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Zum Ende der Seite springen Digitale Ware verkaufen als Minderjähriger
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LukasLauterbach LukasLauterbach ist männlich
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Digitale Ware verkaufen als Minderjähriger

Hallo,
2 Klassenkameraden und Ich besuchen die 11. Klasse in einem Beruflichen Gymnasium mit dem Schwerpunkt Informatik. Wir haben uns "zusammengeschlossen" um Spiele oder Spielmodifikationen zu entwickeln. Da wir momentan an einem Mehrspieler-Online Spiel arbeiten, wobei natürlich auch Serverkosten anfallen, müssen wir uns etwas ausdenken, um es zu finanzieren. 2 von uns sind 16, einer noch 15. Nun zu den Fragen:
Welche Möglichkeiten haben wir? Muss man für digitale Waren auch ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, ist es mit 16 sinnvoll oder doch lieber bis 18 warten? Wenn ja welche Probleme können auf einen zukommen? (Habe im Internet viel über sich selbst versichern und so gelesen, aber überall steht etwas anderes?!?)

Mit freundlichen Grüßen
Lukas

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LukasLauterbach: 25.03.2014 16:34.

1 25.03.2014 16:10 LukasLauterbach ist offline E-Mail an LukasLauterbach senden Beiträge von LukasLauterbach suchen
Solon
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OrdnungLRASM OrdnungLRASM ist weiblich
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Hallo Lukas!

Erstmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Um mal ganz am Anfang bei deiner Frage zu beginnen:

Unter Gewerbe im Sinne des Gewerberechts ist grundsätzlich jede durch Rechtsordnung erlaubte (also nicht verbotene), selbständige, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete (wenn nach Gegenüberstellung eurer Einnahmen aus Verkauf und Ausgaben für Server und Technik unterm Strich ein + raus kommen soll), auf Dauer angelegte Tätigkeit.

Hierbei ist zu beachten, dass diejenigen, welche "höhrere Tätigkeiten" erbingen, keine Gewerbetreibenden i. S. d. Gewerbeordnung sind. (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten usw.)

Ihr als Game- oder Softwareentwickler fallt, meiner Ansicht nach, definitiv unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung, müsst also ein Gewerbe anmelden.

Problematisch wirds dadurch, dass ihr erst 15 bzw. 16 seit.
Ihr fallt somit gemäß § 106 BGB in die Gruppe der beschränkt geschäftsfähigen Personen. (mind. 7, aber noch keine 18)
Demnach benötigt ihr zur Rechtmäßigkeit einer Willenerklärung (Willenserklärung hier Gewerbeanmeldung) die Einwilligung eurer gesetzlichen Vertreter (i. d. R. Eltern).

Jedoch steht euch noch der § 112 BGB im Weg:

§ 112
Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts.


(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

Danach braucht ihr für den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (und der vorausgesetzten Gewerbeanmeldung) sowohl die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, als auch des Familiengerichts. Die Vorschrift bezieht sich zwar explizit auf den Betrieb des Erwerbsgeschäfts, also wäre für die bloße Anmeldung noch keine Familiengerichtszustimmung notwenig, aber was nützt es euch wenn ihr ein Gewerbe anmeldet, aber es danach nicht ausführen dürft.

Ob einer der Kollegen hier so einen Fall schon einmal hatte, kann ich nicht beurteilen. Ich denke es werden noch gute Beiträge folgen.

Eure Versicherung (bzw. Haftpflicht) müsst ihr selbstverständlich selbst regeln. Dies ist nicht mit einer bloßen Gewerbeanmeldung abgetan.

Gruß aus Thüringen

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OrdnungLRASM: 26.03.2014 07:00.

2 25.03.2014 16:30 OrdnungLRASM ist offline E-Mail an OrdnungLRASM senden Beiträge von OrdnungLRASM suchen
Solon
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Digitale Ware verkaufen als Minderjähriger

Hallo,

die Gewerbe-Anmeldung muss erstattet werden, wenn das Gewerbe (Erwerbsgeschäft) angefangen wird. Folglich kann man nicht zwischen der Gewerbe-Anmeldung und dem Betrieb eines Erwerbsgeschäftes trennen.

Wir hatten kürzlich einen Fall bei dem zwei Minderjährige Kinder einen Betrieb anmelden wollten. Die beiden waren sogar jünger als 15 Jahre. Die gesetzlichen Vertreter beantragten die Genehmigung beim zuständigen Familiengericht. Diese wurde erteilt. Folglich konnten die beiden das Gewerbe anmelden und bilden nun eine GbR.

Allerdings hatte das Finanzamt seine Schwierigkeiten damit. Anscheinend ist in solchen Fällen die Umsetzung des Steuerrechts schwierig. Nichts desto trotz kann gewerberechtlich so verfahren werden.

Gruß
HBinder
3 26.03.2014 14:12 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
LukasLauterbach LukasLauterbach ist männlich
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Danke für die Antworten erstmal smile
Wonach entscheidet denn eigentlich das Gericht, ob man jetzt ein Gewerbe anmelden darf oder nicht. Wir hatten auch an eine GbR oder OHG gedacht aber ich wollte deswegen nochmal mit meiner Betriebswirtschaftslehrerin reden. Ab wieviel Einkommen muss man sich selbst versichern etc. und was passiert, wenn man das Gewerbe dann "schließt", ist man dann wieder versichert (Meine Eltern haben mich monentan privat versichert) oder muss man sich dann ein leben lang versichern? Und gilt dies für alle Versicherungen also z.B. auch für meine Motorradversicherung (Die von meinen Eltern bezahlt wird)?
Wie ist das allgemein mit den Kosten, also angenommen wir machen mehrere Monate keinen Umsatz, weil wir etwas neues entwickeln oder die Schule zu viel Zeit fordert usw. Passiert dann nichts oder muss man irgendwas bezahlen? Also kurz, kostet ein Gewerbe etwas?

Gruß
Lukas
4 26.03.2014 15:33 LukasLauterbach ist offline E-Mail an LukasLauterbach senden Beiträge von LukasLauterbach suchen
HBinder HBinder ist männlich
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Wonach das Gericht entscheidet, ist mir nicht bekannt.

Zum Thema Selbständigkeit noch zwei Links:

service-bw

Sie wohnen zwar in Hessen, aber dennoch können die allg. Informationen aus dem Portal von Ba.-Wü. hilfreich sein. Die Tätigkeit ist jetzt nicht völlig identisch mit der von Ihnen geplanten, dürfte aber in etwa stimmen. der Ort wurde fiktiv gewählt.

Existenzgründung

Gruß
HBinder
5 26.03.2014 15:44 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
Treda Treda ist weiblich
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Unter 18 Gewerbe

Hi, etwas spät, aber: das Gericht entscheidet nach Reife und Fähigkeiten, ein Unternehmen zu führen.

Ich konnte meinen Gewerbeschein unter 18 Jahren bekommen und habe mich einfach an diesen Leitfaden gehalten:

Unter 18 Gewerbe anmelden

Vielleicht hilft das werdenden Jungunternehmern ;-)

LG

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Treda: 16.11.2015 23:24.

6 16.11.2015 23:23 Treda ist offline E-Mail an Treda senden Beiträge von Treda suchen
HBinder HBinder ist männlich
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RE: Unter 18 Gewerbe

Genau. So wie im Leitfaden beschrieben ist der Ablauf.
7 17.11.2015 07:47 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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