Entertainer/Künstler/Doppelgänger - Gewerbe oder Künstler? |
Roesje
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Entertainer/Künstler/Doppelgänger - Gewerbe oder Künstler? |
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werte Kollegen!
Ich schwimme mal wieder in einem Grenzbereich herum und habe leider nichts Passendes über die Suchfunktion sowie im Lexikon gefunden. Auch im Landmann/Rohmer steht zu diesem Betätigungsfeld mal gerade gar nichts oder ich bin heute echt blind
Folgender Fall:
Ein Herr hatte hier früher bereits mehrfach Gewerbe angemeldet mit u.a. folgenden Tätigkeiten: Vermittlung von Veranstaltungen und Events, Musiker, Künstlerische Darbietungen und Veranstaltungen für Discotheken, Moderation von Shows, Motto-Parties etc.
Seit 2010 ist das Gewerbe abgemeldet.
Nun hatte ich kürzlich von unserem Vollstreckungsbeamten die Info erhalten, dass der Herr nach wie vor tätig ist und eine Homepage betreibt.
So...habe denjenigen dann erst mal angeschrieben (Aufforderung zur Gewerbeanmeldung) und er kam auch persönlich vorbei und teilte mir folgendes über seine Tätigkeit mit:
Er ist in erster Linie ein Elvis-Imitator, manchmal auch Ironman-Imitator, also ein Doppelgänger, Entertainer, Musiker = Künstler (?)
Da der Bekanntheitsgrad bereits gewachsen ist (Auftritte im TV usw.) beschränkt sich seine Tätigkeit insb. darauf, dass er sich zu Events, Motto-Parties etc. buchen lässt und dort seine Show abliefert, indem er als Musiker oder Moderator auftritt.
Darüberhinaus vermittetlt er selbst keine Veranstaltungen mehr.
Nun hänge ich an der Frage, ob diese Tätigkeit nach der GewO als künstlerische Tätigkeit und somit als freier Beruf, angesehen werden kann? Auch hinsichtlich dessen, dass wir mehrere Anzeigen von sog. "Alleinunterhaltern" und "Musikern" haben.
Beim FA ist der Herr natürlich bereits als Freiberufler geführt.
Ich komme eigentlich nach der mir vorliegenden Beschreibung der Tätigkeit zu dem Schluss, dass wir hier einen Künstler haben, der keine Gewerbeanzeige abgeben muss, möchte jedoch gerne noch eure Meinung dazu wissen, bevor ich am End noch etwas übersehen habe.
Hier konnte ich bisher nur zu dieser Fragestellung herausfinden, dass man sich einen Nachweis der Künstlersozialkasse vorlegen lassen kann.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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1
16.10.2014 09:51 |
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Solon
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BE-DE
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RE: Entertainer/Künstler/Doppelgänger - Gewerbe oder Künstler? |
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von der D...
wenn er diesen auftritten eine eigenen "Note" verleiht, kann man ihn m. E. ohne Probleme als Künstler durchgehen lassen. Das er sich bei der Künstlerkasse anmelden muss, ist seine Verpflichtung. Man kann ja der Künstlerkasse einen Hinweis geben. Wenn sie ihn haben ist, ist gut, wenn nicht, werden sie ihn sich schon schnappen (sollen).
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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2
16.10.2014 13:09 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Entertainer/Künstler/Doppelgänger - Gewerbe oder Künstler? |
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Hallo,
ich würde denjenigen auch als Künstler einstufen.
Gruß
HBinder
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3
16.10.2014 17:15 |
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J. Simon
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Einem Doppelgänger, der Originalstücke bloß kopiert und nur aussieht, wie ein Original, eine künstlerische Tätigkeit andichten zu wollen, bei der ja gerade die eigene künstlerische Gestaltung und Schaffenskraft im Vordergrund stehen sollte, halte ich für sehr grenzwertig.
Er wird ja gerade vom Auftraggeber dafür gebucht, genau diesen oder jenen darzustellen, er hat da m. E. keine eigene Entscheidungsbefugnis, wie er daher kommt, sondern er soll eben Elvis oder ein anderer Star sein, den der Kunde gerade will.
Eine Musikkapelle, die auf Kirmessen usw. Stücke nachspielt, meldet bei uns auch ein Gewerbe an.
Etwas anderes ist es, wenn der Künstler seine selbst erschaffenen Werke (auch Musik) erst erschafft und dann auf den Markt bringt, um Erfolg zu haben. Da trägt der das wirtschaftliche Risiko. Unser Elvis ist halt Elvis, singt vielleicht wie Elvis, und wird aber nicht wie Elvis bezahlt, sondern bekommt vom Auftraggeber einen ausgehandelten Festpreis. Ich sage mal: kein Künstler.
VG J. Simon
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von J. Simon: 20.10.2014 12:33.
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4
20.10.2014 12:29 |
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BE-DE
Kaiser
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vonder D...
Das meinte ich mit der eigenen Note verleihen. es gibt einfache Doppelgänger und welche, die zwar auch etwas so tun, als ob sie die berühmte Persönlichkeit seien, aber dem ganzen ihren eigenen Stil aufdrücken. Auch mit eigenen songs, nur halt so ähnlich gesungen, wie das "Vorbild". Nur nachmachen ist bei uns selbstverständlich auch Gewerbe. War vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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5
20.10.2014 13:50 |
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Roesje
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Themenstarter
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für eure Statements!
Das mit der persönlichen Note kommt schon hin, da er nicht nur Elvis-Imitator ist, sondern auch eigene Shows bzw. als alles Mögliche Shows, Moderationen etc. anbietet. Sprich, er vermarktet schon sich selbst als Künstler und wirbt nicht ausschließlich mit seinen doppelgängerischen Tätigkeiten.
Werde dem guten Mann die Mitteilung machen, dass wir das als künstlerische Tätigkeit einstufen, solange und soweit er sich mit einer eigenen künstlerischen Gestaltung betätigt.
Und wenns nicht so sein sollte...interessierts ja leider eh niemanden
(Könnte man manchmal meinen...
)
Das Finanzamt macht ja sowieso sein Ding, unabhängig ob und was in unserem Register steht und mit dem Herrn vor Gericht zu ziehen, die dann auch oft genug nicht die Unterschiede zwischen Steuerrecht & Gewerberecht kennen (hatte ich tatsächlich bei einem anderen Fall mit einer Yogaschule)...och nöö...in dem Fall hier mal nicht
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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6
20.10.2014 14:33 |
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