Anmeldung einer GbR mit Vollhandwerk |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Anmeldung einer GbR mit Vollhandwerk |
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:moin
wir hatten in der Vergangenheit einmal Probleme mit einer GbR, die aus 30 ausländischen Bürgern bestand und die die Tätigkeit "Maurer" anmelden wollte...
dieses Problem haben wir bei höchster Stelle angesprochen und nun eine Rückmeldung erhalten, die wir in der Praxis nicht so recht umzusetzen vermögen....
und zwar hieß es dort, dass nach der Handwerksordnung eine Besonderheit bestünde und die GbR wie eine GmbH nach § 14 GewO anzumelden sei... also nicht jeder einzelne Gesellschafter, sondern nur die geschäftsführenden Gesellschafter, also die Gesellschaft als solches, da sie nach der HWO einer juristische Person gleichgestellt werde und die HWO in diesem Fall der GewO vorginge...
irgendwie wissen wir nicht, wie wir das machen sollen... bislang haben wir eine Gewerbeanmeldung gemacht für die GbR und alle Personen dafür erfasst- die Meldung erhielt eine Meldenummer und alle Gesellschafter haben eine kostenpflichtige Ausfertigung (bei uns 10,23 Euro) erhalten... nun sollen von der 30 Gesellschaftern nur noch die angemeldet werden, die besondere Befugnisse haben und das wie bei einer GmbH???? Abgesehen davon, dass unser Gewerbeprogramm diese Möglichkeit -glaube ich- gar nicht vorgibt... würde ich ein GbR mit Vollhandwerk ja besser stellen als bspw. eine GbR, die andere Tätigkeiten ausübt..
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23.05.2014 11:45 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
eine GbR wird handwerksrechtlich genauso behandelt wie eine juristische Person (z. B. eine GmbH), da sie als Betriebsinhaber eines zulassungspflichtigen Handwerks in die Handwerksrolle einzutragen ist (§ 7 Abs. 1 S. 1 HwO).
Nach § 14 GewO anzeigepflichtig sind aber die einzelnen Gesellschafter (sofern sie nicht - was eher die Ausnahme sein dürfte - ausdrücklich von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen sind).
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2
23.05.2014 12:19 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Wer verzapft denn so einen Quatsch?
Die HWO regelt nicht das Gewerbemeldeverfahren und deswegen kann man hier nicht von den ansonsten gültigen gewerberechtlichen Grundsätzen, wonach bei der GbR alle Gesellschafter anmelden müssen, abweichen.
Dass bei der Eintragung in die Handwerksrolle so, wie "von oben" beschrieben, verfahren wird, steht hierbei auf einem anderen Blatt (und geht m. E. so auch in Ordnung).
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3
23.05.2014 12:26 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
@ Civil Servant - den "Quatsch" verbreitet in völligem Ernst und mit innerer Überzeugung unser zuständiges Referat beim Wirtschaftsministerium und hat diese Sichtweise auf einer Informationsveranstaltung im Lande kundgetan. Auch bei der Sitzung bei der ich anwesend war, habe ich moniert, dass diese (handwerksrechtliche) Sichtweise mit der gewerberechtlich normierten nicht passt. Angeblich hätte der Kollege Stollenwerk beim Bundeswirtschaftsministerium dies in irgendeinem Kommentar so geäußert - ohne eine rechtliche Ableitung darzulegen.
Ich warte jetzt auf die Erläuterungen des Wirtschaftsministeriums in der Sitzungsniederschrift und mache bis dahin weiter wie bisher, bzw. wie vom Koll. aus Frankenthal beschrieben.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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26.05.2014 13:17 |
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Civil Servant
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Bitte an die Ministerien:
Nicht immer auf jeden Fachaufsatz stü(r/t)zen, der einem irgendwie zu pass kommt. Da ist nicht alles Gold was glänzt.
Im Bereich des Verhältnisses der Feiertagsgesetze zum Tittel IV GewO haben wir in Hessen ein gemansames Papier dreier Ministerien, dass die Vereinbarkeit von Flohmärkten mit dem HFtG abhandelt. Das Papier stützt sich u.a. auf Landmann/Rohmer und der auf einen Aufsatz im GewArch von 1991 (?). Dem aber ist die Rechtssprechung bis hoch zum BVerwG nie gefolgt. Dass das zu erheblichen Diskrepanzen zwischen Ministeriums-Haltung, Vollzug und Rechtsprechung führt, ist klar, sollte aber unbedingt vermieden werden.
