Schulkantine - unselbstst. Zweigsteller einer Cateringfirma? |
Solon
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HBinder
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RE: Schulkantine - unselbstst. Zweigsteller einer Cateringfirma? |
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Hallo Kollegin Kewi,
dazu ein paar Fragen:
Habe ich das richtig verstanden, dass die Firma das Essen direkt an die Schüler ausgibt? Ist die Verpflegung vordergründig als Leistung der Schule zu sehen oder als Leistung der Firma?
Wie erfolgt die Abrechnung des Essens? Zahlen die Schüler beispielsweise an die Schule einen monatlichen Betrag oder bezahlen sie das gewählte Essen täglich direkt gegenüber der Firma bzw. rechnet diese vor Ort direkt mit den Schülern ab?
Gruß
HBinder
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2
15.11.2013 13:41 |
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Solon
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wyhlmaus50
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§ 25 Anwendungsbereich
(1) Auf Kantinen für Betriebsangehörige ... finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung.
Schüler sind in der Schule "Betriebsangehörige", also gilt das GastG hier nicht, also keine Erlaubnis erforderlich.
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3
18.11.2013 08:03 |
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HBinder
Haudegen
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RE: Schulkantine - unselbstst. Zweigsteller einer Cateringfirma? |
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Meines Erachtens war die Ausgangsfragestellung, ob eine Gewerbe-Anmeldung erforderlich ist oder nicht und deshalb muss man, so meine ich differenzieren, ob die Essensausgabe gegenüber den Schülern eher als Leistung der Schule zu werten ist oder allein als direkte Leistung des Caterers gegenüber den Schülern, der mit der Essenausgabe eine gewerbliche Niederlassung begründen würde.
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4
18.11.2013 08:30 |
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wyhlmaus50
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Wird die Verpflegung im Namen und auf Rechnung der Firma durchgeführt, dann Gewerbe = Zweigniederlassung.
Ansonsten: Annextätigkeit der Schuke, kein Gewerbe.
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5
18.11.2013 09:29 |
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HBinder
Haudegen
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Der Auffassung kann ich mich anschließen.
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6
18.11.2013 09:38 |
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