Steuern bei einem Gewinnspiel |
JannyHH
Grünschnabel
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Steuern bei einem Gewinnspiel |
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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Zum einen geht es nicht um die Legalität. Das Spielprinzip ist legal und wird auch in anderer Form betrieben. Ohne Werbung zu machen, es gibt einige Gewinnspielseiten!
Spieler A zahlt z.B. 10 Euro ein und spielt eine Partie SKAT gegen Spieler B, der ebenfalls 10 Euro setzen muss. Nach der Partie steht ein Spieler als Sieger da und erhält z.B. 18 Euro. 2 Euro behält der Betreiber.
Ich Frage mich nun, wo, wann und in welcher Höhe nun Steuern für den Betreiber anfallen?
Weiss es Jemand?
Danke
Jan
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1
21.10.2014 15:58 |
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Solon
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tfis
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Erlaubnis nach 33d liegt vor ?
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2
21.10.2014 21:09 |
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Solon
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JannyHH
Grünschnabel
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Hallo tfis,
ich bin garade dabei alle Wege zu gehen. Wobei das Scheitern der ganzen Idee vom der Umsatzsteuerzahlung abhängt!
Daher meine Frage!!!
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3
22.10.2014 09:20 |
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barnie
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RE: Steuern bei einem Gewinnspiel |
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Lieber JannyHH,
da Deine Frage speziell auf die Umsatzbesteuerung gerichtet ist, habe ich leider keine positive Antwort für Dich.
Hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Glücksspielen bist Du der Willkür der Finanzämter ausgeliefert. Jedes Finanzamt kann insoweit machen, was es will. Das ist sogar durch die Rechtsprechung abgesegnet. Zuletzt hat das FG Hamburg durch Urteil vom 15.07.2014 (Az. 3 K 207/13) eine solche willkürliche Besteuerung abgesegnet, nachdem zuvor der EuGH mit Urteil vom 24.10.2013 (Rs. C-440/12) eine unzulässige Rechtsfortbildung betrieben hatte.
Nach dem Urteil des FG Hamburg bist Du als Unternehmer nur "Steuersammler" für den Staat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Umsatzsteuer nach den geltenden Steuergesetzen erhoben wird. Man könnte anstelle des Wortes "Steuersammler" auch den Begriff "Melkkuh" verwenden.
Leider gibt es in Deutschland und Europa keine unabhängige Finanzgerichtsbarkeit. Also lass es lieber.
LG,
barnie
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4
22.10.2014 11:07 |
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JannyHH
Grünschnabel
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RE: Steuern bei einem Gewinnspiel |
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Hallo Berni,
Danke für Deine Antwort.
Du hast aber das Wort Glücksspiel verwendet. Es handelt sich jedoch nicht um ein Glücksspiel.
Aber wie läuft das denn bei den anderen Gewinnspielseiten. King oder Gameduell?
LG Jan
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5
22.10.2014 11:20 |
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angela
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Willst du deine Firma etwa in Deutschland anmelden ? Das klingt sehr patriotisch, wäre aber betriebswirtschaftlich ein Desaster !
Online Spieleseiten sind immer in Steueroasen ansässig, und das hat gute Gründe $$$
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6
24.10.2014 14:39 |
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JannyHH
Grünschnabel
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Naja,
Gameduell ist auch in Deuschland ansässig und können auch überleben! Ausserdem muss man in der Regel eh die Umsatzsteuer da abführen, wo der Umsatz getätigt wurde! Oder?
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7
24.10.2014 14:48 |
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angela
Doppel-As
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Nein devinitiv nicht - aber trotzdem viel Glück !
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8
24.10.2014 18:03 |
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brona
Grünschnabel
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Muss man nicht in dem Fall auch eine Steuererklärung am ende des Jahres abgeben und die Umsatzsteuer von ich glaube 19% abführen?
brona
__________________ Wer nichts wird, wird Wirt.
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9
25.10.2014 12:48 |
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