Man sollte mit uns reden, tut man aber immer weniger. Man hat schon von Maulkörben gehört. Es ist nicht erwünscht, dass Vollzugsbehörden direkt im Ministerium anrufen.
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5
26.05.2014 13:53 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
die Informationsveranstaltungen des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums dienen (eigentlich) dem Erfahrungsaustausch zwischen dem Ministerium und den Vollzugsbehörden. Aber in diesem Fall haben sich wohl die HwK und das zust. Fachressort abgestimmt, bevor sie in die Diskussion eingestiegen sind.
Manchmal blitzt da noch das alte Hierarchiedenken auf.
Deswegen bin ich jetzt mal auf die Fundstelle gespannt und warte ab was da kommt, denn ich bin nicht immer einer Meinung mit meinen oberen und obersten Behörden - wir werden sehen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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6
26.05.2014 14:43 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Themenstarter
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Anmeldung einer GbR mit Vollhandwerk |
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@rheinhesse: also haben wir die Auffassung unseres Ministeriums richtig verstanden... was ich allerdings für bedenklich halte: auf der Sitzung bei der wir teilgenommen haben, hat kein Praktiker (außer uns) seine Zweifel geäußert... und ich finde es schon bedenklich, wenn das Ministerium etwas verbreitet, was wohl nicht richtig ist... der eine oder andere wird sich vielleicht aus blindem Gehorsam noch daran halten...
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7
27.05.2014 10:15 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Wie ist das eigentlich mit Befehl und Gehorsam bei uns?
Letztlich kenne ich nur Art. 20 Abs. 3 GG, wonach wir an Recht und Gesetz gebunden sind und wenn ein Ministerium einmal daneben liegt, muss ich denen ja nicht folgen oder etwa doch?
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27.05.2014 10:28 |
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Blackhunter
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Hallo in die Runde,
wir hatten in der Vergangenheit mehrfach ähnliche "Begegnungen" mit unserer Handwerkskammer Rhein-Main-Frankfurt.
Fall:
- GbR mit Handwerk ist angemeldet (jeder für sich) wie es sich gehört,
- Verstoß gegen die Auskunftspflichtengegenüber der HWK
- HWK fordert Bugeld gegen die GbR als "juristische Person"??
Wir haben bisher immer gegen jedes Mitglied der GbR einen Bescheid erlassen. Was die in Ihrer Rolle eintragen, ist für uns nicht relevant. Wir halten uns an die GewO.
Freundliche Grüße
aus dem nassen
Main-Taunus-Kreis
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9
27.05.2014 10:43 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von Blackhunter
Was die in Ihrer Rolle eintragen, ist für uns nicht relevant. Wir halten uns an die GewO. |
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So soll es sein!
Im Übrigen sehe ich darin auch keine Probleme. Unterschiedliche Gesetze mit unterschiedlichen Aufgaben erfordern eben eine unterschiedliche Herangehensweise. Dass wir ein paar GbR-Gesellschafter im Gewerberegister haben, widerspricht doch nicht der Eintragung einer GbR als solcher in der Handwerksrolle.
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10
27.05.2014 10:48 |
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Blackhunter
Doppel-As
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Hallo Frank,
danke für Deinen Zuspruch. Ich habe es mit abgewöhnt, mich mit der HWK Rechtsabteilung zu zanken. Die sollen ihr Ding machen - wir unseres.
Gruß
Dieter
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27.05.2014 11:05 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
das "Problem" mit den Vollhandwerkern als GbR war bis zu der Info-Veranstaltung mit dem Ministerium für einige Kollegen im Land wohl nur insoweit eines, als zunächst eine kleine GbR ordnungsgemäß im Handwerk eingetragen worden ist (meist Kunden mit Migrationshintergrund) und dann viele viele andere nachgetragen werden mussten. Wie der Koll aus Frankenthal ja beschrieben hat soll es (ein schriftlicher GbR-Vertrag ist ja kein "muss") GbR mit bis zu 30 gleichberechtigt und geschäftsführungsberechtigten Gewerbetreibenden gegeben haben. Das hieße somit - jede Auftragsannahme würde einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter erforderlich machen - ist aber nicht unser Problem.
@Frankenthal - in meinem Beritt war ich nicht der einzige Kritiker dieser Auslegung und wir haben uns mittlerweile mit einigen Behörden abgesprochen, dass wir dieser Sichtweise nicht folgen werden.
@Civil Servant - Stimme Dir in der Auslegung des GG voll und ganz zu. Sobald mir die "Begründung" des Ministeriums vorliegt stell ich die hier mal ein.
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William Somerset Maugham
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27.05.2014 11:08 |
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