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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » GmbH in Liquidation - Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen GmbH in Liquidation - Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung
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J.R. J.R. ist männlich
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GmbH in Liquidation - Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung

Hallo,

eine GmbH befand sich seit dem 01.10.2012 in Liquidation. Nun wurde im Oktober 2013 das Gewerbe rückwirkend zum 30.09.2012 abgemeldet. Stellt diese rückwirkende Gewerbeabmeldung einen Verstoß gegen § 14 GewO dar?
Vom Steuerberater der GmbH wird dagegen argumentiert, dass die Gewerbeabmeldung zum 30.09.2012 aufgrund des "Sperrjahres", in dem die Liquidation erfolgt, nicht eher erfolgen konnte.

Steht die Liquidation bzw. deren Sperrjahr wirklich einer fristgerechten Gewerbeabmeldung (= 30.09.2012) entgegen oder ist einzig und allein auf den Zeitpunkt der Einstellung der Gewerbeausübung abzustellen?


J.R.
1 28.11.2013 10:48 J.R. ist offline E-Mail an J.R. senden Beiträge von J.R. suchen
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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RE: GmbH in Liquidation - Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung

Hallo,

Zitat:
Original von J.R.
oder ist einzig und allein auf den Zeitpunkt der Einstellung der Gewerbeausübung abzustellen?


Genau so ist es. Das Gesetz ist da glücklicherweise sehr eindeutig:
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Betriebsaufgabe zu erstatten.
Nirgendwo in der Gewerbeordnung findet sich ein Hinweis darauf, dass irgendwelche anderen Vorgänge in diesem Zusammenhang von Bedeutung wären.
Das „Sperrjahr“ (§ 73 GmbHG) bezieht sich auf die Verteilung des Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter und hat mit der Gewerbeanzeige nichts zu tun.
2 28.11.2013 13:02 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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