich irgendwo aufrufen?
cUlater aLigator
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15
17.12.2014 15:00 |
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gmg
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Zitat: |
Original von cUlater
hi ho!
kann otto-normalverbraucher den entwurf der tr 5.0 eigentlich irgendwo aufrufen?
cUlater aLigator |
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Den Entwurf nicht, jedoch die endgültige Fassung.
Diese gibt es bei der Europäischen Kommission.
Wird im Rahmen des Notifizierungsverfahrens veröffentlicht.
Grüße
__________________ gmg
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16
17.12.2014 15:30 |
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gmg
Foren Gott
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Das ergibt sich wohl aus der 7. Novelle der Spielverordnung....
Artikel 1 Abs. 2....
Grüße
__________________ gmg
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18
18.12.2014 21:12 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
was bringt eine Notifizierung, wenn man schon wieder hört,
wie die PtB die Spielverordnung "interpretiert"
und was daraus für neue "tanzende Jungfrauen" entstehen könnten.
Diesmal können sich alle sicher sein, dass die "Fehlinterpretationen", die dann zu "Fehlentwicklungen" führten und u.a. hier jahrelange Schreiberei verursacht hatten, anders "begleitet" werden.
Daher zur Erinnerung der neue §13 Abs. 1 SpielV in wichtigen Auszügen
http://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__13.html
..Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes....
.......Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.............
VG
Meike
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19
21.12.2014 08:19 |
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angela
Doppel-As
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Das Problem ist doch, dass sie SpVo den Herstellern eine "Interpretation" aufzwingt. Höchsteinsatz 20ct - Höchstgewinn 2€.
Wenn man das wörtlich umsetzt hat man Geräte wie in den 50ern, 20ct rein bei 3 Königen fallen 2€ unten raus - super Sache.
Man sollte die ganze SpVo vernünftig gestalten - so dass alle damit leben können. Aber das wird wohl nie passieren, solange zuviele Ahnungslose in diesem Brei rumrühren.
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20
21.12.2014 14:39 |
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