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Zum Ende der Seite springen Student - Gewerbeanmeldung für Auf- und Abbauhelfer
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Student123 Student123 ist männlich
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Achtung Student - Gewerbeanmeldung für Auf- und Abbauhelfer

Hallo liebe Foren-Nutzer,

nach einiger Recherche zum Thema Gewerbeanmeldung bleiben mir doch noch ein paar Fragen unbeantwortet.

Zu meiner Situation:

Ich bin 24 Jahre, Student, familienversichert und beziehe Kindergeld. (bzw. meine Eltern)

Nun habe ich ein Jobangebot bekommen wofür ich ein Gewerbeschein beantragen soll. Es geht um die Hilfe beim Auf- und Abbau einer Veranstaltung. Diese Tätigkeit ist einmalig und der Verdienst beläuft sich auf ungefähr 650€. (Dauer des Jobs 2 Wochen)
Es handelt sich nicht um eine wiederholende Tätigkeit, was nicht heisst das ich zukünftig nicht weiterhin in dem Bereich nach passenden Angeboten anderer Auftragsgeber suchen würde.

Allerdings wurde mir gesagt es gäbe keine andere Möglichkeit für den Auftraggeber
mich anzustellen bzw. eine kurzfristige Tätigkeit aufzunehmen ausser halt über den Gewerbeschein.

Ich würde nicht über die Freibeträge für Familienversicherung, Steuerfreibetrag und Kindergeld kommen soweit ich mich informiert habe.
(Auch nicht mit anderen Nebenjobs: In der Summe knapp 300€ dieses Jahr, Mit dieser einmaligen Tätigkeit zusammen knapp 1000€)

Meine Fragen wären:

1. Ist eine Gewerbeanmeldung dafür wirklich notwendig? Habe gelesen eine Rechnung
kann man auch so bei einer einmaligen Tätigkeit ausstellen. (Und diese nach
Beantragung einer Lohnsteuernummer(?) bei der fälligen Steuererklärung angeben.)

2. Würden weitere Kosten im dem Sinne das man eine Mitgliedschaft bei der IHK
anmelden müsste oder Steuern auf die angegebene einmalige Tätigkeit auf mich
zukommen? Oder bleibt es bei den Kosten für den Gewerbeschein.

3. Hindert mich diese Gewerbeanmeldung daran weitere Minijobs zukünftig anzunehmen?
(als Angestellter auf 450€-Basis)

4. Wäre es ein Problem wenn es nach der Gewerbeanmeldung bei dieser einmaligen
2wöchigen Tätigkeit bleibt. ("Wiederholungsabsicht") Muss eine Gewerbeabmeldung
später erfolgen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe nur Angst das am Ende doch noch unangehme Überraschen auf mich zukommen...

Freundliche Grüße!
1 03.09.2014 19:56 Student123 ist offline Beiträge von Student123 suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Student - Gewerbeanmeldung für Auf- und Abbauhelfer



nach Ihrer Beschreibung der Tatigkeit und insbesondere, da es sich um eine einmalige Betätigung handelt, liegt hier kein Gewerbe vor, so dass Sie dieses auch nicht anmelden können.

Ein Gewerbe liegt erst dann vor, wenn es auf eine gewisse Dauer angelegt ist, also eine Fortsetzungsabsicht besteht und man seine Arbeitskraft allgemein auf dem Arbeitsmarkt anbietet, also nicht nur einen Auftraggeber hat. Darüber hinaus kann man als Selbständiger seine Arbeitszeit frei gestalten, ist nicht weisungsgebunden und hat auch die möglichkeit Aufträge abzulehnen.

