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Zum Ende der Seite springen Inkassobüros
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Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Inkassobüros

Ein fröhliches Hallo aus Hamm,

heute tat sich mal wieder eine große Frage bei mir auf.
Von welcher Seite wird die Erlaubnis für Inkassobüros erteilt.
Hat jemand schon mal einen solchen Fall gehabt.

Gruß

Sabine Küch
verwirrt
1 09.08.2005 15:44 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo, Frau Küch! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Beim Inkasso handelt es sich m. W. um die "geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsgeschäfte", die entweder eine Zulassung als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand oder speziell als" Inkasso-Unternehmen" erforderlich macht.

Diese Erlaubnis erteilt in Niedersachsen m. W. der Präsident des jeweils zuständigen Landgerichts. So war es wenigstens bei den hier angemeldeten Inkasso-Büros.

Dürfte in NRW ähnlich sein.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 09.08.2005 15:56.

2 09.08.2005 15:54 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Sabine Küch   Zeige Sabine Küch auf Karte Sabine Küch ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Sabine Küch


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Hallo Herr Kramer-Cloppenburg,

Sie sind ja schneller als die Feuerwehr. Respekt
Danke schön für die schnelle Auskunft.

Schöne Grüße aus Hamm

Sabine Küch



Danke
3 09.08.2005 16:05 Sabine Küch ist offline E-Mail an Sabine Küch senden Homepage von Sabine Küch Beiträge von Sabine Küch suchen
Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
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Habe dazu folgendes von der IHK Frankfurt am Main gefunden.

Inkassobüro

Die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Bereich der
außergerichtlichen Einziehung von Forderungen bedarf der Erlaubnis, ohne Unterschied zwischen
haupt- oder nebenberuflicher oder entgeltlicher/ unentgeltlicher Tätigkeit.

Rechtsquelle: § 1 Rechtsberatungsgesetz

Voraussetzungen: Mindestalter soll 25 Jahre betragen, Zuverlässigkeit, geordnete
Wirtschaftsführung, Sachkunde und Eignung

zuständige Stelle: Landgerichtspräsident bzw. jeweiliger Amtsgerichtspräsident

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
4 10.08.2005 12:54 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
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Inkassobüro

hallo, zusammen,
zunächst allen noch einmal ein frohes neues Jahr...
ich suche mir gerade einen Hirsch, oder wie das heißt.. ich bin mir sicher, irgendwo gelesen zu haben, dass ein Inkassounternehmen kein anzeigepflichtiges Gewerbe darstellt. Gefunden habe ich bis jetzt nur die Seite 25 aus der 88. Tagung des Bund-Länder Ausschusses aus dem Jahre 2000, wo dies bestätigt wird, ich bin mir aber sicher, das auch später noch einmal gelesen zu haben...aber wo? vor meinem geistigen Auge sehe ich die Seite ganz deutlich... kann jemand helfen?
Danke im Voraus!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
5 09.01.2007 16:31 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo nach Frankenthal,

nach meiner Ansicht besteht Anzeigepflicht nach § 14 GewO. Mehr dazu gibt's im Foren-Lexikon.

Trotz des Bearbeitungsstandes 01/2005 müsste der Eintrag inhaltlich noch aktuell sein.

Freundliche Grüße

R. Land

EDIT: 10.01.2006, 11:00 Uhr
Unter Beachtung der unten gegebenen Hinweise muss ich meine Meinung revidieren: Gewerbe liegt zwar vor, jedoch wegen § 6 Abs. 1 GewO keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
6 09.01.2007 16:42 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Ich gehe auch mal von einer Anzeigenpflicht aus. Aufgrund welcher Rechtsvorschrift sollten Inkassobüros nicht anzeigepflichtig sein?
7 10.01.2007 07:59 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Inkassobüro

früher war ich auch immer dieser Auffassung, aber ich bin mir sicher, eine schlüssige Begründung gelesen zu haben, dass es kein anzeigpflichtiges Gewerbe ist..die Argumentation war sinngemäß, dass die Erlaubnis ja nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt wird und bspw. Rechtsbeistände auch nicht anzeigepflichtig sind...ich bin aber immer noch auf der Suche nach dem neueren Schreiben... und werde daher zu gegebener Zeit (schönes Beamtendeutsch!!!) erneut berichten...
schönen Start in den Tag und Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
8 10.01.2007 08:05 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Inkassobüro

Moin,

@Frankenthal:

Ich muss zugeben, dass auch ich immer der Ansicht war, dass Inkassounternehmen anmeldepflichtig nach § 14 GewO sind, habe aber auf Grund Ihrer Eingabe folgendes gefunden:

GewArch 2001/153 sinngemäß:
Bei der Tätigkeit eines Inkassounternehmens handelt es sich zwar um ein Gewerbe, also nicht um einen freien Beruf, gleichwohl ist aber weder die Anzeigepflicht nach der GewO anwendbar noch sonstige Vorschriften der GewO, da der Inkassounternehmer eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz benötigt und von daher an der Privilegierung für die in § 6 GewO aufgeführten Rechtsbeistände teilnimmt.

