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Zum Ende der Seite springen Schulbegleiter - Gewerbe gem. GewO?
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Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Schulbegleiter - Gewerbe gem. GewO?

Liebe Kollegen,

unser Finanzamt hat einen Schulbegleiter steuerlich erfasst und mir mitgeteilt, dass noch keine Gewerbeanmeldung vorliegt.
Nun frage ich mich, ob das überhautp anzeigepflichtig ist.
Wie sehen Sie das?

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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

1 25.09.2014 14:04 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Schulbegleiter - Gewerbe gem. GewO?

Moin aus Rheinhessen,
ohne weitere Sachaufklärung nur schwer zu beantworten, könnte ich mir allerdings im Bereich der Betreuung von körperlich / geistig beeinträchtigten Personen vorstellen - ich würde auf jeden Fall mal den Betroffenen fragen, welche Leistungen er da anbietet und wie er Sie abrechnet.

Eltern die Ihre Sprösslinge gegen Entgelt von einem Dritten zur Schule bringen lassen - die Idee ist so abwegig, dass Sie schon wieder wahr sein könnte - andererseits, bei wohlhabenden Leuten mit Hauspersonal ist das teilweise ja wohl schon immer so gewesen.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 25.09.2014 15:40.

2 25.09.2014 15:40 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

ich denke unter Schulbegleiter ist nicht die Begleitung zur Schule gemeint, sondern die Begleitung während der Schule.

Nach einer Definition von Dworschak sind Schulbegleiter Personen,
„die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die auf Grund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder Alltagsbewältigung der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen.“[1]

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulbegleiter)

Mein erster Gedanke als ich Schulbegleiter gelesen habe ging in die Richtung Schülerlotse. Daher kann ich den Gedankengang gut nachvollziehen.
Ich denke wie Kollege Rheinhesse richtig gesagt hat, gilt es festzustellen welche Tätigkeit genau ausgeführt wird und wie diese abgerechnet werden.

Gruß
Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
3 26.09.2014 11:25 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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Moin aus Rheinhessen,
und falls das in die Richtung gehen sollte, die der verlinkte Wikipedia-Artikel vom Koll. Balzer beschreibt, dann würde ich dazu tendieren eine anzeigepflichtige Tätigkeit zu verneinen.

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Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
4 26.09.2014 12:20 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Ja, liebe Kollegen, dahin sind meine Gedankengänge auch schon gewandert.
Ich werde die Damen dann wohl mal bitten, bei mir reinzuschauen.

Gruß aus dem sommerlich herbstlichen HH

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5 29.09.2014 14:51 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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