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Zum Ende der Seite springen LMAMG Rlp
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Frau B aus E Frau B aus E ist weiblich
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Achtung LMAMG Rlp

Hallo Allerseits,

bin neu hier (auch neu in der Fachrichtung) und hab bisher nichts in dem Forum zum LMAMG gefunden. Kopfkratz

Seit dem 17.04.2014 ist das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) veröffentlicht.
Hierzu hätte ich zwei fragen:

1. Beziehen sich die 8 Marktsonntage auf das komplette Gebiet der Verbandsgemeinde oder auf die Einzelnen Ortsgemeinden?

2. Hat vielleicht schon jemand einen Festsetzungsbescheid dazu gemacht?

Falls über das Thema hier schon diskutiert wurde wäre ich über eine Verlinkung erfreut. Danke

Grüße aus dem (aktuell) sonnigen Unkel!
1 24.04.2014 14:45 Frau B aus E ist offline E-Mail an Frau B aus E senden Homepage von Frau B aus E Beiträge von Frau B aus E suchen
Solon
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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RE: LMAMG Rlp

Hallo nach RLP,

gibt es irgendwo schon einen Link zum LMAMG.
Habe leider nur Entwürfe im Netz gefunden.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
2 24.04.2014 17:04 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
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Frau B aus E Frau B aus E ist weiblich
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Moin

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/po...true#focuspoint
3 25.04.2014 08:28 Frau B aus E ist offline E-Mail an Frau B aus E senden Homepage von Frau B aus E Beiträge von Frau B aus E suchen
ziemer ziemer ist männlich
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Guten Morgen,

die 8 Marktsonntage beziehen sich auf die jeweilige Ortsgemeinde. Sonst wären verbandsfreie Gemeinden besser gestellt als die Ortsgemeinden. Das kann meines Erachtens nicht sein. Ein Festsetzungsbescheid habe ich bisher noch nicht gemacht.

Viele Grüße
4 27.04.2014 09:46 ziemer ist offline E-Mail an ziemer senden Beiträge von ziemer suchen
ziemer ziemer ist männlich
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Liebe Mitglieder,

gem. dem neuen LMAMG müssen die Marktsonntage als Rechtsverordnung festgesetzt werden. Weiterhin müssen Festsetzungsbescheide an die jeweiligen Antragsteller erlassen werden. Hat jemand von euch schon solch einen Festsetzungsbescheid bzw. Rechtsverordnung erlassen? Für entsprechende Muster wäre ich euch sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Rheinland-Pfalz

Ziemer
5 20.05.2014 12:41 ziemer ist offline E-Mail an ziemer senden Beiträge von ziemer suchen
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Moin
wir bräuchten bitte auch "Muster"

was noch nicht ganz klar ist... ist die RV für den "Marktsonntag" identisch mit der Festsetzung..?

wir sind uns nicht einig wie dies zu sehen ist... ich dachte eigentlich, ich erlasse eine RV für einen Marktsonntag (was auch immer das heißt) und setze zusätzlich an einem solchen einen Spezialmarkt (z.B. Blumenmarkt) fest... mein Kollege denkt, er macht eine RV für den Blumenmarkt und setzt diesen gleichzeitig fest... dies wäre für mich irgendwie doppelt gemoppelt... Kopfkratz
6 27.05.2014 10:23 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
MaPfi
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Hallo Zusammen,

wir sind gerade dabei eine Rechtsverordnung für die Marktsonntage 2014 zu erstellen. Dabei berücksichtigen wir die bereits eingegangenen Festsetzungsanträge, für die je ein Marktsonntag in Frage kommt. Als Orientierungshilfe dienen die bereits erlassenen Rechtsverordnungen über die Verkausoffenen Sonntage.

Weißnicht

Gruß
7 17.06.2014 10:06 MaPfi ist offline E-Mail an MaPfi senden Beiträge von MaPfi suchen
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Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),
eine Festsetzung ein Verwaltungsakt (Executive).

