Schulbegleiter - Gewerbe gem. GewO? |
Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Schulbegleiter - Gewerbe gem. GewO? |
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aus Rheinhessen,
ohne weitere Sachaufklärung nur schwer zu beantworten, könnte ich mir allerdings im Bereich der Betreuung von körperlich / geistig beeinträchtigten Personen vorstellen - ich würde auf jeden Fall mal den Betroffenen fragen, welche Leistungen er da anbietet und wie er Sie abrechnet.
Eltern die Ihre Sprösslinge gegen Entgelt von einem Dritten zur Schule bringen lassen - die Idee ist so abwegig, dass Sie schon wieder wahr sein könnte - andererseits, bei wohlhabenden Leuten mit Hauspersonal ist das teilweise ja wohl schon immer so gewesen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 25.09.2014 15:40.
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25.09.2014 15:40 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Hallo,
ich denke unter Schulbegleiter ist nicht die Begleitung zur Schule gemeint, sondern die Begleitung während der Schule.
Nach einer Definition von Dworschak sind Schulbegleiter Personen,
„die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen.“[1]
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulbegleiter)
Mein erster Gedanke als ich Schulbegleiter gelesen habe ging in die Richtung Schülerlotse. Daher kann ich den Gedankengang gut nachvollziehen.
Ich denke wie Kollege Rheinhesse richtig gesagt hat, gilt es festzustellen welche Tätigkeit genau ausgeführt wird und wie diese abgerechnet werden.
Gruß
Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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26.09.2014 11:25 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
und falls das in die Richtung gehen sollte, die der verlinkte Wikipedia-Artikel vom Koll. Balzer beschreibt, dann würde ich dazu tendieren eine anzeigepflichtige Tätigkeit zu verneinen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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4
26.09.2014 12:20 |
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