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Zum Ende der Seite springen Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes
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Birgit Lehmann Birgit Lehmann ist weiblich
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Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes

Hallo ins Forenland,

bedingt durch die Urlaubszeit, stehen mir meine Telefon-Joker derzeit leider nicht zur Verfügung. Da aber sicher nicht alle von uns die Tage außerhalb des Büros genießen können, hier meine Frage in die Runde:

GewA3+GewA1 oder GewA2?

Ein Gewerbetreibender, der aktuell den Einbau genormter Baufertigteile angemeldet hat, möchte nunmehr die Tätigkeit des Akustik- und Trockenbau ausüben.
Mit dem Argument, es handele sich beides Mal um Baugewerbe, möchte er eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Ich hege daran Zweifel, da es sich beim Einbau genormter Baufertigteile um ein Handwerk handelt - Akustik- und Trockenbau jedoch der IHK zugeordnet wird. Meiner Auffassung nach ist das Gewerbe "Einbau genormter Baufertigteile" ab- und der "Akustik- und Trockenbau" anzumelden.
Die hierzu passenden Ausführungen/ Erläuterungen und Beispiele im Landmann/Rohmer beziehen sich leider entweder auf einen Branchenwechsel innerhalb des Handels (z.B. Textil- in Möbeleinzelhandel) oder des Handwerks (Holz- und Bautenschutz in Stukkateurgewerbe).

Teilt bitte euer geballtes Fachwissen mit mir!!!

Danke schon einmal im Voraus aus dem tropisch warmen Spreewald
1 23.07.2014 10:29 Birgit Lehmann ist offline E-Mail an Birgit Lehmann senden Homepage von Birgit Lehmann Beiträge von Birgit Lehmann suchen
Solon
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hanisch-beckum hanisch-beckum ist männlich
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RE: Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes

Dann sollte eine Gewerbe-Ummeldung erfolgen, in der eine Tätigkeit aufgegeben und eine neu ausgeübt wird.

Er unterschreibt doch auch für die Rechtsfolgen seiner Meldung!


VG
M. Hanisch
2 23.07.2014 10:49 hanisch-beckum ist offline E-Mail an hanisch-beckum senden Homepage von hanisch-beckum Beiträge von hanisch-beckum suchen
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krempel krempel ist männlich
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RE: Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes

Moin,

ich bin zwar selbst noch nicht lange in dem Fachgebiet tätig, würde aber zu einer Ummeldung, GewA 2, greifen.

Sollte jedoch der/die Anzeigepflichtige auf einer Abmeldung und anschließenden Anmeldung bestehen, würde ich das so auch entgegennehmen.

Die genannten Beispiele aus Landmann/Rohmer zu § 14 Rdnr. 47 dienen m.M.n. zur Verdeutlichung, wann ein Wechsel des Gegenstandes bzw. der Branche vorliegt, in Abgrenzung zu dem Fall, wann dies nicht so ist.

Ob die Tätigkeit später in den Bereich der IHK oder Handwerkskammer fällt, halte ich für unwichtig. Diese Stellen werden ohnehin standardmäßig über den Inhalt aller Meldungen unterrichtet.

Gruß
krempel

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von krempel: 23.07.2014 11:00.

3 23.07.2014 10:56 krempel ist offline E-Mail an krempel senden Beiträge von krempel suchen
hanisch-beckum hanisch-beckum ist männlich
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RE: Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes

Eine Abmeldung und dann eine erneute Anmeldung kann doch nicht zum Tragen kommen, da es den Gewerbetreibenden doch schon gibt und er "nur" seine Tätigkeiten ändert.
Daher ist es auch eine Gewerbe-Ummeldung.
(Es sei denn, er meldet ab und kommt irgendwann danach wieder zu einer Neuanmeldung)

VG
M.Hanisch
4 23.07.2014 11:02 hanisch-beckum ist offline E-Mail an hanisch-beckum senden Homepage von hanisch-beckum Beiträge von hanisch-beckum suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo und lieben Gruß ins eigene Bundesland smile

In der alten Fassung des § 14 GewO stand noch folgender Absatz:

(4)
Für die Anzeige ist
1. .....
2. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 (Verlegung des Betriebes) und in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2 (Wechsel oder Ausdehnung des Gegenstandes des Gewerbes) ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 (Gewerbeummeldung - GewA2)
3. ....

zu verwenden.

Der genannte Branchenwechsel in Landmann/Rohmer § 14 Rdn. 47 fällt auch unter den alten § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und wird der Gewerbeummeldung zugeschrieben.

Des Weiteren wäre eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung ein Mehraufwand und würde die Statistik verfälschen.

LG

Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 23.07.2014 14:57.

5 23.07.2014 14:56 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Ingo Hupens   Zeige Ingo Hupens auf Karte Ingo Hupens ist männlich
Tripel-As


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Kurz und knapp: GewA2 (Ummeldung)

Ob jetzt HwK und später IHK oder wie auch immer, ist dabei unerheblich.

MfG - Ingo H.
6 23.07.2014 15:56 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
Birgit Lehmann Birgit Lehmann ist weiblich
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Danke für eure Unterstützung

Guten Morgen,

euer Votum fällt ja reichlich eindeutig aus. Deshalb habe ich mich dazu hinreißen lassen, eine GewA2 vorzunehmen.

Ein herzliches Danke für eure schnellen Antworten!

Heut erreichen euch meine Grüße aus dem regnerischen Spreewald
7 24.07.2014 08:41 Birgit Lehmann ist offline E-Mail an Birgit Lehmann senden Homepage von Birgit Lehmann Beiträge von Birgit Lehmann suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Ummeldung ist zweifelsohne richtig.

Ich melde mich noch Mal, weil mir die Motive dieser Person nicht so behagen. Der scheint Dinge anzumelden, die ihm in den Kram passen, die er so aber möglicherweise nicht ausübt. Ich würde die Ummeldung, zusammen mit der Schilderung wie sie zu Stande gekommen ist Mal der Kreisverwaltung melden und zwar der Stelle, die für die Bekämpfung unberechtigter Handwerksausübung zuständig ist und auch der HWK.
8 24.07.2014 14:03 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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