Also nicht vermischen!
8 17.06.2014 14:04 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
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Moin aus Rheinhessen,
nach meiner Lesart des Gesetzes hat der Gesetzgeber des LMAMG sich dabei folgendes "gedacht".
Die jeweilige Kommune überlegt sich, an welchen Sonntagen im Jahr sie (außer den verkaufsoffenen Sonntagen) noch weitere Sonntage durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Marktveranstaltungen öffnet. Hierfür erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde dann eine Rechtsverordnung, die öffentlich bekannt gemacht werden muss.

Aufgrund dieser Rechtsverordnung treten dann die Marktveranstalter auf den Plan und beantragten dann die Festsetzung einer Veranstaltung als Flohmarkt oder Spezialmarkt an den freigegebenen Sonntagen, hierzu ist dann eine gesonderte Festsetzung erforderlich.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
9 20.06.2014 10:10 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Und wieder ist eine neue Runde im Zerstückeln bzw. Föderalisieren von Gesetzne eingeläutet worden. ich bin gespannt, welches Land das nächste Marktgesetz erlässt .
10 23.06.2014 10:10 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Frau B aus E Frau B aus E ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Frau B aus E


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Guten Morgen,


hier läuft das in der Praxis genau anders herum.
Ich hatte schon mehr als 10 Anträge auf eine Festsetzung bevor die gemeinden sich da überhaupt Gedanken drüber gemacht haben.
11 23.06.2014 10:11 Frau B aus E ist offline E-Mail an Frau B aus E senden Homepage von Frau B aus E Beiträge von Frau B aus E suchen
TobiP   Zeige TobiP auf Karte TobiP ist männlich
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Zitat:
Original von wyhlmaus50
Eine Rechtsverordnung ist ein "Gesetz" der Kommune (Legislative),


Das ist leider nur bedingt richtig.

Eine Rechtsverordnung ist niemals ein Rechtsakt der Legislative, sondern immer der Exekutive. Eine Rechtsverordnung darf immer nur aufgrund eines Gesetzes im materiellen und formellen Sinne erlassen werden, ist aber selbst keines, auch wenn diese abstrakt-generelle Regelungen enthält (sog. Gesetz im materiellen Sinn). Insofern ist die Verwendung von Anführungszeichen wenn man bei Rechtsverordnungen von "Gesetz" spricht, durchaus richtig.

Auch hat eine kommunale Gebietskörperschaft kein legislatives Organ, da sowohl die Verwaltung als auch der Stadtrat (Kreistag, VG-Rat, etc.) Organe der Exekutive sind, siehe § 28 Abs. 1 GemO-RLP:
"Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Sie verwalten die Gemeinde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes."
Auch wenn das demokratisch gewählte Organ der Gemeinde berechtigt ist, abstrakt-generelle Regelungen (Satzungen, Rechtsverordnungen) zu erlassen, so ist es doch kein legislatives Organ, da es sich bei Satzungen und Rechtsverordnungen nur um Gesetze im materiellen Sinne handelt, nicht jedoch im formellen Sinne.

__________________
Alt aber wahr:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Lesen
12 23.06.2014 12:11 TobiP ist offline E-Mail an TobiP senden Homepage von TobiP Beiträge von TobiP suchen
MaPfi
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LMAMG - § 6 Spezialmarkt

Guten Morgen Zusammen,

ich habe ein kleines Denkproblem mit § 6 LMAMG Spezialmarkt.
Mir geht es um die Unterscheidung des Absatz 1 Spezialmarkt, und Absatz 2 Privilegierter Spezialmarkt.

Wie grenze ich beide voneinander ab.
Es geht mir hier konkret um einen Spezialmarkt, der Waren im Bezug auf das Thema Afrika anbietet. Auch afrikanische Musik und Kulturdarbietungen werden präsentiert. Um eine privilegierten Spezialmarkt handelt es sich nach meiner Prüfung nicht.
Keine Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert, keine regionale Identität.
Könnte der Markt aber zur Tourismusförderung geeignet sein? Ich denke da höchstens für eine Afrikareise, aber ich sehe hier den regionalen Tourismus als ausschlaggebend. Obwohl in Absatz 2 nicht direkt von regionalem Tourismus die Rede ist.
Welche Spezialmärkte nach Absatz 1 kann es denn überhaupt noch geben?