Viele Grüße
A. Thien
9 10.01.2007 08:15 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Inkassobüro

Hallo, Frau Thien,
danke zunächst für Ihre Unterstützung!
Würden Sie eine Gewerbeanmeldung nun bestätigen oder nicht?
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
und Danke
10 10.01.2007 08:32 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Inkassobüro

Nein, würde ich jetzt nicht mehr machen, es sei denn, es gibt zu diesem Thema neuere, anderslautende Ausführungen (mir momentan nicht bekannt).

Viele Grüße
A. Thien
11 10.01.2007 08:45 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Hallo zusammen,

Frau Thien liegt vollkommen richtig. Respekt

Sowohl Heß in Friauf, Vorbem. vor § 14, RdNr. 14a (Stand: Februar 2006) als auch Marcks in Landmann/Rohmer § 6 RdNr. 27 (Stand: Mai 2003) sehen das Inkassobüro zwar als Gewerbe, dass jedoch wegen § 6 Abs. 1 GewO (Tätigkeit der Rechtsbeistände) vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen ist.

Insofern: keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO

Freundliche Grüße

R. Land

P.S. Wir suchen noch immer Mitstreiter für das Foren-Lexikon.

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12 10.01.2007 10:57 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Inkassobüro

verwirrt und wo bleibt mein Lob? Immerhin habe ich ja die Spur gelegt...schnief, schnief
13 10.01.2007 11:25 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: Inkassobüro

Stimmt, das Lob gebührt eigentlich Ihnen!Applaus
Sie haben mich erst mit der Nase drauf gestoßen!
14 10.01.2007 11:34 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Hallo zusammen,

hier noch einmal ein offizielles Lob an alle, die dazu beitragen, dass den angesprochenen Problemen auf den Grund gegangen wird.

Danke Respekt Danke

Ich habe zwischenzeitlich mal den Lexikon-Eintrag aktualisiert. Falls irgend jemandem noch ein wichtiger Aspekt einfällt - bitte posten.

Es sind übrigens noch weitere Gerix-Online-Beiträge überarbeitungsbedürftig. Wir hatten diese zunächst nahezu unverändert aus der bestehenden Sammlung übernommen.

Falls Ihnen/Euch hier weitere Dinge auffallen, bitte ich diese im Unterforum "Über das Foren-Lexikon" zu posten.

Viele Grüße aus dem Spreewald

R. Land

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15 11.01.2007 00:12 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Zitat:

Ich habe zwischenzeitlich mal den Lexikon-Eintrag aktualisiert. Falls irgend jemandem noch ein wichtiger Aspekt einfällt - bitte posten.


Gerne, das Rechtsberatungsgesetz wurde von dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts abgelöst.

Veröffentlicht im BGBl I Nr. 63 vom 17. Dezember 2007

Inkasso unterliegt aber weiterhin nicht der GewO, nur die Grundlage ändert sich.
16 16.01.2008 13:00 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
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Moin aus dem winterlichen Hückeswagen!

Ich habe soeben von unserem freundlichen Kreisordnungsamt das Kurzprotokoll der Herbstsitzung des BLA Gewerberecht bekommen. Hiernach sind Gewerbeanzeigen von Inkassounternehmen künftig nicht mehr entgegenzunehmen, da sie Rechtsbeistände i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 GewO sind.
Eine schöne Restwoche wünscht

Roland Kissau

Dateianhang:
pdf BLA Gewerbe Herbst 2012 Kurzzusammenfassung.pdf (419,48 KB, 704 mal heruntergeladen)
17 15.01.2013 15:36 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
Tommy123 Tommy123 ist männlich
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Moin ins Forum

Habe nun eine Gewerbeummeldung von einem Inkassounternehmen wegen einer Betriebsverlegung vorliegen (seit 10 Jahren hier angemeldet). Wie gehe ich jetzt damit um, wenn sie nicht mehr anzeigepflichtig sind???

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Tommy123: 18.02.2013 10:20.

18 18.02.2013 10:19 Tommy123 ist offline E-Mail an Tommy123 senden Beiträge von Tommy123 suchen
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Hallo,
wir würden das wohl ganz "unbürokratisch" lösen... die Firma von Amts aus dem Register löschen und ihr dies mitteilen mit dem Hinweis, dass aufgrund einer Gesetzesänderung keine Ummeldung erforderlich ist..und dies alles im Übrigen ohne Gebühr
19 18.02.2013 14:00 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Guten Morgen,

die Frage ist schon etwas her und ich wurde hier nicht fündig.

Da ich recherchiert habe, kann ich mitteilen, dass für Hessen mittlerweile das OLG Frankfurt zuständig ist; also Erlaubnisbehörde.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main

https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de/i...m_Main_Internet

Auch Registrierungsbehörde gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz

Quelle: http://www.rechtsdienstleistungsregister...gkeitsliste.pdf

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
20 05.01.2016 09:16 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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