Die diktierte Spielverordnung & Zahlentrixereien mit selbiger |
BrainTopping
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Die diktierte Spielverordnung & Zahlentrixereien mit selbiger |
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Ursprünglich wollte ich ja nur darauf eingehen, wie die Spieler mittels einem suchterzeugenden/suchtsteigernden Laufverhaltens der GSG in die Sucht und strategisch in den Ruin getrieben werden. Aber ich weite das Thema wohl aus und werfe einfach mal ein paar Behauptungen in den Raum.
DIE DIKTIERTE SPIELVERORDNUNG:
Es geht um diese 3 Punkte der Spielverordnung:
[...]
- Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden müssen, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,
- die Gewinnaussichten zufällig sind und für jeden Spieler und jede Spielerin gleiche Chancen eröffnet werden,
- Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen.
Erstmal kann ein Spielverlauf nicht rein zufällig sein, wenn ein durchschnittlicher Kasseninhalt verbleiben soll. Das funktioniert mit einem echten Zufallsgenerator nur dann, wenn jeder einzelne Gewinn direkt ausgeworfen wird. Weil der Kassenverbleib von der Entscheidung des Spielers abhängt, einen Gewinn "mit nach Hause zu nehmen", oder ihn weiter im Spiel zu belassen und zu riskieren, können z.B. die Spielautomaten der Casinos sowie die GSG nach der alten Spielverordnung nur über eine Auszahlungsqote definiert werden.
Ein Kassenverbleib aber kann nur dann garantiert werden, wenn der Spielverlauf von der Entscheidung des Spielers abhängig ist, einen Gewinn weiter zu riskieren oder ihn auszahlen zu lassen. Der Systemfehler des Spiels "Burn the Sevens Mystery" ist dafür ein schönes Beispiel, denn ein Vorteil ergab sich aus dem Umstand, dass die gespeicherten Actiongames (oder wie die Dinger bei Bally heissen) nicht in der "Kontoführung" des GSG berücksichtigt wurden. Der Spielverlauf richtete sich also nicht nach dem richtigen "Kontostand" aus.
Aber von einem wirklichen Zufall steht ja auch nichts in der Spielverordnung. Denn schliesslich heisst es ja nur, dass die Gewinnaussichten zufällig sind und dass sich für jeden Spieler und jede Spielerin die gleichen Chancen eröffnen.
Aber ist das nicht auch Augenwischerei? Ich finde nicht, dass man von gleichen Chancen sprechen kann, wenn die Spielentscheidung in Abhängigkeit zu vorherigen Entscheidungen des Spielers (z.B. Einsatzhöhe) steht. Schliesslich erhält man an einem GSG nach 10 Drehungen a 10 Cent eine andere Gewinnsumme, als wenn man sich in der selben Situation für zwei Drehungen a 50 Cent entschieden hätte. Also eröffnen sich doch auch nur die gleichen Chancen, wenn ein GSG in der entsprechenden Situation identisch bespielt wird. Was soll dieser Abschnitt dann für einen Sinn machen, ausser dass er den Eindruck erweckt, dass die Spielentscheidung vom Zufall abhängt? Naja, zumindest sind die Gewinnaussichten zweifellos zufällig. Das ist ja schon mal was.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Textausschnitt aus einem PDF-Dokument von awi-info recht interessant, (http://awi-info.de/userupload/files/Spie...fo_download.pdf):
Die Spielverordnung gibt keine Auszahlquote vor. Die sich in der Spielpraxis ergebende Quote hängt u. a. von der Mathematik der einzelnen Spiele und vom Spielverhalten bzw. den Spielstrategien der Spieler ab.
Spielverhalten und Spielstrategien- eine nette Umschreibung dafür, dass das GSG den Spieler konditioniert und es auf gewisse "Verhaltensmuster" reagiert. Ein wesentlicher Fokus scheint darauf zu liegen, den Spieler zu höheren Grundeinsätzen zu motivieren. Ausserdem wird das Suchtgedächnis ständig gecoacht.
So ist der Systemfehler in dem Spiel "Fruits on Fire" ein Hinweis auf eine Funktion, die dem Spieler auf einen der "letzten Drücker" (also mit den letzten vorhadenen aufgebuchten Punkten) einen speziellen Gewinn zuweisen soll. Sowas mag das Suchtgedächnis.
Der Systemfehler in dem Spiel "Miss Kitty" ist ein Hinweis auf eine Funktion, die Gewinnphasen kurz vor die Pause legt, um den Spieler auch über die Pause hinweg an das Gerät zu binden.
Ich vermute beide Funktionen sollten in den entsprechenden Situationen eigentlich nur punktuell aufgerufen werden, wurden durch einen Fehle jedoch in jeder der entsprechenden Situationen aufgerufen.
Interessant finde ich auch den Hinweis von der AWI, dass die Spielverordnung keine Auszahl(ungs)quote vorgibt. Denn man kann die maximale Summe, die durchschnittlich in der Kasse verbleibt, durchaus als Auszahlungsquote definieren. Diese Auszahlungsquote hat aber nur indirekt mir dem Spielverlauf zu tun.