In Ihrem Fall hört sich das Ganze für mich eher nach einer Scheinselbständigkeit an, bei der sich Ihr Auftraggeber strafbar machen kann und die auch Ihnen Probleme bereiten kann. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung

Grundsätzlich müssen Sie sich im Klaren sein, dass, wenn Sie ein Gewerbe anmelden, erst einmal für alle Stellen (Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse etc.) als selbständiger Gewerbetreibender gelten und somit auch sämtliche hierzugehörenden Rechte und vor allem Pflichten für Sie gelten. D.h. diese Stellen werden sich sicher bei Ihnen melden und es fallen für Sie unter Umständen Beiträge für Pflichtmitgliedschaften und natürlich Steuern an. Wie hoch diese ausfallen, kann ich Ihnen nicht sagen, es empfiehlt sich daher mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Ich weiß auch, dass die IHK Existenzgründerseminare anbietet. Falls Sie sich wirklich selbständig machen wollen, wäre so ein Seminar sicherlich hilfreich. Vielleicht hat Ihre örtliche IHK auch eine Servicenummer, bei der Sie sich beraten lassen können.

Grundsätzlich hindert eine Selbständigkeit Sie nicht daran, einen Minijob anzunehmen, solange der Arbeitgeber nichts dagegen einzuwenden hat, dass Sie sich neben der Arbeit selbständig gewerblich betätigen.

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben, ist in jedem Fall eine Gewerbeabmeldung erforderlich.

Viele Grüße

SteBa
2 04.09.2014 07:56 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Student - Gewerbeanmeldung für Auf- und Abbauhelfer

Hallo,

auch meiner Meinung nach sieht das eher nach Scheinselbständigkeit aus. Insofern schließe ich mich den Ausführungen von Kollegin SteBa an.

Gruß
HBinder
3 04.09.2014 14:03 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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Oh ja! So sehe ich das auch!

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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
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4 05.09.2014 14:14 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Scheinselbständigkeit ist schon so normal in Deutschland geworden, dass man ganz gezielt solche "Jobangebote" über die Jobbörse der Agentur für Arbeit findet (ist mir die Tage mal zufällig aufgefallen).

Das Prozedere, "einen Gewerbeschein zu beantragen" ist Mainstream geworden in der Arbeitswelt.

Und nach meiner Ansicht nicht erst, seit dem die Problematik der neuen EU-Länder und dem Bau auftaucht, sondern schon eh und je.

Immer mal wieder, wenn ich zufällig Altakten in die Hände bekomme sehe ich Tätigkeiten, die im Leben niemals richtig selbständig ausgeübt wurden.

__________________
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5 16.10.2014 09:01 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
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Hallo aus Helmstedt,

leider ist es in der Tat so, dass die Anmeldungen, die eigentlich nach menschlichem Ermessen "Scheinselbständigkeiten" sind, immer wieder zur Tagesordnung kommen. Seien es die Promotiontätigkeiten oder Künstlerbetreuungen wie auch das oft diskutierte Problem der Kurierdienste, immer wieder tauchen die Tätigkeiten auf, die wir als Gewerbebehörden in der Tat nicht verhindern können, da die Gewerbeanzeige ja nur deklaratorischen Wert hat.
Was uns dann eigentlich automatisch zu der Diskussion bringen müsste:
Sollten Gewerbeanzeigebehörden in die Lage versetzt werden, vor Ort zu entscheiden, ob es sich um eine legitime Tätigkeit handelt oder nicht? Und welche Mittel gibt man ihnen in die Hand?

Mit Grüßen aus Helmstedt
6 17.10.2014 09:56 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
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Wir in Rheinland-Pfalz haben ja schon eine Arbeitsanweisung vom Ministerium bekommen hinsichtlich Scheinselbständigkeit. Allerdings ist das Prozedere sehr unbefriedigend und führt ins Nichts. Ich habe zwar bereits mehrere Anzeigen über diese Verfahrenshinweise zurückgewiesen bzw. an die entsprechenden Stellen übermittelt, aber naja...man kann es sich zurzeit auch echt schenken. Augen rollen
Die meisten Gewerbebehörden stempeln sowieso stur ab (was ich nach einem HeckMeck-Fall und dessen Arbeitsaufwand durchaus verstehen kann), aber wenn mal ordentliche Arbeitsanweisungen und Mittel kämen (und meine Tätigkeit natürlich auch besser entlohnt werden würde)...ja dann gerne! Versetzt uns in die Lage

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7 20.10.2014 08:59 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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