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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Kutschfahrten - Urproduktion oder Gewerbe? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kutschfahrten - Urproduktion oder Gewerbe?
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Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
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Kutschfahrten - Urproduktion oder Gewerbe?

Hallo Forum,

habe mal wieder ein kleines Abgrenzungsproblem. verwirrt
Die Kommentare die ich dazu zur Verfügung habe lassen sich dazu nicht speziell aus.

Ein Landwirt unserer Gemeinde bietet hier auch Kutschfahrten an, im Winter bei ausreichend Schnee auch auf Kufen, im Sommer teils mehrmals in der Woche.

In meinen Augen sind Kutschfahrten aber ein Gewerbe und damit anmeldepflichtig.
Allerdings kam ich jetzt ins grübeln, da möglicherweise an der Gewinnerzielungsabsicht der Haken sein könnte. verwirrt Kopfkratz verwirrt
Pferde sind teuer und kosten viel Geld....
Wo ist da die Grenze? Evtl. könnte man bei wenigen Kutschfahrten an ein Bagatellgewerbe denken, aber ich denke da ist bei vllt. 20 Fahrten im Jahr dann Ende.
Der Kutscher fährt sicher mehr.... also doch Gewerbe?

Eine Einstufung in die Urproduktion sehe ich hier gar nicht, da die Pferde ja zum Kutschenfahren verwendet werden und nicht zur Tierzucht.

Was ist aber wenn er die Pferde zur Tierzucht hält, und halt mit ihnen auch Kutsche fährt?

Hat jemand Erfahrungswerte....?
Wäre echt dankbar Applaus anbeten Applaus Respekt

Therme

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aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont."
(Konrad Adenauer)
1 25.02.2014 13:43 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
Solon
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Kutschfahrten sind nicht nur Gewerbe, der Betreiber benötigt sogar eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vom zuständigen VetAmt. Bitte dort mal schlau machen! So läuft es zumindest hier bei mir.

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... und immer schön locker durch die Hose atmen!

Gruß
Pedda

Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pedda: 25.02.2014 14:51.

2 25.02.2014 14:50 Pedda ist offline E-Mail an Pedda senden Beiträge von Pedda suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Die Frage hier dürfte im Kern sein, ob die Kutschfahrten quasi als Annex zur Landwirtschaft gelten können und damit nicht anmeldepflichtig wären.

Wenn das ein echter Vollerwerbslandwirt ist, würde ich dazu tendieren das nicht als Gewerbe zu sehen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Civil Servant: 25.02.2014 15:45.

3 25.02.2014 15:45 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Moin Moin von der D...

Landwirtschaft ist das eine und Kutschfahrten sind das andere, nämlich Gewerbe ohne wenn und aber. Was Pferde und deren Unterhalt etc kostet ist irrelevant. Die Gewinnerzielungsabsicht wird bei so etwas immer angenommen, ob es denn mal klappt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
4 25.02.2014 15:47 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Erik   Zeige Erik auf Karte Erik ist männlich
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Moin

Ich teile auch eher die Meinung von Civil Servant. Es wäre interessant zu wissen, wie hoch der zeitliche Aufwand für die Fahrten ist und ob der Betreiber beim Amt für Landwirtschaft angemeldet ist.

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der Erik
5 26.02.2014 11:55 Erik ist offline E-Mail an Erik senden Beiträge von Erik suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Moin Moin von der D...

@ Frank: Da waren wir ja gleichzeitig am antworten, Du hast nur schneller gepostet.smile
Bei mehreren Fahrten in der Woche (wie beschrieben) wird hier doch ein Gewerbe gesehen. Wenn es direkt mit der Landwirtschaft zu tun hat, wie der "nebenbei-" Verkauf aus dem Hofladen, dann rechnen wir das Landwirtschftsbetrieb zu.Ansonsten sind das schon zwei Paar Schuhe, wie bei dem Arzt der Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der hat auch ein Gewerbe (evtl. als Nebenerwerb) anzumelden.

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6 26.02.2014 12:06 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
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... wie der genaue Umfang ....

.... nun ist das kann ich nicht sagen.
Aber:
Es wird in Prospekten beworben das Kutschenfahren (ich behaupte das ist ein starkes Indiz für Gewerbsmäßigkeit).
Ob die Kurtschfahrten nun aus reiner Gewinnerzielungsabsicht gemacht werden oder damit die Kosten der Pferdehaltung gedeckt werden müsste ich ggf. erfragen.
Auf jeden Fall werden die Kutschfahrten auch für die Hausgäste der angegliederten Zimmerviermietung unentgeltlich angeboten.
Aber auch das ist in meinen Augen eher ein Inidz für Gewerbe da eine Nebenleistung der Zimmervermietung.

Therme

PS.: Danke ... für die reichlichen Antworten (wenngleich ich nun auch nicht weiter als vorher bin, weil wir hier möglicherweise genau an der Grenze kratzen zur Gewerbsmäßigkeit)

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7 26.02.2014 13:40 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
claysch claysch ist männlich
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Hallo Therme,

ob "lediglich" die Kosten der Pferdehaltung gedeckt werden sollen, ist zu vernachlässigen. Hier ist eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gleichbedeutend mit einem positiven Ergebnis durch die Tätigkeit. Diese liegt auch schon vor, wenn lediglich ein Verlust geschmälert wird.
So wie beschrieben, würde ich hier immer von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen, die auch nicht unter die Bagatellgrenze (ist die mittlerweile eigentlich definiert ?) fällt.

Gruß
claysch
8 26.02.2014 14:16 claysch ist offline E-Mail an claysch senden Homepage von claysch Beiträge von claysch suchen
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Bagatellgrenze...?

Ich hab mal was gelesen von 200,-- pro Jahr

UMSATZ!!! wohlgemekt....

Therme

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9 26.02.2014 15:45 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
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Ich denke, wenn hier über Gewerblichkeit diskutiert wird, dürfte das unstrittig sein. Ich halte es von daher für interessanter darüber zu diskutieren, ob eine grundsätzlich gewerbliche und auch anzeigepflichtige Tätigkeit auch dann noch anmeldepflichtig ist, wenn sie sich als unbedeutender Annex einer ansonsten nicht anzeigepflichtigen Tätigkeit entpuppt.

Was den konkreten Fall anbetrifft: Da hier auch Zimmervermietung betrieben wird, denke ich, dass ohnehin schon ein Gewerbe angemeldet sein müsste. Von daher plädiere ich für eine Ummeldung (Ergänzung um die Kutschfahrten).
10 26.02.2014 16:22 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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RE: Bagatellgrenze...?

Moin Therme,

guck, ich habe noch immer einen Satz in Höhe von 400,oo € jährlich im Hinterkopf. Dieser Wert sollte sich aus dem Steuerrecht ableiten. Wo genau es definiert ist, ist mir aber auch nicht bekannt.

Gruß
claysch
11 27.02.2014 07:23 claysch ist offline E-Mail an claysch senden Homepage von claysch Beiträge von claysch suchen
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