Der Grund dafür, dass man eine Auszahlungsquote ermitteln kann, liegt in der netten Definition von einem Spiel als Buchungsvorgang(a 20 Cent). Man kann also immer den gleichen Spieleinsatz zugrunde legen, weshalb sich aus den Rahmenbedingungen (max. 80 Euro Einsatz in der Stunde und im Durchschnitt max. 33 Euro Verlust) eine durchschnittliche Auszahlungsquote errechnen läßt. Der "Hausvorteil" beträgt laut Spielverordnung also maximal 41,25 % (33/80 * 100) und die Auszahlungsquote somit mindestens 58,75%.
Das Spielgeschehen richtet sich mit absoluter Sicherheit an einer jeweils konkreten Auszahlungsquote (in Bezug auf den "Kontostand"und weitere Parameter), die irgendwo im System des GSG hinterlegt ist. Ich würde mal sagen, dass man die individuell eingestellte Auszahlungsquote eines GSG unter Berücksichtigung einer Toleranz von +/- 10000 Euro anhand der Belege ermitteln kann.
Sowas wie das Begrüßungsgeld wird durch Erhöhung des virtuellen Kontostandes verwirklicht.
Die Auszahlquote wird vereinfacht gesagt dadurch realisiert, dass den Spielern unter den bisher genannten Bedingungen Gewinne "angeboten" werden. Im Zuge dessen können einzelne Spiele durch ein "Merhangebot" von Gewinnen gepusht werden, solange eine Kompensierung durch das "Minderangebot" von Gewinnen in anderen Spielen des GSG erfolgen kann.
FAZIT:
Die Auszahlquote am Wechselmodul und die nicht vorhandene Auszahlquote im Spiel selbst werden also in der Spielverordnung sowie in dem Text von der AWI zu einem zähen Brei vermischt, mit der Absicht Alles und Jeden zu täuschen.
Noch breiiger wird das Ganze dann noch durch solche Sachen wie diese Übersicht der Auszahlungsquoten (http://www.novomatic.com/upload/file/Mat...i_09%5B0%5D.pdf) ,die auch in diesem Forum in Bezug auf GSG eingebracht wurde. Oder durch Hersteller, die auf Messen indirekt die grundsätzliche Verwendung eines Zufallsgenerators suggerieren (http://youtu.be/lAsJaPU4Sxg?t=7m13s)
Und von keinem Suchtexperten wird das Laufverhalten der GSG kritisiert - geschweige denn die dazugehörige übergrenzwertige Formulierung in der Spielverordnung! Wie bekommt man sowas bloss hin?
ZAHLENTRIXEREIEN:
In diesem Forum bin ich auf eine interessante Aussage zu ADP gestossen, der nicht widersprochen wurde. Der User Jochen B. schreibt: [...]Bekanntlich liegt die Auszahlquote bei durchschnittlich > 85%![...] (http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-9836.html)
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, im gleichen Jahr: [...]durchschnittlichen Verlust des Spielers von rund 12 Euro je Spielstunde[...] (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/109/1710982.pdf)
85% von 80 Euro sind 12 Euro!!!! Bei den GSG werden also pro SPIELSTUNDE 80 Euro eingeworfen, wovon durchschnittlich 12 Euro in der Kasse verbleiben?
(Ich habe diese exakte Übereinstimmung zwar bewusst konstruiert. Aber es gibt einige andere grundsätzliche Aussagen, in denen ähnliche Werte genannt werden.)
Ja, ne - iiis klar! Ich fress ehrlich gesagt einen Besen, wenn sich die SPIELZEIT über was anderes als die Zeit des Buchens und/oder die Zeit der aktiven Bespielung definiert.
Deshalb wird wohl eher so ein Schuh daraus:
Pro 80 Euro Einsatz verbleiben 33 Euro in der Kasse - der "Hausvorteil" beträgt somit etwa 40 %. Daraus schliesse ich, dass der durchschnittliche Einsatz/Stunde, der zu einem Spieleraufwand von ca 12 Euro/Stunde geführt hat, ca. 30 Euro betragen hat.
Das sind natürlich utopische Zahlen, das weiss jeder Aufsteller. Aber für solche Zaubereien gibt es ja Gott sei Dank Spieleraufwandverkürzer wie den Roulette-Systemfehler...
Eine Verarschung vor dem lieben Herren!!!!!!!
http://www.youtube.com/watch?v=sOoshJPZk...=youtu.be&t=52s
Paul Gauselmann: "Von jedem eingeworfenen Euro erhält der spieler 75-80% zurück"
Jaja...blah blah! Oder es sind 60% - und zwar auch nur, wenn bei den berücksichtigten GSG keine Spielaufwandverkürzungen und/oder Netzwerktrixereien eingesetzt wurden
Ob es die Süchtigen trösten wird, dass auch die Aufsteller aufs Glatteins geführt wurden? Naja, vielleicht tröstet es ja zumindest die Politiker, dass auch die Süchtigen aufs Glatteis geführt wurden! Wir trösten uns schon alle gegenseitig. Dabei haben 2 der 3 Parteien eigentlich einen Arschtritt verdient!!
