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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Vermittlung von Wachpersonal erlaubnispflichtig??? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Vermittlung von Wachpersonal erlaubnispflichtig???
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Lima2010 Lima2010 ist männlich
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Vermittlung von Wachpersonal erlaubnispflichtig???

zusammen,

ich hätte eine kurze Frage:

Ist die Vermittlung von Wachpersonal (als Subunternehmer) erlaubnispflichtig??? Bedarf es hierzu einer Bewacherlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO)???

Über eine kurze Antwort unter Angaben von Rechtsgrundlagen / Urteilen wäre ich sehr dankbar.

Allen wünsche ich ein schönes Wochenende!!!

__________________
gez. Lima 2010
1 21.02.2014 11:49 Lima2010 ist offline Beiträge von Lima2010 suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Jeder Subunternehmer ist selbständiger Gewerbetreibender und braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO.

Vermittelt jemand angestelltes Personal an die Bewachungsunternehmer, braucht er dafür keine Erlaubnis nach § 34a.

Regina Runge
2 21.02.2014 12:16 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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Moin aus Rheinhessen,
und der das Personal erhaltende Subunternehmer / Unternehmer müsste das Personal m. E. dann der zuständigen Behörde als Wachpersonen anzeigen - sofern er Sie mit entsprechenden Aufgaben betraut.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 21.02.2014 12:37 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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