Wer kann da etwas dazu sagen?

Gruß aus meinem sonnigen Zimmer Danke
13 24.06.2014 10:42 MaPfi ist offline E-Mail an MaPfi senden Beiträge von MaPfi suchen
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Hallo meine Lieben!

Ich habe mal eine Rechtsverordnung fertig gemacht... (hoffe die ist ok) Nach Rücksprache mit dem Ministerium kann man die Rechtsverordnung genauso machen, wie für einen verkaufsoffenen Sonntag.
Ich habe die Rechtsverordnung mal angehängt. Vielleicht hilft die ja jemanden weiter.

Lieben Gruß

Dateianhang:
pdf Rechtsverordnung Marktsonntag.pdf (11 KB, 721 mal heruntergeladen)
14 24.06.2014 11:52 M.Wehr ist offline E-Mail an M.Wehr senden Beiträge von M.Wehr suchen
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LMAMG Rlp

hallo Herr/Frau Wehr,
wir basteln auch gerade unsere erste RV... wenn ich ehrlich sein soll, gefällt mir ihr Muster nicht so ganz...
ich dachte eigentlich, mit der RV regeln wir nur, dass an einem bestimmten Tag ein Marktsonntag ist... den Spezialmarkt würde ich darin nicht nennen, da dieser für mich per Festsetzung geregelt wird... aber offensichtlich weiß keiner so recht wie die RV aussehen soll... wir haben jetzt mal unser Ministerium befragt, aber noch keine Antwort erhalten... es bleibt also spannend...
15 24.06.2014 13:39 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: LMAMG Rlp

Moin aus Rheinhessen,
ich bin mit der Formulierung auch nicht so ganz glücklich, wenn Ihnen nun für diesen Sonntag ein Antragsteller einen Flohmarktantrag übermittelt, würde diese RV nicht passen.
Auch der Passus mit dem "Aushang in den Verkaufsstellen" (§ 4 der RV) sollte vielleicht noch mal überdacht werden. Wo soll der Marktveranstalter (oder die Händler) die RVO denn aushängen?
Geh ich Recht in der Annahme, dass der Antrag für den Spezialmarkt bereits vor in Kraft treten des LMAMG vorlag und Sie die RVO deswegen so abgefasst haben?
Im Übrigen warte ich auch auf eine Muster RVO des Ministeriums, vielleicht kommt ja was oder es kommt eine Info-Veranstaltung.

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16 24.06.2014 13:53 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Ja genau. Den Antrag auf den Spezialmarkt hab ich schon seit Wochen bzw. Monaten hier liegen. Ich wollte den Spezialmarkt aber gerne in der RVO reinbringen damit ersichtlich ist, dass an dem Sonntag nur eine Marktveranstaltung (Spezialmarkt) stattfinden kann. Bei Floh- und Trödelmärkten könnten sonst ja mehrere Marktveranstaltungen an diesem Sonntag stattfinden. oder nicht? Kopfkratz
17 24.06.2014 15:05 M.Wehr ist offline E-Mail an M.Wehr senden Beiträge von M.Wehr suchen
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LMAMG Rlp

ja, so habe ich das auch verstanden- sie geben den Termin als Marktsonntag per RVO frei und an diesem Tag dürfen mehrerer festgesetzte Veranstaltungen stattfinden...d.h., die Veranstaltungen machen sich gegenseitig Konkurrenz- was aber wohl politisch gewollt ist...
18 24.06.2014 15:13 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Ja aber bei Spezialmärkten darf nur eine Marktveranstaltung im Stadtgebiet durchgeführt werden und nicht wie bei Floh- und Trödelmärkten.
19 24.06.2014 15:19 M.Wehr ist offline E-Mail an M.Wehr senden Beiträge von M.Wehr suchen
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Das sehe ich anders.
An einem Marktsonntag können mehrere privilegierte Spezialmärkte und zugleich auch Floh- und Trödelmärkte sattfinden.
20 25.06.2014 09:47 MaPfi ist offline E-Mail an MaPfi senden Beiträge von MaPfi suchen
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