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Zum Ende der Seite springen Steuern bei einem Gewinnspiel
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JannyHH JannyHH ist männlich
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cool Steuern bei einem Gewinnspiel

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Zum einen geht es nicht um die Legalität. Das Spielprinzip ist legal und wird auch in anderer Form betrieben. Ohne Werbung zu machen, es gibt einige Gewinnspielseiten!

Spieler A zahlt z.B. 10 Euro ein und spielt eine Partie SKAT gegen Spieler B, der ebenfalls 10 Euro setzen muss. Nach der Partie steht ein Spieler als Sieger da und erhält z.B. 18 Euro. 2 Euro behält der Betreiber.

Ich Frage mich nun, wo, wann und in welcher Höhe nun Steuern für den Betreiber anfallen?

Weiss es Jemand?

Danke

Jan
1 21.10.2014 15:58 JannyHH ist offline E-Mail an JannyHH senden Beiträge von JannyHH suchen
Solon
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tfis tfis ist männlich
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Erlaubnis nach 33d liegt vor ?
2 21.10.2014 21:09 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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JannyHH JannyHH ist männlich
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Hallo tfis,

ich bin garade dabei alle Wege zu gehen. Wobei das Scheitern der ganzen Idee vom der Umsatzsteuerzahlung abhängt!

Daher meine Frage!!!
3 22.10.2014 09:20 JannyHH ist offline E-Mail an JannyHH senden Beiträge von JannyHH suchen
barnie barnie ist männlich
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RE: Steuern bei einem Gewinnspiel

Lieber JannyHH,

da Deine Frage speziell auf die Umsatzbesteuerung gerichtet ist, habe ich leider keine positive Antwort für Dich.

Hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Glücksspielen bist Du der Willkür der Finanzämter ausgeliefert. Jedes Finanzamt kann insoweit machen, was es will. Das ist sogar durch die Rechtsprechung abgesegnet. Zuletzt hat das FG Hamburg durch Urteil vom 15.07.2014 (Az. 3 K 207/13) eine solche willkürliche Besteuerung abgesegnet, nachdem zuvor der EuGH mit Urteil vom 24.10.2013 (Rs. C-440/12) eine unzulässige Rechtsfortbildung betrieben hatte.

Nach dem Urteil des FG Hamburg bist Du als Unternehmer nur "Steuersammler" für den Staat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Umsatzsteuer nach den geltenden Steuergesetzen erhoben wird. Man könnte anstelle des Wortes "Steuersammler" auch den Begriff "Melkkuh" verwenden.

Leider gibt es in Deutschland und Europa keine unabhängige Finanzgerichtsbarkeit. Also lass es lieber.

LG,
barnie
4 22.10.2014 11:07 barnie ist offline E-Mail an barnie senden Homepage von barnie Beiträge von barnie suchen
JannyHH JannyHH ist männlich
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RE: Steuern bei einem Gewinnspiel

Hallo Berni,

Danke für Deine Antwort.

Du hast aber das Wort Glücksspiel verwendet. Es handelt sich jedoch nicht um ein Glücksspiel.

Aber wie läuft das denn bei den anderen Gewinnspielseiten. King oder Gameduell?

LG Jan
5 22.10.2014 11:20 JannyHH ist offline E-Mail an JannyHH senden Beiträge von JannyHH suchen
angela angela ist weiblich
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Willst du deine Firma etwa in Deutschland anmelden ? Das klingt sehr patriotisch, wäre aber betriebswirtschaftlich ein Desaster !
Online Spieleseiten sind immer in Steueroasen ansässig, und das hat gute Gründe $$$
6 24.10.2014 14:39 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
JannyHH JannyHH ist männlich
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Naja,

Gameduell ist auch in Deuschland ansässig und können auch überleben! Ausserdem muss man in der Regel eh die Umsatzsteuer da abführen, wo der Umsatz getätigt wurde! Oder?
7 24.10.2014 14:48 JannyHH ist offline E-Mail an JannyHH senden Beiträge von JannyHH suchen
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Nein devinitiv nicht - aber trotzdem viel Glück !
8 24.10.2014 18:03 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
brona brona ist männlich
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Muss man nicht in dem Fall auch eine Steuererklärung am ende des Jahres abgeben und die Umsatzsteuer von ich glaube 19% abführen?

brona

__________________
Wer nichts wird, wird Wirt.
9 25.10.2014 12:48 brona ist offline E-Mail an brona senden Beiträge von brona suchen
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