Ich bin übrigens sicher, dass hier im Forum ganz viele Leser eh schon wussten, wie der Hase hüpft. Zumindest all die, die mit den Vernetzungs-Tricks und mit Systemfehlern für die erste schwere Zeit der so unterschiedlich ertragreichen Geräte entschädigt wurden.
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22.11.2014 09:09 |
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Solon
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WilderLumpi
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Dann lass das spiel sein.... es gibt wieder arbeit
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2
22.11.2014 21:52 |
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Solon
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immo2012
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was sagt denn der Arzt?
Kann man das behandeln?
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3
23.11.2014 11:33 |
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BrainTopping
Routinier
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RE: Die diktierte Spielverordnung & Zahlentrixereien mit selbiger |
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Immo, sorge Dich nicht um die Menschen, die an einem Überschuss an Empathie "leiden", wie es bei mir der Fall ist.
Sorge Dich lieber um die Soziopathen! Über Menschen, die in der Lage sind, einen Plan umzusetzen, an dessen Ende sowas steht:
Zitat: |
Original von BrainTopping
Der Grund dafür, dass man eine Auszahlungsquote ermitteln kann, liegt in der netten Definition von einem Spiel als Buchungsvorgang(a 20 Cent). Man kann also immer den gleichen Spieleinsatz zugrunde legen, weshalb sich aus den Rahmenbedingungen (max. 80 Euro Einsatz in der Stunde und im Durchschnitt max. 33 Euro Verlust) eine durchschnittliche Auszahlungsquote errechnen läßt. Der "Hausvorteil" beträgt laut Spielverordnung also maximal 41,25 % (33/80 * 100) und die Auszahlungsquote somit mindestens 58,75%.
Das Spielgeschehen richtet sich mit absoluter Sicherheit an einer jeweils konkreten Auszahlungsquote (in Bezug auf den "Kontostand"und weitere Parameter), die irgendwo im System des GSG hinterlegt ist. Ich würde mal sagen, dass man die individuell eingestellte Auszahlungsquote eines GSG unter Berücksichtigung einer Toleranz von +/- 10000 Euro anhand der Belege ermitteln kann.
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Die Auszahlquote wird vereinfacht gesagt dadurch realisiert, dass den Spielern unter den bisher genannten Bedingungen Gewinne "angeboten" werden. Im Zuge dessen können einzelne Spiele durch ein "Merhangebot" von Gewinnen gepusht werden, solange eine Kompensierung durch das "Minderangebot" von Gewinnen in anderen Spielen des GSG erfolgen kann.
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Aber solange alle, die von etwas wissen, auch ihr Stück von dem dicken Kuchen abbekommen, ist das ja alles nur halb so schlimm.....
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24.11.2014 13:44 |
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cUlater
Eroberer
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@braintopping. vielleicht wächst dir das alles übern kopf und du siehst den wald vor lauter bäumen nicht mehr. sehe die sache mal so:
die auszahlquote wurde bewusst nicht auszahlquote genannt, um auf diese weise eine (indirekte) definition des spielgeschehens vermeiden zu können. einen anderen grund kann es für die komische formulierung nicht geben.
Zitat: |
- Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen.
Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden müssen, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 33 Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,
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der andere punkt kann ja nur die legitimation zur abschaffung des zufalls bezweckt haben.
Zitat: |
- die Gewinnaussichten zufällig sind und für jeden Spieler und jede Spielerin gleiche Chancen eröffnet werden,
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die spielverordnung wurde also formuliert wie sie formuliert wurde, um das punktespiel einzuführen und den zufall abzuschaffen.
willkommen im tikatukaland.....
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5
26.11.2014 15:43 |
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BrainTopping
Routinier
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. vom 08.10.2014
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/027/1802761.pdf
12. Warum wird in der vorliegenden Verordnung keine konkrete Auszahlungsquote
für Geldgewinnspielgeräte festgelegt, sondern nur eine indirekte
Quote durch Festlegung des zu verbleibenden Kasseninhaltes ohne konkrete
Zeitraumdefinierung?
Eine Auszahlungsquote, also ein festgelegtes Verhältnis zwischen den erzielten
Gewinnen und den Einsätzen, ist nach Ansicht der Bundesregierung weniger geeignet
für den Spielerschutz als der in der Spielverordnung vorgegebene durchschnittliche
Verlust pro Stunde, also der verbleibende Kasseninhalt. Für die Begrenzung
von Verlusten und Gewinnen und damit den Spielerschutz sind primär
entscheidend die in der Spielverordnung vorgegebenen Grenzen des Spieleinsatzes
sowie der Gewinne und Verluste.
Bewusst gelogen oder einfach nicht besser gewusst? Der Grund ist, dass dieses ganze Suchterzeugungs, Casinosimulations- und Pausenkiller-Laufverhalten dann nicht mehr realisiert werden könnte. PUNKT. AUS. Was soll daran Spielerschutz sein?
böse böse
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6
26.11.2014 21:14 |
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